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VGH Bayern, 11.01.1996 - 24 C 95.3910 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1996, 328
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 411/21
1. Im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens hat das Gericht einen medizinischen …
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach § 409 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist erst dann zulässig, wenn eine solche Substantiierung nicht erfolgt, die Gutachtenerstattung von vornherein ohne Angabe von Gründen verweigert wird oder die vorgetragenen Verweigerungsgründe zuvor rechtskräftig für unbegründet erklärt worden sind (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Januar 1996 - 24 C 95.3910 -, Rn. 22, juris).