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   VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208   

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VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208 (https://dejure.org/2022,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.05.2022 - 24 ZB 20.208 (https://dejure.org/2022,11306)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - 24 ZB 20.208 (https://dejure.org/2022,11306)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 19.09

    Beihilfe gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Entsprechend muss der Dienstherr, der den Beihilfeberechtigten auf eine Behandlung in einer Klinik nach § 28 Abs. 1 BayBhV verweist, den Nachweis erbringen, dass dort auch tatsächlich die medizinisch notwendigen Maßnahmen gleichwertig hätten erbracht werden können (BVerwG, B.v. 19.8.2009 - 2 B 19.09 - juris Rn. 7).

    Es fehlt insbesondere ein Vortrag dahingehend, welche besondere Therapieform in ihrem Fall medizinisch erforderlich war und in der Fö.klinik tatsächlich durchgeführt wurde, die in dem Vergleichskrankenhaus - hier dem Klinikum F. - eben gerade nicht angeboten wird (BVerwG, B.v. 19.8.2009 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Hinsichtlich des behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4; B.v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 - juris LS 1).

    Entgegen der Auffassung in der Zulassungsbegründung genügt ein lediglich schriftsätzlich angekündigter Beweisantrag, wie er in dem Klageschriftsatz enthalten war, den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, B.v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Hinsichtlich des behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz nach § 86 Abs. 1 VwGO muss substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris Rn. 4; B.v. 6.3.1995 - 6 B 81.94 - juris LS 1).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Solche sind nur dann gegeben, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243, juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Er muss demnach nicht uneingeschränkt alle Kosten für krankheitsbedingte Aufwendungen erstatten, sondern kann auch hinsichtlich der Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung Beihilfe nur zu den Krankenhausleistungen gewähren, die sich auf das Maß des medizinisch Gebotenen beschränken (BVerfG, B.v. 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, juris Rn. 34).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Solche sind nur dann gegeben, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243, juris Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Krankheit in dem öffentlichen Vergleichskrankenhaus behandelbar ist und dort eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet wird (BVerwG, 28.5.2008 - 2 C 24.07 - juris Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und des Vorliegens eines Verfahrensmangels gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht.
  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und des Vorliegens eines Verfahrensmangels gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht.
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus VGH Bayern, 03.05.2022 - 24 ZB 20.208
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 7 ZB 15.1073

    Entzugs des akademischen Grades "Dr. med. dent." - Plagiat

  • VGH Bayern, 20.12.2021 - 14 B 19.1279

    Zur Beihilfefähigkeit eines nicht als Arzneimittel zugelassenen Fertigpräparats

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