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   VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297   

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https://dejure.org/2016,45876
VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297 (https://dejure.org/2016,45876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2016 - 4 CE 16.2297 (https://dejure.org/2016,45876)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2016 - 4 CE 16.2297 (https://dejure.org/2016,45876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung einer Unterkunft zur Behebung der Obdachlosigkeit eines anerkannten Flüchtlings

  • rewis.io

    Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obdachlosigkeit; Örtliche Zuständigkeit; Anerkannter Flüchtling; Notunterkunft; Asylbewerberunterkunft; Arbeitsverhältnis; Eilbedürftigkeit

  • rechtsportal.de

    Zuweisung einer Unterkunft zur Behebung der Obdachlosigkeit eines anerkannten Flüchtlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 309
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
    Anhaltspunkte dafür, dass sich der Antragsteller in das Gemeindegebiet begeben hätte, um dort rechtsmissbräuchlich Obdach zu beantragen (dazu BayVGH, B. v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730), sind weder von der Antragsgegnerin plausibel vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Die Eilbedürftigkeit für eine gerichtliche Anordnung ist im Fall der Obdachlosigkeit, zumal zur kalten Jahreszeit, unzweifelhaft gegeben (vgl. BayVGH, B. v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730).

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
    Anders als in den auf private Mietwohnungen bezogenen Wiedereinweisungsfällen (vgl. dazu BayVGH, B. v. 7.11.2016 - 4 ZB 15.2809 - juris Rn. 8 m. w. N.) ist eine strikte zeitliche Befristung der Unterbringung im Rahmen der einstweiligen Anordnung nicht veranlasst.
  • VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176

    Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
    Die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr liegt deshalb dort, wo die Gefahr eintritt, also wo der Betreffende obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B. v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 4 CE 15.2102

    Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
    Die Zuständigkeit für die Behebung der Gefahr liegt deshalb dort, wo die Gefahr eintritt, also wo der Betreffende obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B. v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B. v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546

    Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung

    Auf diese Betrachtungsweise, wonach es für die Zuständigkeitsbestimmung auf den aktuell bestehenden Zustand der Obdachlosigkeit ankommt, nehmen auch die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Senats Bezug, indem sie auf das Moment des Gefahreneintritts verweisen (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; B.v. 9.10.2012 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - NVwZ-RR 2017, 309; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965

    Obdachlosenunterbringung

    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 21.02.2020 - RN 4 E 20.280

    Gemeindliche Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

    Die örtliche Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7) aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG.

    Entsprechend ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Obdachlosigkeit eingetreten ist; auf den früheren oder aktuellen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es nicht an (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 7; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615

    Ganztägige Obdachlosenunterbringung

    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m.w.N.).
  • VG München, 19.02.2024 - M 22 E 24.541

    Obdachlosenrecht, Anspruch auf Zuweisung einer Notunterkunft (bejaht),

    Eine Eilbedürftigkeit als Voraussetzung für eine gerichtliche Anordnung ist im Fall der Obdachlosigkeit, zumal zur kalten Jahreszeit, stets zu bejahen (BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 9).
  • VG München, 26.10.2018 - M 22 E 18.5112

    Anspruch auf vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft

    Maßgeblich ist insoweit nicht, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war, oder wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er aktuell obdachlos geworden ist (BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297; B.v. 9.10.2015 - 4 CE 15.2102; B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023).
  • VG Würzburg, 17.05.2023 - W 5 E 23.507

    Kein Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7) ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG.

    Auf den früheren oder aktuellen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es nicht an; unerheblich ist auch, wo der Antragsteller gemeldet ist oder war (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 7; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5).

  • VG Würzburg, 19.01.2022 - W 5 E 22.54

    Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Obdachlosigkeit, Annahme fehlender

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 6; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7) ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung aus Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG.
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