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   VGH Bayern, 15.02.2005 - 8 A 03.40044   

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https://dejure.org/2005,23778
VGH Bayern, 15.02.2005 - 8 A 03.40044 (https://dejure.org/2005,23778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2005 - 8 A 03.40044 (https://dejure.org/2005,23778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 8 A 03.40044 (https://dejure.org/2005,23778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung einer Kreisstraße für das überörtliche Verkehrsnetz und die Netzfunktion; Abhängigkeit der Klassifizierung einer Kreisstraße von der Verkehrsbelastung; Planfeststellungsverfahren im Straßenrecht; Klassifizierung einer Zubringerstraße als Kreisstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 968
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 8 B 15.1296

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Kreisstraße N 4 in

    Dass es sich bei Kreisstraßen - wie dies auch hier der Fall ist - um Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen handeln kann, belegt im Übrigen auch die Vorschrift des Art. 36 Abs. 2 BayStrWG (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 15.2.2015 - 8 A 03.40044 - VGH n. F. 58, 120/122).
  • VGH Bayern, 22.03.2016 - 1 ZB 13.1441

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Verlängerung einer Baugenehmigung

    Die von dem Kläger behauptete Abweichung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U. v. 15.2.2005 - 8 A 03.40044 - BayVBl 2006, 118; U. v. 24.2.1999 - 8 B 98.1627 und 8 B 98.1631 - BayVBl 2000, 242 und U. v. 8.8.2001 - 8 N 00.690 - BayVBl 2002, 495) ist weder dargelegt (§ 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO), noch kommt es - wie ausgeführt - entscheidungserheblich auf eine mögliche Abweichung an.
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450

    Umweltverbandsklage; Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung;

    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2005 (8 A 03.40044, juris) hinzuweisen und insoweit auch auf Art. 36 Abs. 2 BayStrWG, wonach Kreisstraßen "von besonderer Bedeutung" mit dann Pflicht zur Planfeststellung insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um Zubringerstraßen zu Bundesfernstraßen handelt.
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2005 (8 A 03.40044, juris) hinzuweisen und insoweit auch auf Art. 36 Abs. 2 BayStrWG, wonach Kreisstraßen "von besonderer Bedeutung" mit dann Pflicht zur Planfeststellung insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um Zubringerstraßen zur Bundesfernstraßen handelt.
  • VG München, 10.07.2012 - M 2 K 11.5776

    Planfeststellung; Wahl der richtigen Straßenklasse (hier verneint); Netzfunktion

    ... (Gutachten vom 10.10.2007) im Jahr 2025 mit 9.900 Kfz pro Tag voraussichtlich sehr stark belastet sein wird, da es keine Rechtsvorschrift gibt, die eine Klassifizierung einer Straße als Kreisstraße (oder Gemeindeverbindungsstraße) bei Überschreiten einer bestimmten Verkehrsbelastung ausschließt (BayVGH, Urt. v. 15.2.2005, 8 A 03.40044, BayVBl 2006, 118 = ).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    In diesem Zusammenhang ist auch auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Februar 2005 (8 A 03.40044, juris) hinzuweisen und insoweit auch auf Art. 36 Abs. 2 BayStrWG, wonach Kreisstraßen "von besonderer Bedeutung" mit dann Pflicht zur Planfeststellung insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um Zubringerstraßen zur Bundesfernstraßen handelt.
  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 09.353

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteile v. 13.2.2007, Az. 8 N 06.2040, RdNrn. 34 f.; v. 15.2.2005, Az. 8 A 03.40044, RdNr. 26, BayVBl. 2006, 118) ist geklärt, dass auch Kreisstraßen eine eigenständige Netzfunktion zukommt und es sich dabei auch um Straßen mit Zubringerfunktion zu Bundesfernstraßen handeln kann, wie Art. 36 Abs. 2 BayStrWG belegt.
  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 08.4191

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteile v. 13.2.2007, Az. 8 N 06.2040, RdNrn. 34 f.; v. 15.2.2005, Az. 8 A 03.40044, RdNr. 26, BayVBl. 2006, 118) ist geklärt, dass auch Kreisstraßen eine eigenständige Netzfunktion zukommt und es sich dabei auch um Straßen mit Zubringerfunktion zu Bundesfernstraßen handeln kann, wie Art. 36 Abs. 2 BayStrWG belegt.
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