Rechtsprechung
VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- BAYERN | RECHT
BayDSchG Art. 6 Abs. 4; EStG § 7i Abs. 1 S. 1, S. 6, Abs. 2 S. 1
Bescheinigung über Aufwendungen für den Anbau von drei Balkonen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Eigentümers eines unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes auf Ausstellung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über die Erforderlichkeit von Baumaßnahmen; Durchführung von Baumaßnahmen zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Denkmal; Sanierungskosten; vorherige Abstimmung; Balkonanbau; Dachgeschossausbau; Grundrissveränderung; Denkmalschutz; Bescheinigung
- rechtsportal.de
Anspruch des Eigentümers eines unter Denkmalschutz stehenden Wohngebäudes auf Ausstellung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde über die Erforderlichkeit von Baumaßnahmen; Durchführung von Baumaßnahmen zur Sanierung eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 23.03.2015 - M 8 K 12.4134
- VGH Bayern, 06.04.2017 - 2 B 17.142
- BVerwG, 09.05.2018 - 4 B 40.17
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 25.11.2020 - 1 ZB 20.730
Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Bescheinigung für die steuerliche …
Eine generelle Absprache über künftig auszuführende Reparaturmaßnahmen genügt hierfür nicht (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris; B.v. 3.12.2008 - 15 ZB 08.727 - juris).Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 a.a.O.).
- VG Ansbach, 18.07.2018 - AN 17 K 16.01925
Anerkennung, Anspruch, Baugenehmigungsbescheid, Wärmedämmverbundsysteme, …
Es ist hingegen gerade nicht ausreichend, dass der Bauherr das Landesamt für Denkmalpflege über Art und Umfang der Baumaßnahmen unterrichtet und dieses so in die Lage versetzt, die Erforderlichkeit im Sinne von § 7i Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 4 EStG zu beurteilen (so noch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699, welches Grundlage des zuvorderst zitierten Beschlusses des BVerwG vom 28.6.2018 war).b) Auf die Frage, ob die Ersetzung einer fehlenden, aber zu Unrecht nicht zustande gekommenen Abstimmung im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffend die Grundlagenbescheinigung möglich ist oder aber der Kläger bereits vorab verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz hätte in Anspruch nehmen müssen, nachdem das Landesamt für Denkmalpflege das Einvernehmen zu dem Wärmedämmverbundsystem nicht erteilt hat, braucht vorliegend nicht näher eingegangen zu werden, da es jedenfalls auch an der Erforderlichkeit der Maßnahme für das äußere Erscheinungsbild fehlt (vgl. zu der aufgeworfenen Problematik BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).
Die Vorschrift ist Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, mit dem Mittel der Steuervergünstigung den spezifischen Belastungen Rechnung zu tragen, die das Denkmalschutzrecht mit sich bringt (vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - BeckRS 2017, 113699).
- VGH Bayern, 31.01.2019 - 2 BV 17.198
Anspruch auf Erteilung einer einkommensteuerrechtlichen Grundlagenbescheinigung
Da diese Entscheidung nicht im Nachhinein getroffen werden kann, muss die Baumaßnahme in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden (vgl. BFH, B.v. 8.9.2004 - X B 51.04 - juris; BVerwG, B.v. 8.7.2014 - 4 B 18.14 - juris; BayVGH, U.v. 20.6.2012 - 1 B 12.78 - NVwZ-RR 201, 981; U.v. 17.10.2013 - 2 B 13.1521 - BayVBl 2014, 179; U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).Im Übrigen ist die Art und Weise, in der die Abstimmung im Einzelnen zu erfolgen hat, nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, U.v. 6.4.2017 - 2 B 17.142 - juris).
- VG Köln, 16.01.2019 - 4 K 14398/17 Dies ist mit der Zielrichtung der Norm, Steuervergünstigungen auch dann zu gewähren, wenn das als Baudenkmal geschützte Gebäude durch die Baumaßnahme neuzeitlichen Nutzungserfordernissen angepasst wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.07.2001 - 4 B 45.01 -, juris, Rn. 6, und BayVGH, Urteil vom 06.04.2017 - 2 B 17.142 -, juris, Rn. 22, jeweils unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien, kaum in Einklang zu bringen.