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   VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412   

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VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412 (https://dejure.org/2012,14759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.06.2012 - 10 ZB 12.412 (https://dejure.org/2012,14759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 10 ZB 12.412 (https://dejure.org/2012,14759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Erlöschen der Niederlassungserlaubnis; Verlust des Reisepasses im Ausland; Kontakt zum leiblichen, inzwischen von der Schwester adoptierten Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Der Regelungszweck der beiden Erlöschenstatbestände ist daher, die Aufenthaltstitel in den Fällen zum Erlöschen zu bringen, in denen das Verhalten des Ausländers typischerweise den Schluss rechtfertigt, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch machen will (BVerwG vom 17.1.2012 Az. 1 C 1/11 RdNr. 9).

    Eine staatlich erzwungene oder veranlasste Ausreise (vgl. BVerwG vom 17.1.2012 a.a.O.) liegt hier nicht vor.

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils ist dann erfüllt, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (BVerfG vom 10.9.2009 Az. 1 BvR 814/09 RdNr. 11).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich Behörden ausnahmsweise nach dem Rechtsgedanken der §§ 242, 162 BGB nicht auf die Versäumnis einer die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen dürfen, wenn sie die Wahrung der Frist durch eigenes Fehlverhalten treuewidrig verhindert haben (BVerwG vom 18.4.1997 Az. 8 C 38/95 RdNr. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 ZB 10.2439

    Untersagung der Sportwettenvermittlung - Androhung eines weiteren Zwangsmittels

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Hierfür hätte die Klägerin über das normale Maß hinausgehende, die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordernde Schwierigkeiten aufzeigen müssen (vgl. BayVGH vom 12.1.2012 Az. 10 ZB 10.2439 RdNr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 18 B 176/11

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Sicherung des Lebensunterhalts des

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschenstatbestandes ist es unerheblich, ob eine unterbliebene Fristverlängerung oder eine nicht erfolgte Rückkehr innerhalb von sechs Monaten auf einer freiwilligen, selbstbestimmten Entscheidung des Ausländers bzw. auf seinem Verschulden beruht oder auf Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Schäfer in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 51 RdNr. 63; BayVGH vom 13.8.2009 Az. 10 ZB 09.1275 RdNr. 2 m.w.N.; BayVGH vom 23.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 RdNr. 3; OVG NRW vom 14.2.2011 Az. 18 B 176/11 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 10 ZB 11.980

    Zulassungsgründe; grundsätzliche Bedeutung; ernstliche Zweifel; Divergenz

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Bezüglich des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) fehlt es bereits an einer dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Formulierung der konkreten Rechtsfrage (vgl. BayVGH vom 10.2.2012 Az. 10 ZB 11.980 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschenstatbestandes ist es unerheblich, ob eine unterbliebene Fristverlängerung oder eine nicht erfolgte Rückkehr innerhalb von sechs Monaten auf einer freiwilligen, selbstbestimmten Entscheidung des Ausländers bzw. auf seinem Verschulden beruht oder auf Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Schäfer in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 51 RdNr. 63; BayVGH vom 13.8.2009 Az. 10 ZB 09.1275 RdNr. 2 m.w.N.; BayVGH vom 23.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 RdNr. 3; OVG NRW vom 14.2.2011 Az. 18 B 176/11 RdNr. 4).
  • VGH Bayern, 22.11.2000 - 10 ZE 00.3268
    Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2012 - 10 ZB 12.412
    Für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschenstatbestandes ist es unerheblich, ob eine unterbliebene Fristverlängerung oder eine nicht erfolgte Rückkehr innerhalb von sechs Monaten auf einer freiwilligen, selbstbestimmten Entscheidung des Ausländers bzw. auf seinem Verschulden beruht oder auf Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Schäfer in Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, § 51 RdNr. 63; BayVGH vom 13.8.2009 Az. 10 ZB 09.1275 RdNr. 2 m.w.N.; BayVGH vom 23.11.2000 Az. 10 ZE 00.3268 RdNr. 3; OVG NRW vom 14.2.2011 Az. 18 B 176/11 RdNr. 4).
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