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   VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142   

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https://dejure.org/2017,20768
VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142 (https://dejure.org/2017,20768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.04.2017 - 2 B 17.142 (https://dejure.org/2017,20768)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. April 2017 - 2 B 17.142 (https://dejure.org/2017,20768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDSchG Art. 6 Abs. 4; EStG § 7i Abs. 1 S. 1, S. 6, Abs. 2 S. 1
    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Eigentümers eines unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes auf Ausstellung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über die Erforderlichkeit von Baumaßnahmen; Durchführung von Baumaßnahmen zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses

  • rewis.io

    Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über Erforderlichkeit von Baumaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmal; Sanierungskosten; vorherige Abstimmung; Balkonanbau; Dachgeschossausbau; Grundrissveränderung; Denkmalschutz; Bescheinigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch des Eigentümers eines unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes auf Ausstellung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über die Erforderlichkeit von Baumaßnahmen; Durchführung von Baumaßnahmen zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14

    Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).

    Der Wortlaut der Vorschrift schließt es jedenfalls aus, Baumaßnahmen bereits deshalb für erforderlich zu halten, weil sie zu einer besseren wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes führen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris).

  • VGH Bayern, 03.12.2008 - 15 ZB 08.727

    Erteilung einer Steuerbescheinigung für die Absetzbarkeit von Sanierungskosten an

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Sie müssen vielmehr, gemessen am Zustand des Baudenkmals vor Beginn der Baumaßnahmen, geboten sein, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeiführen zu können (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).

    Die Abstimmung muss auf die konkrete Baumaßnahme bezogen stattfinden; eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturarbeiten genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 21.12.2016 - 2 B 16.2107

    Steuerliche Förderung für Baudenkmal

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Dies ist dem Senat aus zahlreichen Gerichtsverfahren sowie entsprechenden Presseberichten hinreichend bekannt (vgl. BayVGH, U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris; U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).

  • VGH Bayern, 24.07.2009 - 21 ZB 08.3444

    Erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern; Herstellungskosten; Erforderlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Der Wortlaut der Vorschrift schließt es jedenfalls aus, Baumaßnahmen bereits deshalb für erforderlich zu halten, weil sie zu einer besseren wirtschaftlichen Nutzbarkeit des Gebäudes führen (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris).

    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris; U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 4 B 45.01

    Steuerbescheinigung; erhöhte Absetzungen; Baudenkmal; Baumaßnahmen; Erhaltungs-

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Vielmehr schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, B.v. 18.7.2001 - 4 B 45.01 - BayVBl 2002, 151) an, wonach die Vorschrift Ausdruck des gesetzgeberischen Willens ist, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt.
  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 2 B 13.2417

    Denkmalschutz; Bescheinigung; Wohngebäude; Aufzugsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris; U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).
  • VGH Bayern, 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680

    Dachgeschossausbau; Bescheinigung; Denkmalschutz; Erforderlichkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass ein Dachgeschossausbau zur sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals regelmäßig nicht erforderlich ist (vgl. B.v. 24.7.2009 - 21 ZB 08.3444 - juris; B.v. 27.11.2013 - 2 ZB 12.2680 - juris; U.v. 23.1.2014 - 2 B 13.2417 - juris; U.v. 21.12.2016 - 2 B 16.2107 - juris).
  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 1 B 12.78

    Steuervergünstigung für Sanierung eines Baudenkmals

    Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
    Denn aus denkmalpflegerischer Sicht können durchaus auch Maßnahmen am Baudenkmal erwünscht sein, die nicht förderfähig sind, weil nicht "erforderlich", aber möglicherweise (nur) angemessen und fachlich sinnvoll (vgl. BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 2012, 981).
  • VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925

    Anerkennung baulicher Aufwendungen im Rahmen der Erteilung einer

    Es ist hingegen gerade nicht ausreichend, dass der Bauherr das Landesamt für Denkmalpflege über Art und Umfang der Baumaßnahmen unterrichtet und dieses so in die Lage versetzt, die Erforderlichkeit im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 4 EStG zu beurteilen (so noch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699, welches Grundlage des zuvorderst zitierten Beschlusses des BVerwG vom 28.6.2018 war).

    b) Auf die Frage, ob die Ersetzung einer fehlenden, aber zu Unrecht nicht zustande gekommenen Abstimmung im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Grundlagenbescheinigung möglich ist oder aber der Kläger bereits vorab verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen müssen, nachdem das Landesamt für Denkmalpflege das Einvernehmen zu dem Wärmedämmverbundsystem nicht erteilt hat, braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden, da es jedenfalls auch an der Erforderlichkeit der Maßnahme für das äußere Erscheinungsbild fehlt (vgl. zu der aufgeworfenen Problematik BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).

    Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 19.213

    Abstimmung einer Baumaßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege

    § 7i EStG begünstigt ausschließlich Baumaßnahmen, die - gemessen am Zustand des Baudenkmals vor ihrem Beginn - geboten sind, um den unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten erstrebenswerten Zustand herbeizuführen (BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699 Rn. 35).

    Dem Steuerpflichtigen soll schon vor Beginn der Arbeiten klar sein, für welche Maßnahmen im Einzelnen die Erforderlichkeit im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG von der zuständigen Fachbehörde bejaht wird (BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699 Rn. 35).

    Es ist hingegen nicht ausreichend, dass der Bauherr das Landesamt für Denkmalpflege über Art und Umfang der Baumaßnahmen (lediglich) unterrichtet und dieses so in die Lage versetzt, die Erforderlichkeit im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 4 EStG zu beurteilen (so noch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699, welches Grundlage des oben zitierten Beschlusses des BVerwG vom 28.6.2018 war).

  • VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.730

    Bescheinigung für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Baumaßnahmen an

    Eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturmaßnahmen genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris; B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - juris).

    Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.01.2019 - 2 BV 17.198

    Anspruch auf Erteilung einer einkommensteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung

    Da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 201, 981; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - BayVBl 2014, 179; U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).

    Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).

  • VGH Bayern, 10.01.2023 - 1 ZB 22.1320

    Denkmalschutzrechtliche Bescheinigung - Abstimmung der Baumaßnahmen

    Eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturmaßnahmen genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, B.v. 25.11.2020 - 1 ZB 20.730 - juris Rn. 4; U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BayVBl 2017, 812; B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - BayVBl 2009, 473).
  • VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17
    Dies ist mit der Zielrichtung der Norm, Steuervergünstigungen auch dann zu gewähren, wenn das als Baudenkmal geschützte Gebäude durch die Baumaßnahme neuzeitlichen Nutzungserfordernissen angepasst wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001 - 4 B 45.01 -, juris, Rn. 6, und BayVGH, Urteil vom 06.04.2017 - 2 B 17.142 -, juris, Rn. 22, jeweils unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien, kaum in Einklang zu bringen.
  • VG Augsburg, 27.09.2022 - Au 8 K 22.99

    Erstattung von Hochschulkosten durch ausbildenden Dienstherrn

    Im Übrigen bedeutet Abstimmung nicht Zustimmung (BayVGH, U.v. 6.4.2017- 2 B 17.142 - juris Rn. 37).
  • VG München, 15.12.2021 - M 29 K 20.2313

    Steuerbescheinigung für erhöhte Absetzungen, Abstimmung der Baumaßnahmen

    Da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme vor dem Baubeginn mit der für den Erlass einer Steuerbescheinigung zuständigen Behörde abgestimmt werden (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 201, 981; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - BayVBl 2014, 179; U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).
  • VG München, 04.02.2019 - M 8 M 17.3464

    Erfolglose Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Mit Urteil vom 6. April 2017 (2 B 17.142) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des erkennenden Gerichts ab, gab der Klage bezüglich 180.087,78 EUR statt, wies die Klage im Übrigen ab und wies die Berufung des Erinnerungsführers im Übrigen zurück.
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