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   VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691   

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VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691 (https://dejure.org/2016,1248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691 (https://dejure.org/2016,1248)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 10 ZB 15.2691 (https://dejure.org/2016,1248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien als Pflicht des Gerichts i.R.e. Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Fristversäumung (hier: Übergabe eines Schriftsatzes an ein Taxiunternehmen zum Einwurf in den Nachtbriefkasten)

  • rewis.io

    Erfolglose Anhörungsrüge zur Wahrung der Begründungsfrist für den Antrag auf Zulassung der Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kenntnisnahme der Ausführungen der Parteien als Pflicht des Gerichts i.R.e. Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund Fristversäumung (hier: Übergabe eines Schriftsatzes an ein Taxiunternehmen zum Einwurf in den Nachtbriefkasten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691
    Vielmehr hätte zusätzlich, worauf die Bevollmächtigte auch hingewiesen worden war" das beauftragte Taxiunternehmen namentlich benannt und eine entsprechende Quittung über die Fahrt vorgelegt oder zumindest evtl. Hinderungsgründe dargetan werden müssen (vgl. BVerwG" B. v. 16.10.1995 - 7 B 163.95 - NJW 96" 409).
  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691
    Selbst wenn also der Schriftsatz einem Taxiunternehmen übergeben und noch am 28. September 2015 vor 24 Uhr in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts München eingeworfen worden wäre, hätte er unter keinen Umständen fristgerecht noch am gleichen Tag das Rechtsmittelgericht erreicht; er hätte nicht mehr innerhalb der Begründungsfrist im ordentlichen Geschäftsgang vom Verwaltungsgericht dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt werden können (vgl. hierzu: BVerwG" B. v. 15.7.2003 - 4 B 83.02 - NVwZ-RR 2003" 901 = juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 10 ZB 15.1687

    Berufungszulassung, Begründungsfrist, Wiedereinsetzung, Verschulden, Bote,

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691
    Vorgelegt wurde im Zulassungsverfahren (10 ZB 15.1687) vielmehr nur eine eidesstattliche Versicherung des Rechtsanwaltsfachangestellten Z. vom 29. Oktober 2015 (Bl. 58 der Gerichtsakte)" in der es ausschließlich um die Führung des Terminkalenders der Rechtsanwaltskanzlei ging, nicht dagegen um die Frage" ob die Begründungsschrift tatsächlich noch am Abend des letztes Tages der Frist zum Auslauf gekommen ist.
  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 10 C 13.2207

    Anhörungsrüge; Kenntnisnahme und Berücksichtigung des Klägervorbringens;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 10 ZB 15.2691
    Er verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a. a. O. Rn. 39; BayVGH" B. v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
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