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   VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 2581/98   

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https://dejure.org/1998,22685
VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 2581/98 (https://dejure.org/1998,22685)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.10.1998 - 8 S 2581/98 (https://dejure.org/1998,22685)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 8 S 2581/98 (https://dejure.org/1998,22685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ablösungsvertrag über notwendige Stellplätze verneint bei späterem Entfallen einer Ablösemöglichkeit aufgrund Rechtsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 140
  • BauR 1999, 1452
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.10.1998 - 8 S 2581/98
    Nach ständiger Rechtsprechung sind unter der Geschäftsgrundlage eines Vertrags die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsschluß zu Tage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder dem Vertragspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände zu verstehen, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (vgl. etwa BGH, Urt. v. 1.6.1979 - V Zr 80/77 -, BGHZ 70, 370, 372f.; weitere Nachweise bei Palandt, BGB, § 242 Rn 116).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 8 S 2257/00

    Stellplatzberechnung für Hotel - Bonus für günstige Anbindung an ÖPNV

    Wird diese aufgehoben, fällt die Geschäftsgrundlage weg und die Kläger können die Aufhebung dieses Vertrages verlangen (vgl. § 60 Abs. 1 LVwVfG; vgl. auch Senatsurteil vom 9.3.1999 - 8 S 2877/98 - NVwZ-RR 2000, 206 und Senatsbeschluss vom 26.10.1998 - 8 S 2581/98 - VBlBW 1999, 140, die andere Konstellationen betreffen).
  • VG Magdeburg, 27.07.2005 - 1 A 105/05
    Eine Änderung der Umstände, von deren Vorhandensein die Beteiligten beim Abschluss des Deponievertrages ausgegangen sind, scheidet damit aus (vgl. zum Wegfall der Geschäftsgrundlage für Ablösevertrag über notwendige Stellplätze bei späterem Entfallen einer Ablösemöglichkeit aufgrund Rechtsänderung: VGH Baden-Württemberg, B. v. 26.10.1998 - 8 S 258/98 -, BRS 60 Nr. 126 (1998).
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