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   VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370   

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https://dejure.org/2018,19013
VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370 (https://dejure.org/2018,19013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370 (https://dejure.org/2018,19013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Juni 2018 - 22 ZB 17.2370 (https://dejure.org/2018,19013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BImSchG § 47 Abs. 1; 39. BImSchV § 3 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 27 Abs. 1, Abs. 2, Anlage 3
    Kein Anspruch auf Änderung des bestehenden Luftreinhalteplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Teilplans für die Stadt Starnberg als Teil des bestehenden Luftreinhalteplans München hinsichtlich Grenzwertüberschreitung von Luftschadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Änderung des bestehenden Luftreinhalteplans

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung des Teilplans für die Stadt Starnberg als Teil des bestehenden Luftreinhalteplans München hinsichtlich Grenzwertüberschreitung von Luftschadstoffen Feinstaub und Stickstoffdioxid

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegung von Zulassungsgründen bei Mehrfachbegründung des angefochtenen Urteils; Voraussetzungen eines geltend gemachten Anspruchs auf Änderung eines Luftreinhalteplans; drittschützende Wirkung; Ballungsraum; Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008 - C-237/07 - (juris Rn. 39) wurde festgestellt, dass natürliche oder juristische Personen, die unmittelbar von der Gefahr einer Überschreitung der für Schadstoffwerte festgelegten Grenzwerte oder der Alarmschwellen betroffen sind, bei den zuständigen Behörden erwirken können müssen, dass beim Vorliegen einer solchen Gefahr ein Aktionsplan erstellt wird.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 und entsprechend vorangegangener Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Ansprüchen Privater auf die Aufstellung von Plänen nach § 47 BImSchG (vgl. U.v. 18.5.2006 - 22 BV 05.2462 - juris) ist der Streitwert je Streitgegenstand mit 15.000 Euro anzusetzen.
  • BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16

    Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Wenn nur bezüglich eines von mehreren tragenden Gründen ein Zulassungsgrund gegeben ist, kann die betreffende Begründung hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. auch BVerwG, B.v. 04.04.2018 - 3 B 46/16 - juris Rn. 31 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung im Revisionszulassungsrecht).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584

    Änderungen der Sach- und Rechtslage, die erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragenden Gründe gestützt, so sind Zulassungsgründe wegen eines jeden die Entscheidung tragenden Grundes darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 22 ZB 15.1584 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 61 m.w.N.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 100 und § 124a Rn. 196 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 22 CE 05.1194

    Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel PM10 - Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2018 - 22 ZB 17.2370
    Die Kläger legen nahe, dass das Verwaltungsgericht entgegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 30.6.2005 - 22 CE 05.1194 - juris Rn. 13) Bedenken gegen die Einbeziehung von Umlandgemeinden in den Luftreinhalteplan einer anliegenden Großstadt hat (S. 5 oben der Antragsbegründung vom 8.1.2018).
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