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   VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95   

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VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95 (https://dejure.org/1995,8484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.06.1995 - A 13 S 1351/95 (https://dejure.org/1995,8484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - A 13 S 1351/95 (https://dejure.org/1995,8484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zaire: keine politische Verfolgung im Hinblick auf das Vorgehen gegen die Christendemonstrationen; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylantragstellung; Zurückweisung verspäteten Vorbringens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 321 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.12.1991 - 9 C 35.90

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte von Mitgliedern der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Der Sache nach macht er damit geltend, seine Ausreise aus Zaire stelle sich bei objektiver Betrachtung nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als eine unter dem Druck erlittener Verfolgung stattfindende Flucht dar (vgl. zu diesen Anforderungen an die "Vorverfolgung": BVerwG, Urt. v. 3.12.1991, VBlBW 1992, 250 m.w.N.).

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.12.1991, a.a.O.; Urt. v. 30.10.1990, BVerwGE 87, 52; Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141) der zwischen Verfolgung und Ausreise verstrichenen Zeit entscheidende Bedeutung zu.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Der Senat hat aber u.a. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers (z.B. aus den Verfahren - A 13 S 2221, 2222 und 2223/94 -) bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - sowie z.B. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls bekannten Beschlüssen vom 3.4.1995 - A 13 S 2843/94 - und vom 5.4.1995 - A 13 S 2775/94 -in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A - und vom 3.3.1995 - 23 A 3051.93.A -) nach Auswertung der damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.

    Der Senat hat in dem bereits erwähnten und dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers bekannten Urteil vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - UA S. 24 f. die Voraussetzungen für ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (BGBl. 1952 II S. 686) - EMRK im einzelnen dargelegt und festgestellt, daß sie bei abgelehnten zairischen Asylbewerbern, soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte vorgetragen werden, nicht erfüllt sind.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    d) Selbst wenn unterstellt würde, die Brutalität des Vorgehens der DSP und der Garde Civile stelle ein Indiz dafür dar, daß Zielrichtung des Eingriffs die Unterbindung des politischen Protestes gewesen sei, er sich also letztlich gegen die politische Überzeugung der Kundgebungsteilnehmer gerichtet habe, spricht dennoch vieles dafür, daß diese Brutalität nicht dem zairischen Staat zuzurechnen wäre, sondern Ausfluß von Exzessen der handelnden Soldaten und sonstigen Sicherheitskräfte war (vgl. zum Amtswalterexzess: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315/352; Beschl. v. 20.5.1992, NVwZ 1992, 1081/1083).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.12.1991, a.a.O.; Urt. v. 30.10.1990, BVerwGE 87, 52; Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141) der zwischen Verfolgung und Ausreise verstrichenen Zeit entscheidende Bedeutung zu.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Bestrafung von Wehrdienstverweigerern ausgesprochen, die außergewöhnliche Härte einer drohenden Strafe wegen Wehrdienstentziehung gebe regelmäßig insbesondere dann Anlaß zur Prüfung ihrer Asylrelevanz, wenn in einem totalitären Staat ein geordnetes und berechenbares Gerichtsverfahren fehle und solche Strafen, auch und gerade während eines Krieges, willkürlich verhängt würden (Beschl. v. 9.1.1989, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 100; Urt. v. 25.6.1991, InfAuslR 1991, 310/313).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.12.1991, a.a.O.; Urt. v. 30.10.1990, BVerwGE 87, 52; Urt. v. 20.11.1990, BVerwGE 87, 141) der zwischen Verfolgung und Ausreise verstrichenen Zeit entscheidende Bedeutung zu.
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    d) Selbst wenn unterstellt würde, die Brutalität des Vorgehens der DSP und der Garde Civile stelle ein Indiz dafür dar, daß Zielrichtung des Eingriffs die Unterbindung des politischen Protestes gewesen sei, er sich also letztlich gegen die politische Überzeugung der Kundgebungsteilnehmer gerichtet habe, spricht dennoch vieles dafür, daß diese Brutalität nicht dem zairischen Staat zuzurechnen wäre, sondern Ausfluß von Exzessen der handelnden Soldaten und sonstigen Sicherheitskräfte war (vgl. zum Amtswalterexzess: BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315/352; Beschl. v. 20.5.1992, NVwZ 1992, 1081/1083).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Der Senat hat aber u.a. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers (z.B. aus den Verfahren - A 13 S 2221, 2222 und 2223/94 -) bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - sowie z.B. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls bekannten Beschlüssen vom 3.4.1995 - A 13 S 2843/94 - und vom 5.4.1995 - A 13 S 2775/94 -in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A - und vom 3.3.1995 - 23 A 3051.93.A -) nach Auswertung der damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1994 - 23 A 2835/92

    Streitgegenstände einer Asylklage; Abschiebungsschutz; Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Der Senat hat aber u.a. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers (z.B. aus den Verfahren - A 13 S 2221, 2222 und 2223/94 -) bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - sowie z.B. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls bekannten Beschlüssen vom 3.4.1995 - A 13 S 2843/94 - und vom 5.4.1995 - A 13 S 2775/94 -in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A - und vom 3.3.1995 - 23 A 3051.93.A -) nach Auswertung der damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.05.1994 - 13 A 10845/94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - A 13 S 1351/95
    Der Senat hat aber u.a. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers (z.B. aus den Verfahren - A 13 S 2221, 2222 und 2223/94 -) bekannten Urteilen vom 31.8.1994 - A 13 S 1715/92 - und vom 19.10.1994 - A 13 S 2214/94 - sowie z.B. in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers ebenfalls bekannten Beschlüssen vom 3.4.1995 - A 13 S 2843/94 - und vom 5.4.1995 - A 13 S 2775/94 -in Übereinstimmung mit dem OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.5.1994 - 13 A 10845/94 -) und dem OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 1.9.1994 - 23 A 2835/92.A - und vom 3.3.1995 - 23 A 3051.93.A -) nach Auswertung der damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen die Überzeugung gewonnen, daß einem abgelehnten zairischen Asylbewerber allein wegen der Asylantragstellung in der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Rückkehr nach Zaire nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht.
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 13 UE 426/95

    Keine Bindungswirkung der einen Asylanspruch nach GG Art 16a Abs 1 abweisenden

    Aufgrund des Inhalts der dem Senat zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestehen für den Senat keine Zweifel daran, daß das Beantragen von Asyl durch einen zairischen Staatsangehörigen, der - wie die Klägerin zu 1. - nicht zu dem Kreis der in der Öffentlichkeit seines Herkunftslandes prominenten Persönlichkeiten zählt, für sich allein nicht die beachtliche Wahrscheinlichkeit begründet, im Falle einer Rückkehr nach Zaire politische Verfolgung gewärtigen zu müssen (vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Urteile vom 31. August 1994, vom 19. Oktober 1994 und vom 14. März 1995, jeweils a.a.O., sowie Urteile vom 19. Oktober 1994 - A 13 S 2214/94 - und vom 28. Juni 1995 - A 13 S 1351/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. September 1994 - 23 A 2835/92.A - sowie Urteile vom 3. März 1995, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im

    Auch nimmt er dem Kläger ab, daß in seiner Kirchengemeinde Veranstaltungen stattgefunden haben, bei denen über religiöse Themen hinaus auch über die allgemeine Lage in Zaire und die Unterstützung von Erzbischof Mosengwo als Präsident der von August 1991 bis Dezember 1992 tagenden Nationalkonferenz (vgl. Auswärtiges Amt (AA), Ergänzung vom 9.3.1994 zum Lagebericht v. 10.5.1993) gesprochen wurde und bei denen die - von den zairischen Behörden verbotene und durch Sicherheitskräfte gewaltsam aufgelöste - Kundgebung der Christen in Kinshasa am 16.2.1992 (sogenannte Christen-Demonstration) vorbereitet bzw. zur Teilnahme daran aufgerufen wurde (siehe hierzu im einzelnen das Urteil des Senats vom 28.6.1995 - A 13 S 1351/95).
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