Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance
- Wolters Kluwer
Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis zur Schaustellung von Personen (hier: Table-Dance); Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Tanzbar mit Table-Dance
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 18.11.2014 - M 16 K 14.1950
- VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823, 22 ZB 14.2825
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
Die Klägerin hätte insofern Anhaltspunkte dafür vortragen müssen, dass die Beklagte die Planungsabsichten, die im Aufstellungsbeschluss vom 30. November 2010 zum Ausdruck kamen, inzwischen aufgegeben hätte, so dass es an einer Planung fehlen könnte, die durch die Veränderungssperre vom 25. Februar 2014 (Bek. vom 11.3.2014) gesichert werden soll (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 34).Diese sind aber unerheblich, weil es auf Verzögerungen, die in der Zeit vor dem Erlass der Veränderungssperre liegen, für deren Rechtmäßigkeit nicht ankommen kann (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 33).
Zudem versteht es sich von selbst, dass ein Beschlussbedarf für eine Veränderungssperre aus der Sicht der Gemeinde in aller Regel erst dann gegeben ist, wenn Umstände vorliegen oder erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 31 im Anschluss an BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 - NVwZ 1993, 475).
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92
Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
Zudem versteht es sich von selbst, dass ein Beschlussbedarf für eine Veränderungssperre aus der Sicht der Gemeinde in aller Regel erst dann gegeben ist, wenn Umstände vorliegen oder erkennbar werden, welche die Verwirklichung der gemeindlichen Planungsabsichten gefährden oder erschweren (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - juris Rn. 31 im Anschluss an BVerwG, B.v. 26.6.1992 - 4 NB 19.92 - NVwZ 1993, 475). - VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 ZB 03.1041
Bauplanungsrecht: Begriff der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte, …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2015 - 22 ZB 14.2823
Das Verwaltungsgericht hat sich dabei auf die einschlägige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs gestützt (BayVGH, B.v. 7.8.2003 - 22 CS 03.1041 - GewArch 2003, 435/436).
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537
Einfache Gewerbeuntersagung
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen zuletzt BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris; B.v. 22.7.2015 - 22 ZB 15.1331 - juris; B.v. 11.6.2015 - 22 ZB 15.1004 - juris; B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris; B.v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2823 - KommunalPraxis BY 2015, 230; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - NZI 2015, 776; B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; OVG NRW, Be.v. 24.6.2015 - 4 B 220/15 und 4 B 224/15 - juris; B.v. 25.3.2015 - 4 B 1480/14 - juris; SächsOVG, B.v. 30.3.2015 - 3 A 334/13 - NVwZ-RR 2015, 532; B.v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - NZI 2015, 776).