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   VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177   

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VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177 (https://dejure.org/2011,66939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2011 - 16a D 09.2177 (https://dejure.org/2011,66939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2011 - 16a D 09.2177 (https://dejure.org/2011,66939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kommunaler Wahlbeamter; Rechtspfleger im Hauptamt; Wahlfälschung; Verleitung zur falschen eidesstattlichen Versicherung; Augenblickstat; Kürzung der Dienstbezüge im Hauptamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach der Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtenverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte, insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (BVerwG, Urteil vom 29.5.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O.).

    b) Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 48 Abs. 3 KWBG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

    c) Das Bemessungskriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" gemäß Art. 48 Abs. 3 KWBG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, sein Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, Urteil vom 29.5.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.9.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Für die Frage, ob der Beamte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist daher weiterhin die damalige Sach- und Rechtslage maßgebend, weil es auch im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB kein für den Beklagten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.03.2010, Az. 2 C 83/08 ; BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 ).

    Maßgebend hierfür ist die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung in besonderem Maße, die sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), d.h. auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen muss (BVerwG, Urteil vom 19.8.2010, Az. 2 C 5/10 ).

    Die Schwere des Dienstvergehens wird bei strafbarem außerdienstlichem Verhalten zunächst durch den verwirklichten Strafrahmen indiziert (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 und 2 C 13/10 ).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Auch aus dem Strafrahmen des § 107 a StGB von fünf Jahren Freiheitsstrafe folgt die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 13/10 ).

    Die Schwere des Dienstvergehens wird bei strafbarem außerdienstlichem Verhalten zunächst durch den verwirklichten Strafrahmen indiziert (BVerwG, Urteil vom 19.08.2010, Az. 2 C 5/10 und 2 C 13/10 ).

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Die Dauer der Kürzung der Dienstbezüge wird durch die Schwere des Dienstvergehens bestimmt (BVerwG, Urteil vom 21.03.2001, Az. 1 D 29/00 ).

    Bei Beamten des gehobenen Dienstes wurde die Quote regelmäßig auf ein Zehntel festgesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2001, Az. 1 D 29/00 ).

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 16a D 07.2355

    22 Kollegendiebstähle innerhalb eines Jahres; 1.055,-- EUR Gesamtbeute;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).

    b) Die Bemessungskriterien "Persönlichkeitsbild des Beamten" und bisheriges dienstliches Verhalten" gemäß Art. 48 Abs. 3 KWBG, Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BayDG erfassen dessen persönliche Verhältnisse und sein sonstiges dienstliches Verhalten vor, bei und nach Tatbegehung (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008, a.a.O.; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Demgegenüber sind entlastende Umstände schon dann beachtlich, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen gegeben sind und eine weitere Sachaufklärung nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011, Az. 2 A 5/09 ).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der gesamten Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrecht zu erhalten (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007, Az. 2 C 9/06 ; Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 C 59/07 ; BayVGH, Urteil vom 23.09.2009, Az. 16a D 07.2355 ).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Ist eine solche Einordnung nicht möglich -insbesondere, wenn sich das Handeln als das Verhalten einer Privatperson darstellt -, ist es als außerdienstliches (Fehl-)Verhalten zu qualifizieren (BVerwG, Urteil vom 25.8.2009, Az. 1 D 1/08 ).
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung, zum Persönlichkeitsbild und zum bisherigen dienstlichen Verhalten im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Urteil vom 25.10.2007, Az. 2 C 43/07 ).
  • BVerwG, 09.05.1990 - 1 D 81.89

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Maßnahmemilderung bei Zugriff auf amtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2011 - 16a D 09.2177
    Es kommt ihm jedoch weniger entlastendes Gewicht zu, als wenn es vor den diesbezüglichen Nachfragen erfolgt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1990, Az. 1 D 81/89 ).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BVerwG, 15.04.2009 - 2 B 1.09

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Urteils i.F.d.

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 4 BV 03.671

    Wahl des ersten Bürgermeisters der Stadt Vilseck muss wegen Verletzung der

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 3 CS 11.1304

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Maßgeblich ist vorliegend der dienstliche Bezug der Straftat nach § 184 a Nr. 1 StGB unter dem Blickwinkel, dass die Verfolgung von Straftaten, und damit auch derartiger Delikte, zu den Aufgaben eines Polizeibeamten gehört (vgl. auch BayVGH vom 6.4.2011, 16 a D 09.2177, Rn. 64 ).
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