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VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht Afghanistan; erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Furcht vor Racheakt; Glaubwürdigkeit der Verfolgungsgeschichte; Versorgungslage in Kabul; verfassungskonforme Anwendung bei extremer Gefahrensituation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 06.02.2009 - W 6 K 07.30089
- VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
- BVerwG, 12.04.2012 - 10 B 7.12
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage beispielsweise auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. zuletzt BVerwG vom 29.6.2010 BVerwGE 137, 226 = NVwZ 2011, 48).
Die Gefahr muss sich alsbald nach der Rückkehr realisieren (vgl. auch BVerwG vom 29.6.2010 a.a.O.).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
Die Verwaltungsgerichte haben diese Aufgaben- und Verantwortungszuweisung durch den parlamentarischen Gesetzgeber zu respektieren (BVerwG vom 12.7.2001 BVerwGE 114, 379).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG vom 8.12.1998 BVerwGE 108, 77).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.12.2011 - 13a B 10.30171
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- VG Würzburg, 26.11.2013 - W 1 K 12.30225
Afghanistan; Herat; Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit; Kontakt mit …
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18). - VG Würzburg, 26.09.2012 - W 2 K 11.30396
Asyl; Afghanistan; Provinz Herat; Alkoholverkäufer; betrunkene Kunden
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ). - VG Würzburg, 08.10.2013 - W 1 K 13.30064
Afghanistan; Herat; Auflösung der Verlobung; Innerstaatliche Fluchtalternative
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
- VG Würzburg, 20.09.2012 - W 2 K 11.30311
Asyl; Afghanistan; Provinz Maydan-Wardak; Taliban; Gelderpressung; …
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ). - VG Würzburg, 26.09.2012 - W 2 K 11.30384
Asyl; Afghanistan; Provinz Maydan-Wardak; Taliban; Tätigkeit des Vaters für die …
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ). - VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30208
Afghanistan; Provinz Balkh (Mazar-i-Sharif); Mutter mit minderjährigen Kindern; …
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18). - VG Würzburg, 19.09.2012 - W 2 K 11.30328
Afghanistan; behauptete Konversion zum Christentum
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH vom 09.12.2011 Az. 13a B 10.30171 ). - VG Würzburg, 24.06.2015 - W 2 K 14.30494 Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutz suchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18).
- VG Würzburg, 09.12.2013 - W 1 K 12.30353
Afghanistan; Provinz Balkh (Stadt Mazar-i-Sharif); 48-jähriger Mann; …
Dies gilt auch dann, wenn die Gefahr durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Schutzsuchenden begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BayVGH, U.v. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris Rn. 18). - VG Leipzig, 11.04.2012 - A 1 K 1051/10 Insgesamt sei davon auszugehen, dass ein junger, lediger und gesunder Afghane, der mangels familiärer Bindungen keine Unterhaltslasten trage, auch ohne nennenswertes Vermögen und ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Falle einer Abschiebung nach Kabul dort in der Lage wäre, durch Gelegenheitsarbeiten ein kümmerliches Einkommen zu erzielen, damit ein Leben am Rande des Existenzminimums zu finanzieren und sich allmählich wieder in die afghanische Gesellschaft zu integrieren (OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2010 - 20 A 964/10.A - juris;… Urt. v. 19.6.2008 - 20 A 4676/06.A - juris; BayVGH, Urt. 9.12.2011 - 13a B 10.30171 - juris;… VGH BW, Urt. v. 6.3.2012 - A U S 3177/11 - juris).
- VG Würzburg, 28.04.2014 - W 1 K 13.30093
Afghanistan; langjähriger Aufenthalt im Iran; Schiiten; Bezugsregion der …