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   VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737   

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VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737 (https://dejure.org/2019,3722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2019 - 13a ZB 18.737 (https://dejure.org/2019,3722)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 (https://dejure.org/2019,3722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 5; BayVwVfG Art. 28, Art. 49 Abs. 2a Nr. 2
    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer zur Förderung von waldbaulichen Maßnahmen (WALDFÖPR 2014, Erstaufforstung durch Pflanzung mit standortgemäßen Baumarten...

  • rewis.io

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen; Widerruf; Anhörung; Probekreisverfahren und Stichprobenerhebungen; Stichprobenerhebungen; Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de

    Rückforderung einer zur Förderung von waldbaulichen Maßnahmen (WALDFÖPR 2014, Erstaufforstung durch Pflanzung mit standortgemäßen Baumarten) gezahlten Fördersumme aufgrund der Pflanzung von zu wenigen Bäumen mit einem zu geringem Abstand; Erfüllung des Tatbestands des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Grundsätzlich kann die Entscheidung auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, gestützt werden (BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris) und besteht auch kein Anlass, die sachverständigen Ausführungen einer unabhängigen fachkundigen Behörde in Zweifel zu ziehen (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).

    Eine Verpflichtung, zusätzlich zu den vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen weitere Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, besteht nicht allein schon deshalb, weil ein Beteiligter diese im Ergebnis für unzutreffend hält (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523; BVerwG, U.v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308).

  • BVerwG, 03.02.2010 - 7 B 35.09

    Aufklärungspflicht des Gerichts; Gutachten

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Grundsätzlich kann die Entscheidung auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen, die von einer Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden, gestützt werden (BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris) und besteht auch kein Anlass, die sachverständigen Ausführungen einer unabhängigen fachkundigen Behörde in Zweifel zu ziehen (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).

    Sie sind nur dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch schlüssigen substantiierten Vortrag in Frage gestellt wird (BVerwG, B.v. 3.2.2010 - 7 B 35.09 - juris).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Eine Verpflichtung, zusätzlich zu den vorliegenden gutachtlichen Stellungnahmen weitere Gutachten einzuholen oder in sonstige Ermittlungen einzutreten, besteht nicht allein schon deshalb, weil ein Beteiligter diese im Ergebnis für unzutreffend hält (BVerfG, B.v. 18.2.1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523; BVerwG, U.v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - NVwZ 2016, 308).
  • VG Regensburg, 25.01.2018 - RO 5 K 16.1756

    Widerruf der Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Die hiergegen eingereichte Klage wies das Verwaltungsgericht Regensburg mit Urteil vom 25. Januar 2018 ab (RO 5 K 16.1756).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 19.12.1984 - GrSen 1.84, GrSen 2.84 - BVerwGE 70, 356 = BayVBl 1985, 311) beginnt die Frist erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Ernstliche Zweifel lägen vor, wenn das Zulassungsvorbringen einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage stellen würde, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergäbe (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546; B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Zwar tritt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 24.6.2010 - 3 C 14.09 - NVwZ 2011, 115) eine Heilung nur ein, soweit die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird.
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Eine funktionsgerecht nachgeholte Anhörung setzt vielmehr voraus, dass sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern dass sie das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 - NVwZ-RR 2016, 449).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Ernstliche Zweifel lägen vor, wenn das Zulassungsvorbringen einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine insoweit erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage stellen würde, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergäbe (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546; B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 22.15

    Kein Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Statistischen Bundesamts zur

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737
    Falls diese durch neues Vorbringen überfordert gewesen sein sollte, hätte sie, um sich Gehör zu verschaffen, um Vertagung oder um Schriftsatzfrist nachsuchen müssen (BVerwG, U.v. 29.6.2017 - 7 C 22.15 - NVwZ 2018, 179).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BVerwG, 07.03.2012 - 6 B 40.11

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Strafverfolgungsvorsorge;

  • BVerwG, 22.06.2017 - 2 WD 6.17

    Abwesenheit; Abwesenheit in der Berufungshauptverhandlung; Anhörungsrüge;

  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 3 CS 09.46

    Versetzung einer Lehrerin; Dienstliches Bedürfnis; Beeinträchtigung des

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.736

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen - Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.736

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen - Erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Mit Bescheid vom 28. Oktober 2016 wurde der Zuwendungsbescheid vom 27. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 30. Juli 2015 widerrufen (Gegenstand des Verfahrens 13a ZB 18.737).

    Ernstliche Zweifel bestünden weiter im Hinblick auf Annahme des Verwaltungsgerichts, die Nachbesserung sei nicht förderfähig, weil die Erstaufforstung nicht förderbescheidsgemäß durchgeführt worden sei (Streitgegenstand des Verfahrens 13a ZB 18.737).

    Der hiergegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss vom heutigen Tag abgelehnt (13a ZB 18.737).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Eine die Berufung eröffnende Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz dargelegt wird, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines ansonsten in der Vorschrift aufgeführten Gerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (st. Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 -, juris Rn. 3; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 A 713/16 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 L 187/09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.08.2021 - 3 L 141/21

    Änderung von Hausnummern; Berufungszulassung bei Rüge fehlerhafter

    Eine die Berufung eröffnende Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz dargelegt wird, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines ansonsten in der Vorschrift aufgeführten Gerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr des BVerwG zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - juris Rn. 3; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 - juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 - juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 A 713/16 - juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 L 187/09 -, juris Rn. 7).
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