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   VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171   

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https://dejure.org/2011,42523
VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171 (https://dejure.org/2011,42523)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.12.2011 - 13a B 10.30171 (https://dejure.org/2011,42523)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 13a B 10.30171 (https://dejure.org/2011,42523)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Furcht vor Racheakt; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; Versorgungslage in Kabul; verfassungskonforme Anwendung bei extremer Gefahrensituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

    Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226 = NVwZ 2011, 48).

    Die Gefahr muss sich alsbald nach der Rückkehr realisieren (vgl. auch BVerwG vom 29.6.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
    Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung durch den parlamentarischen Gesetzgeber zu respektieren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
    Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).

    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 1 K 12.30225

    Afghanistan; Herat; Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit; Kontakt mit

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 26.09.2012 - W 2 K 11.30396

    Asyl; Afghanistan; Provinz Herat; Alkoholverkäufer; betrunkene Kunden

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ).
  • VG Würzburg, 08.10.2013 - W 1 K 13.30064

    Afghanistan; Herat; Auflösung der Verlobung; Innerstaatliche Fluchtalternative

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 20.09.2012 - W 2 K 11.30311

    Asyl; Afghanistan; Provinz Maydan-Wardak; Taliban; Gelderpressung;

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ).
  • VG Würzburg, 26.09.2012 - W 2 K 11.30384

    Asyl; Afghanistan; Provinz Maydan-Wardak; Taliban; Tätigkeit des Vaters für die

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ).
  • VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208

    Afghanistan; Provinz Balkh (Mazar-i-Sharif); Mutter mit minderjährigen Kindern;

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 19.09.2012 - W 2 K 11.30328

    Afghanistan; behauptete Konversion zum Christentum

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ).
  • VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 14.30494
    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutz­ suchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
  • VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30353

    Afghanistan; Provinz Balkh (Stadt Mazar-i-Sharif); 48-jähriger Mann;

    Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
  • VG Leipzig, 11.04.2012 - A 1 K 1051/10
    Insgesamt sei davon auszugehen, dass ein junger, lediger und gesunder Afghane, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten trage, auch ohne nennenswertes Vermögen und ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Falle einer Abschiebung nach Kabul dort in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten ein kümmerliches Einkommen zu erzielen, damit ein Leben am Rande des Existenzminimums zu finanzieren und sich allmählich wieder in die afghanische Gesellschaft zu integrieren (OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2010 - 20 A 964/10.A - juris; Urt. v. 19.6.2008 - 20 A 4676/06.A - juris; BayVGH, Urt. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris; VGH BW, Urt. v. 6.3.2012 - A U S 3177/11 - juris).
  • VG Würzburg, 28.04.2014 - W 1 K 13.30093

    Afghanistan; langjähriger Aufenthalt im Iran; Schiiten; Bezugsregion der

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