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   VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874   

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https://dejure.org/2021,42268
VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874 (https://dejure.org/2021,42268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874 (https://dejure.org/2021,42268)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 1 ZB 20.2874 (https://dejure.org/2021,42268)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO a.F. Art. 6 Abs. 9 S. 1 Nr. 1; BayBO n.F. 6 Abs. 7 S. 1 Nr. 1
    Grenzbebauung 0 neues Vorbringen im Berufungszulassungsverfahren nach Ablauf der Darlegungsfrist

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Grenzbebauung, Keine Gegenrechnung mit Grenzbebauung auf Nachbargrundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung (D-Mannose); Begründung der Sofortvollzugsanordnung; konkrete Gesundheitsgefahr; Interessenabwägung

  • rechtsportal.de

    Arzneimittelrechtliche Untersagungsverfügung aufgrund einer konkreten Gesundheitsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874
    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung eingetreten, kann die Klägerin nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn 4.).
  • VGH Bayern, 12.11.2020 - 1 ZB 18.538

    Zur kompetenzwidrigen Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Bauausschuss

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874
    Ist erst nach Ablauf dieser Frist eine Sach- oder Rechtsänderung eingetreten, kann die Klägerin nicht mit Blick auf diese Änderung erstmals neue Zulassungsgründe geltend machen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744; BayVGH, B.v. 12.11.2020 - 1 ZB 18.538 - juris Rn 4.).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.10.2021 - 1 ZB 20.2874
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
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