Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8217
VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96 (https://dejure.org/1997,8217)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.02.1997 - 9 S 1610/96 (https://dejure.org/1997,8217)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 9 S 1610/96 (https://dejure.org/1997,8217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,8217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einwendungen gegen die Übereinstimmung eines Verwaltungsaktes mit dem zugrundeliegenden Prozeßvergleich; nachträglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 465
  • VBlBW 1997, 301
  • DÖV 1997, 604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1990 - 3 S 1220/90

    Anpassung oder Kündigung eines gerichtlichen Vergleichs über Lage oder Größe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Die Kläger haben ein berechtigtes, rechtlich geschütztes Interesse daran, in einem (neuen) Klageverfahren klären zu lassen, ob der angefochtene Bescheid mit dem Vergleich übereinstimmt und ob die von den Klägern erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Einwendungen gegen den Vergleich unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt sind (siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.12.1984 - 8 S 1117/84 - und Urteil vom 25.10.1990 - 3 S 1220/90).

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Prozeßvergleich im Sinne des § 106 VwGO eine Doppelnatur hat - Prozeßhandlung und zugleich öffentlich-rechtlicher Vertrag -, gelten für ihn die Vorschriften der §§ 54ff. LVwVfG (BVerwG, Beschluß vom 4.11.1987, NJW 88, 662), und damit ist auch die Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage möglich, wie sich aus § 60 LVwVfG ergibt (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.1990 - 3 S 1220/90).

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Es ist gerichtlich nicht geklärt, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG in Baden- Württemberg an die von der Schulaufsichtsbehörde festzustellende Sonderschulpflicht stellt (siehe hierzu Beschluß des Senats vom 3.9.1996 - 9 S 1971/96 - unter Hinweis auf den Beschluß des BVerfG vom 30.7.1996, JZ 1996, 1073).
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 60 Abs. 1 LVwVfG ist dann anzunehmen, wenn Änderungen eingetreten sind, mit denen die Vertragspartner bei Abschluß des Vertrages nicht gerechnet haben, und die bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, daß nicht angenommen werden kann, daß der Vertrag bei ihrer Kenntnis mit dem gleichen Inhalt geschlossen worden wäre (vgl. schon zur Rechtslage vor Erlaß dieser Vorschrift: Urteil des BVerwG vom 25.11.1966, DVBl. 1967, 619; ferner Kopp, VwVfG, 6. Aufl., § 60 Rdnr. 7).
  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 108/74

    Anpassung eines Vertragsverhältnisses an die jeweiligen wirtschaftlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Voraussetzung ist in jedem Fall, daß das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung so stark gestört ist, daß das von jedem Vertragspartner normalerweise zu tragende Risiko weit überschritten ist und es dem benachteiligten Partner unmöglich wird, in der betreffenden Regelung seine Interessen auch nur annähernd noch gewahrt zu sehen (vgl. Kopp, a.a.O., Rdnr. 10 im Anschluß an das Urteil des BGH vom 1.10.1975, NJW 76, 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 9 S 1971/96

    Ermöglichung eines gemeinsamen Unterrichts behinderter Schüler mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Es ist gerichtlich nicht geklärt, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG in Baden- Württemberg an die von der Schulaufsichtsbehörde festzustellende Sonderschulpflicht stellt (siehe hierzu Beschluß des Senats vom 3.9.1996 - 9 S 1971/96 - unter Hinweis auf den Beschluß des BVerfG vom 30.7.1996, JZ 1996, 1073).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1984 - 8 S 1117/84

    Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.02.1997 - 9 S 1610/96
    Die Kläger haben ein berechtigtes, rechtlich geschütztes Interesse daran, in einem (neuen) Klageverfahren klären zu lassen, ob der angefochtene Bescheid mit dem Vergleich übereinstimmt und ob die von den Klägern erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Einwendungen gegen den Vergleich unter Berufung auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt sind (siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14.12.1984 - 8 S 1117/84 - und Urteil vom 25.10.1990 - 3 S 1220/90).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03

    Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge

    Die mit dem Hilfsantrag angestrebte Anpassung von § 1 des (Vergleichs-)Vertrags vom 26.05.1977 nach § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG - diese Regelung gilt wegen dessen Doppelnatur auch für einen Prozessvergleich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - NVwZ-RR 1998, 465 = VBlBW 1997, 301) - bewirkt nicht, dass die wirksam zustande gekommene Vereinbarung mit rückwirkender Kraft (ex tunc) beseitigt würde.

    Der Streit hierüber ist daher nicht durch Fortsetzung des alten, durch den Prozessvergleich abgeschlossenen Verfahrens, sondern in einem neuen Klageverfahren auszutragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - a.a.O., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O. sowie Bay. VGH, Urt. v. 20.07.1977 - 2 XV 75 - BayVBl. 1978, 53).

    Diese Regelung ist - wie allgemein die Vorschriften der §§ 54 ff. LVwVfG - wegen seiner Doppelnatur als Prozesshandlung und zugleich öffentlich-rechtlicher Vertrag auch auf den Prozessvergleich anwendbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.1987 - 1 B 12.87 -, NJW 1988, 662 und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.1997 - 9 S 1610/96 - a.a.O.).

  • VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Beurteilt sich die materielle Wirksamkeit des gerichtlichen Vergleichs nach §§ 54 ff. VwVfG, so kann sich ein Verfahrensbeteiligter im Grundsatz auch auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Vertrag berufen, wie sich aus § 60 VwVfG ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2. 1997, VBlBW 1997, 301, 302).

    Wird wie hier aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ein Verwaltungsakt erlassen, so können Einwendungen gegen dessen Übereinstimmung mit dem Prozeßvergleich im Klagewege geltend gemacht werden, wobei dieselben Rechtsbehelfe wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt gegeben sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.2. 1997, VBlBW 1997, 301, 302; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 106 Rn. 16).

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 A 18.1859

    Flurbereinigungsverfahren - Kein Anspruch auf Fortführung des

    Im Übrigen wäre ein Streit über das Vorliegen von weiteren Unwirksamkeitsgründen in einem neuen Prozess auszutragen (BVerwG, U.v. 27.9.1961 - I C 93.58 - DÖV 1962, 423 = BeckRS 1961, 31321078; BGH, U.v. 5.2.1986 - VIII ZR 72/85 - NJW 1986, 1348 = juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 28.2.1997 - 9 S 1610/96 - VBlBW 1997, 301 = juris Rn. 4; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 106 Rn. 35; Eisenreich, JuS 1999, 797).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht