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   VGH Bayern, 07.09.2017 - 21 C 17.1651   

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https://dejure.org/2017,34540
VGH Bayern, 07.09.2017 - 21 C 17.1651 (https://dejure.org/2017,34540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.09.2017 - 21 C 17.1651 (https://dejure.org/2017,34540)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. September 2017 - 21 C 17.1651 (https://dejure.org/2017,34540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Erfolglosigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Klageverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Klageverfahrens

  • rewis.io

    Erfolglosigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Klageverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Recht der freien Berufe; Prozesskostenhilfe; Erfolglose Beschwerde; Schriftformerfordernis gewahrt; Keine Gewährung von PKH für die Zeit vor Antragstellung

  • rechtsportal.de

    VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Unzulässigkeit eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Klageverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus VGH Bayern, 07.09.2017 - 21 C 17.1651
    Für die Zeit vor der Antragstellung scheidet die Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus (vgl. BGH, B.v. 30.9.1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 166 Rn. 14; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Okt. 2016, § 166 Rn. 51 m.w.N.).
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