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   VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356   

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https://dejure.org/2013,37529
VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 (https://dejure.org/2013,37529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 (https://dejure.org/2013,37529)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 8 ZB 12.2356 (https://dejure.org/2013,37529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 18f FStrG, Art. 39 BayEG, Art. 29 BayEG
    Enteignungsrecht: Vorzeitige Besitzeinweisung, Bauerlaubnis und Rechtsnachfolge | Vorzeitige Besitzeinweisung ; Bauerlaubnis ; Rechtsnachfolge bei der Bauerlaubnis ; Abschichtbarkeit bei Fehlern in einer mit der Bauerlaubnis verbundenen Einigung ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 18f FStrG, Art. 39 BayEG, Art. 29 BayEG
    Enteignungsrecht: Vorzeitige Besitzeinweisung, Bauerlaubnis und Rechtsnachfolge | Vorzeitige Besitzeinweisung ; Bauerlaubnis ; Rechtsnachfolge bei der Bauerlaubnis ; Abschichtbarkeit bei Fehlern in einer mit der Bauerlaubnis verbundenen Einigung ; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 8 B 08.2947

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der formalen Einhaltung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356
    Die Klägerin - identisch mit der Klägerin des Verfahrens 8 B 08.2947 - verlangt von der Bundesrepublik Deutschland Herausgabe des Besitzes, den ihr Vater als Rechtsvorgänger im Eigentum an den Grundstücken FlNr.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten sowie auf die Entscheidung des Senats vom 23. September 2009 - 8 B 08.2947 - verwiesen.

    Diese beiden Ausführungen stehen eindeutig in Widerspruch zu dem vom erkennenden Senat im Verfahren 8 B 08.2947 festgestellten Sachverhalt, auf den sich übrigens auch die Klägerin mehrfach beruft.

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356
    Denn es fehlt gerade an dem insoweit erforderlichen einheitlichen Geschäft, das Miteinander "steht und fällt" (vgl. BGHZ 101, 393/396 f.; Palandt/Heinrichs, BGB, 56. Aufl. 1997, § 313 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 90.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356
    Der Straßenbaulastträger erhält damit das Recht, die Fläche in Besitz zu nehmen und - unbeschadet einer getrennt zu betrachtenden Widmung - zu nutzen mit der Folge, dass sich der Eigentümer dagegen nicht mehr mit Eigentums- oder mit Besitzschutzansprüchen wehren kann (vgl. BayVGH vom 12.2.1991 Az. 8 B 89.02275 m.w.N.; vgl. dazu auch BVerwG vom 10.6.1991 Az. 4 B 90.91).
  • VGH Bayern, 13.07.2004 - 13 A 02.542
    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356
    Vielmehr muss der Rechtsnachfolger auch die Bauerlaubnis gegen sich gelten lassen (vgl. BayVGH, U.v. 13.7.2004 - 13 A 02.542 - juris Rn. 27 zur entsprechenden Lage im Flurbereinigungsrecht).
  • VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 C 16.757

    Untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauerlaubnis und Entschädigungsregelung im

    Zum anderen handelt es sich um eine im Besitzeinweisungsverfahren ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung (Art. 39 Abs. 7 i. V. m. Art. 29 Abs. 1 BayEG; vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - Rn. 10).

    Denn in einem solchen Fall werden zwei Verwaltungsakte, nämlich der Enteignungsbeschluss nach Art. 30, Art. 31 BayEG und der Besitzeinweisungsbeschluss nach Art. 39 BayEG, die auf eigenständigen Verwaltungsverfahren im Sinn von Art. 9 BayVwVfG beruhen, durch zwei rechtlich selbstständige öffentlich-rechtliche Verträge ersetzt und lediglich äußerlich miteinander verknüpft (BayVGH, B. v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - Rn. 14).

  • VGH Bayern, 05.01.2016 - 8 ZB 15.951

    Angemessenheit eines freihändigen Erwerbsangebots

    Eine Klage der Klägerin auf Herausgabe des Besitzes an dem für Straßenzwecke verwendeten Grundstück wiesen die Verwaltungsgerichte ab (u. a. Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.12.2013 Az. 8 ZB 12.2356 über die Nichtzulassung der Berufung).

    Diese Besitzüberlassung war auch wirksam und wurde nicht von der Nichtigkeit der übrigen Teile der Vereinbarung vom 3. August 1993 infiziert (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - juris Rn. 8 ff.).

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 8 AS 20.40014

    Zur Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts

    Der Besitzeinweisungsbeschluss nach Art. 39 Abs. 1 BayEG stellt einen Verwaltungsakt dar, der auf einem eigenständigen Verwaltungsverfahren im Sinn von Art. 9 BayVwVfG beruht (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356 - NVwZ-RR 2014, 257 = juris Rn. 14).
  • VG Augsburg, 04.03.2015 - Au 6 K 14.1417

    Anforderungen an ein ernsthaftes Bemühen um den freihändigen Erwerb zu

    Der Klägerin steht entgegen ihrer Ansicht kein über dieses Angebot hinaus gehender Entschädigungsanspruch zu, weil die Grundstücke durch die vom Vater der Klägerin erteilte Bauerlaubnis vom 3. August 1993, welche sie als Rechtsnachfolgerin gegen sich gelten lassen muss (BayVGH, B.v. 16.12.2013 - 8 ZB 12.2356), spätestens jedoch durch die Verkehrsübergabe am 18. Dezember 1995, zu Verkehrsflächen wurden und damit zum Zeitpunkt der Enteignung kein Bauerwartungsland mehr darstellten.
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