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   VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825   

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https://dejure.org/2015,5013
VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825 (https://dejure.org/2015,5013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825 (https://dejure.org/2015,5013)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. März 2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825 (https://dejure.org/2015,5013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
    Die Klägerin hätte insofern Anhaltspunkte dafür vortragen müssen, dass die Beklagte die Planungsabsichten, die im Aufstellungsbeschluss vom 30. November 2010 zum Ausdruck kamen, inzwischen aufgegeben hätte, so dass es an einer Planung fehlen könnte, die durch die Veränderungssperre vom 25. Februar 2014 (Bek. vom 11.3.2014) gesichert werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 34).

    Diese sind aber unerheblich, weil es auf Verzögerungen, die in der Zeit vor dem Erlass der Veränderungssperre liegen, für deren Rechtmäßigkeit nicht ankommen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 33).

    Zudem versteht es sich von selbst, dass ein Beschlussbedarf für eine Veränderungssperre aus der Sicht der Gemeinde in aller Regel erst dann gegeben ist, wenn Umstände vorliegen oder erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 31 im Anschluss an BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 - NVwZ 1993, 475).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
    Zudem versteht es sich von selbst, dass ein Beschlussbedarf für eine Veränderungssperre aus der Sicht der Gemeinde in aller Regel erst dann gegeben ist, wenn Umstände vorliegen oder erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 31 im Anschluss an BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 - NVwZ 1993, 475).
  • VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 ZB 03.1041

    Bauplanungsrecht: Begriff der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte,

    Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
    Das Verwaltungsgericht hat sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gestützt (BayVGH, B.v. 7.8.2003 - 22 CS 03.1041 - GewArch 2003, 435/436).
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