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   VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302   

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https://dejure.org/2017,50232
VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302 (https://dejure.org/2017,50232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.12.2017 - 12 B 17.1302 (https://dejure.org/2017,50232)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Dezember 2017 - 12 B 17.1302 (https://dejure.org/2017,50232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BAföG §§ 11 Abs. 2, 27
    Änderung der Haltereigenschaft eines Kfz keine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung im Ausbildungsförderungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umschreibung des Halters eines Kfz (Tochter zur Mutter) als eine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung im Ausbildungsförderungsrecht (BAföG); Vermutung einer Eigentümerstellung

  • rewis.io

    Änderung der Haltereigenschaft eines Kfz keine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung im Ausbildungsförderungsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 11 Abs. 2 ; BAföG § 27
    Umschreibung des Halters eines Kfz (Tochter zur Mutter) als eine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung im Ausbildungsförderungsrecht ( BAföG ); Vermutung einer Eigentümerstellung

  • rechtsportal.de

    BAföG § 11 Abs. 2 ; BAföG § 27
    Rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; Eigentumserwerb an Kraftfahrzeug; Sicherungsübereignung; Inanspruchnahme einer Prämie; Ausbildungsförderungsrecht; anrechenbares Vermögen; Eigentum an einem Kfz; Anwartschaftsrecht; Haltereigenschaft; Darlehenstilgung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1413
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 11 U 33/92
    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des OLG Düsseldorf vom 16. Dezember 1992 (Az. 11 U 33/92) sei auf vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16. Dezember 1992 (Az. 11 U 33/92) werde verwiesen.

  • VG Ansbach, 10.11.2016 - AN 2 K 15.02519

    Vermögensanrechnung infolge rechtsmissbräuchlicher Übertragung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. November 2016 (Az. AN 2 K 15.02519), der Bescheid des Beklagten vom 4. Dezember 2015 und der Widerspruchsbescheid vom 22. Dezember 2015 werden aufgehoben.

    das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 10. November 2016, Az. AN 2 K 15.02519, aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, an die Klägerin eine Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe ab dem 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 zu zahlen.

  • BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Die Eintragung in der Kfz-Zulassungsbescheinigung ist kein Beweis für das Eigentum am Kraftfahrzeug, sondern lediglich Rechtsschein der Verfügungsgewalt (BGH NJW 76, 239).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 13.09

    Asylfolgeantrag; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtslage; Beschluss;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Die Rechtssache weist nach den Umständen des Einzelfalls weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Die Rechtssache weist nach den Umständen des Einzelfalls weder in tatsächlicher noch in rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten auf (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U.v. 30.6.2004 - 6 C 28.02 - BVerwGE 121, 211 [212]; U.v. 9.12.2010 - 10 C 13.09 - BVerwGE 138, 289 [297 f.]).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Bereits die Branchenüblichkeit eines Eigentumsvorbehalts kann deshalb die Vermutung widerlegen (vgl. Medicus in Münchner Kommentar, a.a.O., § 1006 Rn. 23 unter Hinweis auf BGHZ 42, 53 = NJW 1964, 1788).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2017 - 12 B 17.1302
    Es entspricht den Gepflogenheiten im Kfz-Handel, dass sich die finanzierende Bank Sicherheitseigentum übertragen lässt und dieses bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Vertragspartner in Anspruch nimmt (vgl. BGH, U.v. 8.11.2016 - 1 StR 325/16 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2018 - 2 S 731/18

    Auswahl der Behörde unter Gesamtschuldnern

    Denn rechtlich ist es ohne weiteres möglich, dass sich die Eigentumsverhältnisse an den Garagengrundstücken und denen an dem Garagenvorplatz dergestalt auseinander entwickeln, dass die vom Verwaltungsgericht angenommene Eigentümeridentität aufgehoben ist (vgl. zum sog. "Abstraktionsprinzip" in entsprechenden Fällen BayVGH, Beschluss vom 11.12.2017 - 12 B 17.1302 -, juris, Rn. 29).
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