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   VGH Bayern, 02.06.2016 - 3 ZB 15.1326   

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https://dejure.org/2016,13667
VGH Bayern, 02.06.2016 - 3 ZB 15.1326 (https://dejure.org/2016,13667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.06.2016 - 3 ZB 15.1326 (https://dejure.org/2016,13667)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 3 ZB 15.1326 (https://dejure.org/2016,13667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Reaktivierung eines Beamten von Amts wegen; Fürsorgepflicht des Dienstherren; Überprüfung des Verwaltungshandelns bei der Eröffnung einer individual-begünstigenden Norm

  • rewis.io

    Reaktivierung einer Beamtin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166; BeamtStG § 29 Abs. 2
    Reaktivierungsantrag; Fürsorgepflicht; Dienstherr; Berufungszulassungsantrag; Prozeßkostenhilfe

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Reaktivierung eines Beamten von Amts wegen; Fürsorgepflicht des Dienstherren; Überprüfung des Verwaltungshandelns bei der Eröffnung einer individual-begünstigenden Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 38.99

    Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Ermessensentscheidung des Dienstherrn;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2016 - 3 ZB 15.1326
    Bei der Regelung des § 29 Abs. 2 BeamtStG handelt sich um eine ausschließlich im Interesse des Dienstherrn bestehende Befugnis, die keinen entsprechenden Anspruch des betroffenen Beamten, auch nicht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, entstehen lässt (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 - juris).

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht insoweit nicht über das hinaus, das Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelungen abschließend eingeräumt ist (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 - juris Rn. 24).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Anspruch des Beamten auf Fehlerfreiheit der Ermessensentscheidung, ihn nicht erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, ausdrücklich verneint (vgl. BVerwG, U. v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 - juris Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - 6 A 1677/11

    Anspruch eines Justizvollzugshauptsekretärs a.D. auf erneute Berufung in das

    Auszug aus VGH Bayern, 02.06.2016 - 3 ZB 15.1326
    Allein mit der Behauptung, es sei absurd, kann die Klägerin die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur OVG NW, B. v. 26.9.2012 - 6 A 1677/11 - juris Rn. 7 ff.) sowie die Kommentarliteratur (vgl. v. Roetteken/Rothländer, Beamtenstatusgesetz, Stand: Juli 2015, § 29 BeamtStG Rn. 171; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: Nov. 2015, § 29 BeamtStG Rn. 14 a.E.; Beck"scher Online-Kommentar Beamtenrecht Bund, § 29 BeamtStG Rn. 19) nicht ernstlich in Zweifel ziehen.
  • VGH Bayern, 28.11.2016 - 3 ZB 13.2411

    Erfolglose Klage auf Gerichtsvollzieherentschädigung wegen Personalkosten mangels

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht insoweit nicht über das hinaus, das Beamten durch spezialgesetzliche Regelungen abschließend eingeräumt ist (vgl. BayVGH, B. v. 2.6.2016 - 3 ZB 15.1326 - juris Rn. 5; BVerwG, U. v. 26.10.2000 - 2 C 38.99 - NVwZ 2001, 328 - juris Rn. 24).
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