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   VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16   

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VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16 (https://dejure.org/2017,75779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2017 - 7 S 2514/16 (https://dejure.org/2017,75779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2017 - 7 S 2514/16 (https://dejure.org/2017,75779)
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Volltextveröffentlichung

  • ArgeLandentwicklung

    Akteneinsicht; Aufgaben und Befugnisse; Datenschutz; Rechte; Vorstand; Vorstandsmitglieder

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16
    Zwar handelt es sich bei der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs - unabhängig vom Fehlen einer Entscheidungsformel und Rechtsmittelbelehrung - um einen Verwaltungsakt i. S. des § 35 LVwVfG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.11.1993 - 9 S 2983/91 - juris, m. w. N.) und ist die Versagung mithin auch der Bestandskraft fähig.

    Das innerorganschaftliche Mitgliedschaftsrecht des Antragstellers ist dadurch nicht verletzt (vgl. zu einem auf Akteneinsicht oder Information gerichteten Begehren eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Universität VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.11.1993, a. a. O.; vgl. zu Kontrollaufgaben einzelner Gemeinderatsmitglieder auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2002 - 1 S 2277/02 - VBlBW 2003, 190ff.).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16
    Ferner erfasst die Regelung sowohl (belastende) behördliche Handlungen als auch die behördliche Verweigerung einer erstrebten Verfahrenshandlung (vgl. zu alledem BVerwG, Urt.v. 22.9.2016 - 2 C 16.15 - juris, m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2002 - 1 S 2277/02

    Umfang des Auskunftsrechts eines Gemeinderatsmitglieds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16
    Das innerorganschaftliche Mitgliedschaftsrecht des Antragstellers ist dadurch nicht verletzt (vgl. zu einem auf Akteneinsicht oder Information gerichteten Begehren eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Universität VGH Bad.-Württ., Urt.v. 23.11.1993, a. a. O.; vgl. zu Kontrollaufgaben einzelner Gemeinderatsmitglieder auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.12.2002 - 1 S 2277/02 - VBlBW 2003, 190ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2012 - 5 S 196/12

    Einstweilige Anordnung; vorläufiger Baustopp Stuttgart 21; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 7 S 2514/16
    cc) Schließlich ermangelt es dem Antragsteller auch nicht an der in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen Antragsbefugnis (vgl. zu diesem Erfordernis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.1.2012 - 5 S 196/12 - ESVGH 62, 168 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2018 - 7 S 2513/16

    Flurbereinigung; Akteneinsichtsrecht des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft;

    Den einstweiligen Rechtsschutzantrag hat der Senat mit Beschluss vom 23.3.2017 - 7 S 2514/16 - abgelehnt, da dem Kläger auf Grund seiner Rechtsstellung als Mitglied des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft weder ein Akteneinsichtsrecht noch ein Recht auf Übermittlung von Daten zustehe.

    Der Senat hat die Akten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens - 7 S 2514/16 - beigezogen.

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