Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 ZB 22.571   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,11286
VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 ZB 22.571 (https://dejure.org/2022,11286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.2022 - 10 ZB 22.571 (https://dejure.org/2022,11286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 10 ZB 22.571 (https://dejure.org/2022,11286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,11286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124a; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 6
    Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Verlustfeststellung, Recht auf Einreise und Aufenthalt, Polen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 ZB 22.571
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 02.05.2022 - 10 ZB 22.571
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag,

    Nach § 6 Abs. 2 S. 3 FreizügG/EU muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt, wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass in der Regel eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten vgl. EuGH, Urteil vom 22.Mai 2012 - C-348/09 -, juris, Rn. 33 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2022 - 10 ZB 22.571 -, juris, Rn. 6 m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht