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   VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157   

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https://dejure.org/1997,6143
VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157 (https://dejure.org/1997,6143)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.1997 - 14 N 94.2157 (https://dejure.org/1997,6143)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 1997 - 14 N 94.2157 (https://dejure.org/1997,6143)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen dafür entscheidet, den einen zu bevorzugen und damit notwendig den anderen zurückzustellen (vgl. BVerwGE 34, 301/309; 45, 309/315).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 32/68

    Rückenteignung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Der Gesetzgeber hat in § 169 Abs. 1 Nr. 6 BauGB i.V. mit § 164 Abs. 5 BauGB den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rückenteignung bei Wegfall des Enteignungsgrundes (s. BVerfGE 38, 175 ) berücksichtigt.
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dem Allgemeinwohlerfordernis (Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ) wird die Entwicklungssatzung angesichts ihrer enteignungsrechtlichen Vorwirkung nur gerecht, wenn nicht nur ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten zu decken ist, sondern auch das Gebot der gerechten Abwägung beachtet ist (vgl. zum Fachplanungsrecht BVerwGE 71, 166 ; BVerwGE 85, 44; BVerwG vom 6.12.1985 UPR 1986, 143 ).
  • VerfGH Bayern, 27.09.1995 - 18-VII-94
    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Bei der gebotenen Abwägung kann sich nach Art. 141 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 BV im Einzelfall sogar die Verpflichtung der Gemeinde ergeben, bei ihrer Planungsentscheidung Kompensationsmaßnahmen i.S. von § 8 a Abs. 1 BNatSchG durchzuführen (vgl. BayVerfGH vom 27.9.1995 BayVBl 1996, 18/21).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Dies ist vor allem dann zu beachten, wenn die Enteignung zugunsten privater Dritter durchgeführt wird (BVerfGE 74, 264/286 f. -"Boxberg-Entscheidung").
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Allerdings muß die Prognose sorgfältig, nach anerkannten Methoden und unter Beachtung und Berücksichtigung aller verfügbaren Faktoren erstellt werden (vgl. BVerwGE 56, 110/121 f.).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.1997 - 14 N 94.2157
    Allerdings sei deshalb bei der Prüfung, ob das Wohl der Allgemeinheit die Entwicklungsmaßnahme erfordere, bereits in Rechnung zu stellen, daß im Grundsatz alle unbebauten Grundstücke des Entwicklungsbereichs in das Eigentum der Gemeinde überführt werden sollen (BVerwG vom 15.1.1982 NJW 1982, 2787 = DVBl 1982, 537/539).
  • OVG Berlin, 26.01.1996 - 2 A 9.92
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