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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93 (https://dejure.org/1995,8067)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1995 - 4 S 1867/93 (https://dejure.org/1995,8067)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 4 S 1867/93 (https://dejure.org/1995,8067)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstellung in den Richterdienst: keine Verwaltungsaktqualität der Entscheidung nach DRiG § 13 über die Verwendung eines Richters auf Probe; Beurteilung der Verbindlichkeit der Zusage des Dienstherrn auf Verwendung im gerichtlichen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 165 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 14
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Sie stellt vielmehr - ebenso wie die Umsetzung oder die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22.5.1980, BVerwGE 60, 144; Urteil vom 12.2.1981, Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 21) - eine bloße innerorganisatorische Maßnahme ohne Verwaltungsaktqualität dar.

    Nicht die tatsächlichen Auswirkungen der Maßnahme sind für ihre Rechtsnatur maßgebend, sondern allein ihr objektiver Sinngehalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.5.1980, a.a.O.).

    Danach steht dem Dienstherrn eine sehr weite, nur durch das Verbot des Ermessensmißbrauchs beschränkte Entscheidungsfreiheit zur Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.5.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Die um eine Einstellung konkurrierenden Bewerber haben lediglich ein Recht darauf, daß der Dienstherr bei der Beurteilung der Eignung im weiteren Sinne (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) die Grenzen seiner ihm insoweit eingeräumten Beurteilungsermächtigung einhält und sein Auswahlermessen fehlerfrei ausübt (vgl. zu alledem: BVerwG, Urteil vom 7.5.1981, DVBl. 1982, 198; Beschluß vom 18.7.1988, Buchholz 236.2 § 57 DRiG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.1.1990 - 4 S 1270/88 - Hess. VGH, Urteil vom 20.12.1989, DVBl. 1990, 306; jeweils m.w.N.).

    Es genügt, daß sie - unter Beachtung des dem Dienstherrn eingeräumten Ermessens - nachprüfbar ist, wobei eine nähere Erläuterung - wie hier - auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1981, DVBl. 1982, 198; Urteil v. 6.4.1989, RiA 1989, 300).

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Die Zusicherung einer (beamtenrechtlichen) Einstellung ist ein - gemäß § 38 LVwVfG - anerkanntes Rechtsinstitut (vgl. Urteil des Senats vom 4.2.1986 - 4 S 667/85 - zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze: BVerwG, Urteil vom 19.1.1967, BVerwGE 26, 31).

    Danach ist eine Zusage verbindlich, d.h., sie begründet für den Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.6.1966, DVBl. 1966, 857; Urteil v. 19.1.1967, BVerwGE 26, 31; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 29.6.1981 - 4 968/79 - Urteil v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1989 - 1 S 1056/88

    Zusage auf Vornahme eines Realaktes; Zustimmung des Gemeinderates

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Hingegen beurteilt sich die Verbindlichkeit einer auf Vornahme eines Realaktes oder auf Unterlassung gerichteten Zusage nach den ungeschriebenen Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.1989 - 1 S 1056/88 - a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 2.7.1990 - 8 S 524/90 -).

    Danach ist eine Zusage verbindlich, d.h., sie begründet für den Begünstigten einen Anspruch auf die zugesagte Leistung, wenn sie von einem dazu befugten Beamten der zuständigen Behörde mit dem erkennbaren Willen, die Behörde zu binden, abgegeben wurde und nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (vgl. BVerwG, Urteil v. 24.6.1966, DVBl. 1966, 857; Urteil v. 19.1.1967, BVerwGE 26, 31; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 29.6.1981 - 4 968/79 - Urteil v. 16.10.1989 - 1 S 1056/88 -).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Die Prüfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bleibt grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprechen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (vgl. BVerwG, Urteil v. 28.11.1991, BVerwGE 89, 199 DVBl. 1992, 899).
  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Es genügt, daß sie - unter Beachtung des dem Dienstherrn eingeräumten Ermessens - nachprüfbar ist, wobei eine nähere Erläuterung - wie hier - auch noch im Verwaltungsstreitverfahren nachgeschoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1981, DVBl. 1982, 198; Urteil v. 6.4.1989, RiA 1989, 300).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1986 - 4 S 2192/85

    Konkurrentenklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Vielmehr enthielt das schreiben bereits die Zuweisung selbst, die allerdings stillschweigend unter dem Vorbehalt stand, daß die in Aussicht genommene Ernennung zum Richter zustande kommt; denn erst mit der Ernennung zum Richter konnte die Zuweisung rechtliche Wirksamkeit entfalten (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 6.7.1989, a.a.O.; Urteil des Senats vom 9.12.1986 - 4 S 2192/85 -).
  • BSG, 08.12.1993 - 10 RKg 19/92

    Ablehnungsbescheid - Ayslanerkennung - Kindergeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Auch wenn dieses Gesamtverhalten des Erklärenden vom Standpunkt dessen zu bewerten ist, für den die Erklärung bestimmt ist, kann der Empfänger sich nicht darauf berufen, er habe die Erklärung in einem bestimmten Sinne verstanden, wenn diese objektiv - unter Berücksichtigung aller Umstände - nicht so verstanden werden konnte (vgl. BSG, Urteil v. 8.12.1993, DVBl. 1994, 1245).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Maßgebend dafür, welchen Inhalt das Schreiben vom 29.1.1992 hat, ist sein objektiver Erklärungswert, so wie ihn der Kläger als Empfänger nach verständiger Würdigung verstehen durfte (Rechtsgedanke des § 133 BGB, der auch für behördliche Erklärungen gilt, vgl. BVerwG, Urteil v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305; Urteil d. Senats v. 8.12.1981 - 4 S 1494/80 -).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 4 S 1867/93
    Dieses teilweise als konkretes (statusrechtliches) Richteramt bezeichnete Richteramt bei einem bestimmten Gericht (vgl. Fürst/Mühl/Arndt, Richtergesetz, § 27 RdNr. 3) ist das - im Beamtenrecht so bezeichnete - abstrakte Amt im funktionellen Sinne (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 4.5.1972, BVerwGE 40, 104; Schmidt-Räntsch, DRiG, 3. Aufl., § 27 RdNr. 6).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des

  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 1 UE 2123/87

    Entscheidung des Richterwahlausschusses; gerichtliche Kontrolle

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1990 - 8 S 524/90

    Zusage (Zusicherung) als Rechtsgrund für eine Leistung schließt

  • VG Sigmaringen, 25.02.1998 - 5 K 671/92

    Die außergerichtlichen Kosten des Vertreters des öffentlichen Interesses als

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1986 - 4 S 667/85

    Zum Auswahlverfahren bei Einstellung in den Schuldienst

  • BVerwG, 13.11.1975 - 1 WB 121.75
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1981 - 4 S 1494/80

    Darlehenszusicherung an einen Beamten - Familiendarlehen - Zusicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 4 S 1270/88

    Ablehnung einer Bewerbung für das Lehramt

  • VG Karlsruhe, 01.02.2021 - 2 K 7474/19

    Freizügigkeitsrecht für drittstaatsangehörigen Anverwandten eines Unionsbürgers;

    Versteht man unter der Zusicherung, ausgehend vom Oberbegriff der behördlichen "Zusage", eine bestimmte einseitige Selbstverpflichtung der Behörde zu einem gesetzlich zulässigen späteren Tun oder Unterlassen gegenüber einem bestimmten Erklärungsempfänger (BVerwG, Urt. v. 20.06.2000 - 10 C 3.99 -, BVerwGE 111, 255 = juris Rn. 25; Urt. v. 19.05.1994 - 5 C 33.91 -, BVerwGE 96, 71 = juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30.01.1995 - 4 S 1867/93 -, VBlBW 1996, 14 = juris Rn. 31), liegen diese Voraussetzungen hier schon nicht vor.
  • VG Arnsberg, 17.12.2018 - 2 K 8715/17
    Vielmehr handelte es sich um eine Personalmaßnahme im Sinne des § 13 DRiG, die, anders als eine Versetzungsverfügung, vgl. Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, a.a.O., § 4 Rn. 39, m. w. N, kein Verwaltungsakt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 39.95 -, juris Rn. 20; VGH BW, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 4 S 1867/93 -, juris Rn. 30; Sächs. OVG, Beschluss vom 14. Oktober 1999 - 2 S 637/99 -, S. 2 d. amtl.

    vgl. VGH BW, Beschluss vom 30. Januar 1995 - 4 S 1867/93 -, juris Rn. 30.

  • VG Sigmaringen, 25.02.1998 - 5 K 671/92

    Die außergerichtlichen Kosten des Vertreters des öffentlichen Interesses als

    Der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30.01.1995 - 4 S 1867/93 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19.05.1993-5 K 671/92 - wurden aufgehoben.
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