Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RVG § 23 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 2; RVG § 23 Abs. 2 S. 2 u. Abs. 3, § 33 Abs. 1, Abs. 4 S. 3, Abs. 8 S. 1 u. Abs. 9 S. 1
Beschwerdeverfahren - Festsetzung des Gegenstandswerts auf Antrag des zur Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen verpflichteten Beiladungsbewerbers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger eines mutmaßlichen Handlungsstörers; Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren
- rewis.io
Beschwerdeverfahren - Festsetzung des Gegenstandswerts auf Antrag des zur Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen verpflichteten Beiladungsbewerbers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 23 Abs. 2 ; RVG § 23 Abs. 3
Duldung bodenschutzrechtlicher Maßnahmen durch den Rechtsnachfolger eines mutmaßlichen Handlungsstörers; Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren für ein Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Augsburg, 27.02.2017 - Au 3 K 16.1061
Keine notwendige Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636
Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg durch Beschluss vom 27. Februar 2017 (Au 3 K 16.1061, Au 3 K 16.1089) ab.Durch Urteile vom 18. September 2018 (Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089) hob das Verwaltungsgericht die die Kläger beschwerenden Teile des Bescheids vom 13. Juni 2016 auf.
In dieser Höhe hatte das Verwaltungsgericht durch Beschlüsse vom 18. September 2018 die Streitwerte der Klageverfahren Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089 festgesetzt.
Das Interesse, um dessentwillen der Beiladungsbewerber an den Verfahren Au 3 K 16.1061 und Au 3 K 16.1089 beteiligt werden wollte, bestand - soweit erkennbar - darin, jene Beeinträchtigungen seines Grundstücks abzuwenden, die sich aus den bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchungen ergeben konnten, deren Durchführung der Beklagte den Klägern auferlegt hatte.
- VGH Bayern, 14.04.2014 - 22 C 14.598
Abfallrechtliche Beseitigungs-, Begutachtungs- und Duldungsanordnung; Streitwert
Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2019 - 22 C 17.636
Dieser Ansatz steht in Einklang mit der Streitwertfestsetzung, die der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 14. April 2014 (22 C 14.598 - juris Rn. 10) anlässlich eines in gewissem Grad vergleichbaren Falles für zutreffend erachtet hat: Der Streitwert einer (abfallrechtlichen) Handlungsverpflichtung, die einem von mehreren Betroffenen bescheidsmäßig auferlegt worden war, wurde damals auf 15.000 EUR festgesetzt, während der Verwaltungsgerichtshof den Streitwert desjenigen Teils des Verfahrens, in dem sich der Inhaber einer dinglichen Berechtigung an dem betroffenen Grundstück gegen die ihm auferlegte Duldungspflicht wandte, in Ermangelung näherer Anhaltspunkte mit 5.000 EUR angenommen hat.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2020 - 3 L 155.20
Gegenstandswert; Beschwerdeverfahren; Aussetzung des (Ausgangs-)Verfahrens
Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 2, 1. Hs. RVG ist der Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens, in dem ausschließlich wertunabhängige Gerichtsgebühren anfallen, unter Berücksichtigung des Interesses des Beschwerdeführers nach billigem Ermessen zu bestimmen (vgl. nur OVG Bautzen…, Beschluss vom 14. August 2020 - 1 E 135/18 - juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 11. Januar 2019 - 22 C 17.636 - juris Rn. 7).