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   VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382   

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VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 (https://dejure.org/2014,5135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 (https://dejure.org/2014,5135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. März 2014 - 22 ZB 13.2382 (https://dejure.org/2014,5135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Geflügelmastanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 10 Abs. 1 S. 1; BImSchG § 10 Abs. 7 S. 1
    Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Geflügelmastanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 62 ff.).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG SA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris; BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17; VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Dagegen wird dem "Stand der Technik" im Regelfall dann genügt, wenn der zu beurteilende Stall 100 Punkte im Sinn der VDI-Richtlinie 3471 vorweisen kann (vgl. NdsOVG, U.v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - BauR 2010, 195, Rn. 76); dies ist beim vorliegenden Stallsystem nach dem Gutachten des Ingenieurbüros K... vom 10. Februar 2010 (S. 7, 40 und 63) der Fall.
  • OVG Hamburg, 24.02.2010 - 5 Bs 24/10

    BUND stoppt die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie auf die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses durchschlagen, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt (OVG Hamburg, B.v. 24.2.2010 - 5 Bs 24/10 - UPR 2010, 455, Rn. 19).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG SA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris; BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17; VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Die Frage (3b), ob sich eine Gemeinde im Rahmen der Einvernehmensprüfung im Sinne von § 36 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf die Einhaltung des Vorsorgegrundsatzes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BlmSchG berufen kann, stellt sich im vorliegenden Verfahren, da es - anders als im Parallelverfahren 22 ZB 13.2381 - nicht um die Klage einer Gemeinde geht, von vornherein nicht.
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11

    Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Dazu hätte aber insbesondere deshalb Anlass bestanden, weil nach bisherigem Erkenntnisstand die praktische Eignung solcher Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung nicht gesichert war und damit nicht dem Stand der Technik (§ 3 Abs. 6 Satz 1 BImSchG) entsprach (vgl. NdsOVG, B.v. 13.3.2012 - 12 ME 270/11 - NuR 2012, 718).
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Insoweit räumt er allerdings ein, der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Urteil vom 24. März 2011 - 22 B 10.2316 - DVBl 2011, 773 zu Recht ausgeführt, dass ein möglicher Zusammenhang zwischen Emission und Schadenseintritt oder ein generelles Besorgnispotenzial nicht ausreichten, um den Schutzanspruch nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG auszulösen.
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    Wie der Verwaltungsgerichtshof im Einklang mit der einhelligen Rechtsprechung wiederholt entschieden hat (zum Beispiel B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris, Rn. 17), genügt es zur Wahrung des Bestimmtheitsgebots nach Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG, wenn sich die hinreichende Klarheit für den Adressaten im Weg einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Auslegung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts des Verwaltungsakts und aus dem Zusammenhang, vor allem aus der Begründung der Entscheidung und den den Beteiligten näher bekannten Umständen des Erlasses gewinnen lässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 11 S 2119/13

    Ausländerrechtliche Befristungsentscheidung; Wahrung eines Schriftformerfordernis

    Auszug aus VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382
    In Bezug auf das Schriftformerfordernis ist in der Rechtsprechung hinlänglich geklärt, dass ein gerichtliches Protokoll in Bezug auf die mit diesem Erfordernis verbundenen Zwecke (insb. der Beweis- und Warnfunktion) der Schriftform - auch unter Berücksichtigung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 BayVwVfG, der mangels abweichender bundesrechtlicher Verfahrensregelungen nach Art. 1 Abs. 1 BayVwVfG ergänzend herangezogen werden kann - genügt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.2000 - 2 B 98/99 - NVwZ 2000, 1186; BVerwG, U.v. 25.1.1995 - 11 C 29/93 - NJW 1995, 1977; OVG SA, B.v. 21.9.2006 - 2 L 168/05 - juris; BayVGH, U.v. 4.8.2004 - 1 B 01.2807 - juris, Rn. 17; VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 11 S 2119/13 - juris, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2006 - 2 L 168/05

    Ergänzung von Ermessenserwägungen

  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 1 B 01.2807
  • VG Weimar, 13.03.2017 - 7 E 155/17

    Umweltrechtsbehelf eines Umweltverbandes nach § 2 Abs. 1 UmwRG, zur

    Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden, und inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 19.05.2015 - W 4 K 14.604, W 4 K 14.1086 - Rdnr. 33f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rdnr. 69 ff.).

    Letzteres ist anzunehmen, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie auf die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses durchschlagen, oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rdnr. 28f. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

    Insoweit ist die Einhaltung des Vorsorgegrundsatzes maßgeblich (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, dazu BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 22 ZB 13.2382 - juris Rn. 17), auf den sich die Klägerin aber nicht berufen kann.
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 22 ZB 13.692

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage für 39.000

    An dieser Ansicht hat der Verwaltungsgerichtshof jüngst im Beschluss vom 12. März 2014 - 22 ZB 13.2382 - juris, Rn. 17, festgehalten und ausgeführt, solange der Ursachenzusammenhang zwischen potentiellen Emissionen einerseits und den Beeinträchtigungen andererseits, die bis zu ernsten Gesundheitsschäden bei manchen Menschen reichen können, derart ungewiss und wenig erforscht ist wie im Fall von Bioaerosolen, komme allein die Anwendung des Vorsorgegrundsatzes (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG) in Betracht.
  • VG Minden, 02.06.2014 - 11 K 1817/12

    Anspruch auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 22 ZB 13.2382 -, juris m.w.N.
  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

    Letzteres ist wiederum nur dann anzunehmen, wenn die Vorprüfung entweder Ermittlungsfehler aufweist, die so schwer wiegen, dass sie auf die Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses durchschlagen oder wenn das Ergebnis außerhalb des Rahmens zulässiger Einschätzungen liegt (BayVGH, Beschluss vom 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382 -, juris Rn. 29; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, juris Rn. 28; Hambg. OVG, Beschluss vom 24.02.2010 - 5 Bs 24/10 -, juris Rn. 19).
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