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   VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01   

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https://dejure.org/2002,9205
VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01 (https://dejure.org/2002,9205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 (https://dejure.org/2002,9205)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 (https://dejure.org/2002,9205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften - Wochenfeiertag - Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung und Fortschreibung eines Jahresarbeitszeitsolls ; Monatlich aufgegliedertes Arbeitszeitkonto ; Tätigkeit im Wechseldienst bei Deutscher Bahn AG ; Beamter des Bundeseisenbahnvermögens; Diensteinteilung an Wochenfeiertag ; Unmöglichkeit der Dienstleistung wegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 143a Abs. 1; ; ENeuOG Art. 1 § 4; ; DBGrG § 13; ; BBG § 54 Satz 1; ; BBG § 72; ; BBesG § 9; ; AZV § 1 Abs. 1; ; AZV § 1 Abs. 2; ; AZV § 3 Abs. 1 Satz 1; ; EAZV § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitszeit, Urlaub, Dienstbefreiung, Nebentätigkeit: Bundeseisenbahnvermögen, Dienstherrneigenschaft, Passivlegitimation, Zuweisung an Deutsche Bahn AG, Beamte im Wechseldienst, Dienstleistungspflicht, Arbeitszeit, Wochenarbeitszeit, Jahresarbeitszeit, Arbeitszeitkonto, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Die zur Erfüllung dieses Anspruchs erforderlichen Handlungen obliegen danach allein dem Beklagten, wie bereits das Verwaltungsgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11.02.1999, NVwZ 2000, 329 = ZBR 1999, 382) zutreffend ausgeführt hat.

    Daran haben die Regelungen zur Neustrukturierung des Eisenbahnwesens nichts geändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Eine Aufspaltung der Dienstherrneigenschaft (vgl. BVerfGE 9, 268, 286 f.; BVerwGE 69, 303, 306) kommt danach nicht in Betracht.
  • BVerwG, 20.08.1996 - 1 D 80.95

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei außerdienstlichen alkoholbedingten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Der Bund ist nach wie vor Dienstherr der Beamten (vgl. zu Art. 143 b GG: BVerwGE 103, 375) und als Dienstherr alleiniger Träger der Rechte und Pflichten, die durch das Beamtenverhältnis begründet werden.
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Eine Aufspaltung der Dienstherrneigenschaft (vgl. BVerfGE 9, 268, 286 f.; BVerwGE 69, 303, 306) kommt danach nicht in Betracht.
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Daraus ergibt sich ferner, dass die bundesbeamtenrechtlichen Arbeitszeitbestimmungen für den Umfang der zu leistenden regelmäßigen Arbeitszeit, anders als etwa das Arbeitszeitgesetz (vgl. dazu BAG, Urteil vom 12.12.2001, NZA 2002, 505), nunmehr für jeden Beamten grundsätzlich von einer Fünf-Tage-Woche ausgehen.
  • BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Der Beklagte wird bereits dadurch in die Lage versetzt, aber auch angehalten, gegebenenfalls im Rahmen seiner Aufsichtspflicht nach § 13 des Gesetzes über die Gründung einer Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG - vom 27.12.1993 = Art. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Eisenbahnwesens - ENeuOG - vom 27. Dezember 1993, a.a.O.) entsprechend gegen die Beigeladene einzuschreiten, ohne dass dem § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO entgegenstünde (vgl. BVerwGE 36, 179).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Der Kläger war danach grundsätzlich verpflichtet, entsprechend dem damaligen Dienstplan am Karfreitag und am Ostermontag des Jahres 1998 Dienst zu leisten und durfte ihm nicht ohne Genehmigung schuldhaft fernbleiben, um nicht seinen seiner Dienstleistungspflicht korrespondierenden Besoldungsanspruch (vgl. dazu BVerfGE 21, 329) zu verlieren (§ 83 BBG, § 9 BBesG).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 1 DB 4.84

    Dienstbezüge - Feststellung des Verlustes - Materielle Beweislast -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Denn wer durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen dienstunfähig ist, ist auch zur Dienstleistung nicht verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.03.1984, RiA 1984, 185; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.12.1994 - D 17 S 10/94 -).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Eine - auch entsprechende - Anwendung des für den Tarifbereich geltenden Jahresarbeitszeittarifvertrages (JazTV) scheidet hingegen aus (§§ 1, 2 BBG; vgl. auch BVerwGE 59, 176).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - 12 A 2686/96

    Ersatzdienstbefreiung; Dienstlich angeordnete Mehrarbeit; Krankheit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01
    Es geht im vorliegenden Fall auch nicht um den Ausgleich einer nach §§ 72 Abs. 2 Satz 1 BBG, 7 Abs. 1 Satz 1 AZV über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus angeordneten Mehrarbeit, die aber wegen Dienstunfähigkeit nicht geleistet werden konnte (vgl. dazu OVG Münster, Urteil vom 29.07.1998, DÖD 1999, 93 = RiA 1999, 254), sondern um den Ausgleich bei von § 1 AZV abweichender Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

    Wird ein solches Konto geführt, besteht auch ein Anspruch auf Zeitgutschrift vorgeleisteter Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto in Höhe des tatsächlich erbrachten Arbeitsumfangs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.11.2012 - 2 B 2.13 - und Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 - vorgehend Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 - vgl. auch BAG, Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 676/11 -, Juris).

    Die Führung und Fortschreibung dieser oder ähnlicher Schuljahresarbeitszeitkonten fanden ihre Rechtsgrundlage wiederum in § 67 Abs. 1 LBG i.V.m. Teil A, Abschnitt IV, Satz 1 der VwV "Arbeitszeit der Lehrer an Öffentlichen Schulen", weil hierin eine längerfristige Abweichung von der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung zugelassen wird, die eine entsprechende Kontoführung erforderlich macht (vgl. zu § 3 AZVO i.d.F. der Bekanntmachung vom 24.09.1974 [BGBl. I, S. 2356] - a.F. - Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, jeweils Juris).

    Fand dieser Ausgleich nicht bis zum Ende des darauffolgenden Schuljahres statt, war aber eine Rechtsfolge hierfür nicht vorgesehen (vgl. ebenso § 7 Abs. 1 AzUVO; zu § 3 AZVO a.F. wiederum Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, nachgehend BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, jeweils Juris).

  • VG Karlsruhe, 23.10.2018 - 1 K 2238/16

    Verpflichtung von Justizvollzugsbeamten zur Verrichtung von Dienst auch an

    Ein Justizvollzugsbeamter, der an einem Feiertag oder einem Wochenendtag nach dem Dienstplan zum Dienst eingeteilt ist, aber den Dienst wegen Dienstunfähigkeit nicht leisten kann, ist arbeitszeitrechtlich so zu behandeln, als habe er seine konkret für diesen Tag festgelegte Dienstpflicht vollständig erfüllt (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Das bei der JVA ... geführte Arbeitszeitkonto des Klägers legt nicht die von ihm zu erbringende Arbeitszeit fest, sondern enthält lediglich die Dokumentation der vom Kläger als Beamter im Rahmen der Erfüllung seiner Dienstpflichten im Wechseldienst tatsächlich erbrachten Arbeitszeitstunden und die Information über die jeweils nach Auffassung der JVA ... noch verbleibende Sollarbeitszeit, anhand derer die weitere Dienstplangestaltung für den Kläger vorgenommen wird (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Die mit den Klageanträgen begehrten Feststellungen, die bezogen auf die Dienstpflichten des Klägers gemäß § 67 Abs. 1 LBG i.V.m. § 4 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit, den Urlaub, den Mutterschutz, die Elternzeit, die Pflegezeiten und den Arbeitsschutz vom 29.11.2005 (Arbeitszeit- und Urlaubverordnung - AzUVO) ein selbständiges feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO (Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 12 u. 18) betreffen, sind erforderlich und ausreichend, um dem Rechtsschutzziel des Klägers gerecht zu werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.).

    Vielmehr stellen eigentlich dienstfreie Tage i.S.d. § 7 Abs. 2 AzUVO für die betroffenen Beamten reguläre Arbeitstage dar (VGH Bad.-Württ, Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.) Die in diesem Rahmen zu leistende durchschnittliche Wochenarbeitszeit vermindert sich, wenn gesetzliche Feiertage, Heiligabend oder Silvester auf einen Wochenarbeitstag gemäß § 7 Abs. 2 AzUVO fallen, um die Zeit, die an diesem Tag im Rahmen der täglichen Regelarbeitszeit des Beamten zu leisten wäre (§ 7 Abs. 3 Satz 1 AzUVO).

    Er ist danach ferner im Hinblick auf die dienstplanmäßig festgesetzte Arbeitszeit so zu behandeln, als habe er während der Dauer der Dienstunfähigkeit an den Tagen, an denen er zum Dienst eingeteilt war, die konkret festgelegte Dienstleistungspflicht erfüllt und ihm ist die konkret geplante Arbeitszeit auf seinem Arbeitszeitkonto gutzuschreiben (BVerwG, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 24.11.2009 - 11 K 3998/08

    Polizeidienst; Arbeitszeit; Rüstzeit

    Ein Ausgleich überobligatorischer (regelmäßiger) Arbeitszeit ist auch nach wie vor möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14/03 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 40 = IÖD 2005, 4; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, juris).

    Hierdurch wird der bereits in § 34 Satz 1 BeamtStG (so auch noch in § 73 Satz 1 LBG) enthaltene, mit dem Lebenszeitprinzip korrespondierende hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass der Beamte verpflichtet ist, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen, dahin konkretisiert, dass der Beamte sich seinem Hauptamt mit seiner Arbeitskraft im Allgemeinen nur nach Maßgabe der Vorschriften über die Arbeitszeit zu widmen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.03.1970 - II C 87.65 -, Buchholz 232 § 69 BBG Nr. 1; Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2021 - 10 A 10224/21

    Arbeitszeit von Polizeibeamten; Anrechnung von Ruhepausen auch an Tagen, an denen

    Hiernach besteht der von einem Beamten geschuldete Dienst in der Pflicht, während eines bestimmten Zeitraums, der sich im Allgemeinen nach Maßgabe des geltenden Arbeitszeitrechts richtet (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1969 - II C 61.67 -, BeckRS 1969, 31294912; Urteil vom 25. Januar 1973 - II C 87.65 -, BeckRS 9998, 181554; VGH BW, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 -, juris Rn. 26), an einem bestimmten Ort die ihm übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1677/10

    An- und Ablegen der Polizeiuniform keine Arbeitszeit; für Dienstwaffe und

    Ein Ausgleich überobligatorischer (regelmäßiger) Arbeitszeit ist grundsätzlich nach wie vor möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 40; Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 533/19

    Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der Jahresvorgabe für die

    So können auf Grund der Notwendigkeit, auch an Wochenenden ausreichend Beamte vorzuhalten, Wochenend- bzw. Feiertage zu Dienstzeiten werden und dienstfreien Tage auf einen Werktag fallen (Sächs. OVG, Urteil vom 22.03.2016 - 2 A 374/14 -, Juris Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 20.10.2011 - 6 A 1265/09 -, Juris Rn. 48; Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, Juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 22.03.2016 - 2 A 374/14

    Jahresarbeitszeitkonto; Polizeibeamter; Krankheit

    Die diesen Anspruch verneinenden Bescheide des Beklagten sind rechtswidrig und verletzen den Kläger in seinen Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).21 Grundlage für den geltend gemachten Anspruch ist der aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern [Beamtenstatusgesetz - BeamtStG -]) abzuleitende und in den Regelungen der §§ 9, 9a Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - sowie des zum Zeitpunkt der streitigen Arbeitsstunden maßgeblichen § 92 Abs. 1 des Sächsischen Beamtengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194 - im Folgenden SächsBG a. F. - ) zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht "ersatzweise" nachzuholen und wegen Krankheit versäumte Dienstzeit arbeitszeitrechtlich so zu behandeln ist, als habe der Beamte Dienst im vorgesehenen Umfang geleistet (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. April 2004 a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 26. November 2012 - 2 B 2.12 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urt. v. 20. Oktober 2011 a. a. O., Rn. 28; VGH BW, Urt. v. 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 -, juris Rn. 28; VG Leipzig, Urt. v. 4. Juli 2013 a. a. O. Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2011 - 4 S 1676/10

    An- und Ablegen der Polizeiuniform als Arbeitszeit

    Ein Ausgleich überobligatorischer (regelmäßiger) Arbeitszeit ist grundsätzlich nach wie vor möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.04.2004 - 2 C 14.03 -, Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 40; Senatsurteil vom 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, Juris).   .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10

    Streit um Freizeitausgleich für Personalratsmitglieder ist ein

    Für jeden Beamten ist daher im Grundsatz von einer Fünf-Tage-Woche auszugehen, auch wenn die Arbeitszeit hiervon abweichend eingeteilt wird (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 -, juris).
  • VG Leipzig, 04.07.2013 - 3 K 473/12

    Bestimmung der vom Beamten geschuldeten Dienstzeit; Arbeitsrechtliche

    a) Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist der aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. § 45 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern [Beamtenstatusgesetz - BeamtStG -]) abzuleitende und in den Regelungen der §§ 9, 9a Bundesbesoldungsgesetz - BBesG - sowie des § 92 Abs. 1 Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen - SächsBG - zum Ausdruck kommende Grundsatz, dass ausgefallener Dienst vom Beamten nicht "ersatzweise" nachzuholen und wegen Krankheit versäumte Dienstzeit arbeitszeitrechtlich so zu behandeln ist, als habe der Beamte Dienst im vorgesehenen Umfang geleistet (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.4.2004, a. a. O., Rn. 17; Beschl. v. 26.11.2012 - 2 B 2/12 -, [...] Rn. 13; OVG NW, a. a. O., Rn. 28; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.2002 - 4 S 676/01 -, [...] Rn. 28).
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