Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2817
VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706 (https://dejure.org/2018,2817)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706 (https://dejure.org/2018,2817)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 15 ZB 16.1706 (https://dejure.org/2018,2817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 80 Abs. 1, § 124, § 124a VwGO, Art. 71, Art. 69 Abs. 1 Halbs. 2 BayBO, Art. 32 Abs. 3 BayVwVfG
    Bauordnungsrecht: Keine Hemmung der Erlöschensfrist des Bauvorbescheids durch Nachbaranfechtungsklage | Vorbescheid; Geltungsdauer bei Einlegung eines Rechtsmittels; Keine Hemmung des Fristlaufs

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 1, § 124, § 124a VwGO, Art. 71, Art. 69 Abs. 1 Halbs. 2 BayBO, Art. 32 Abs. 3 BayVwVfG
    Bauordnungsrecht: Keine Hemmung der Erlöschensfrist des Bauvorbescheids durch Nachbaranfechtungsklage | Vorbescheid; Geltungsdauer bei Einlegung eines Rechtsmittels; Keine Hemmung des Fristlaufs

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rechtsschutzbedürfnis (verneint); Hemmung des Laufs der Geltungsfrist eines Bauvorbescheids durch Nachbarklage (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für ein SB-Warenhaus mit Shopzone

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 1, § 124, § 124a VwGO, Art. 71, Art. 69 Abs. 1 Halbs. 2 BayBO, Art. 32 Abs. 3 BayVwVfG
    Bauordnungsrecht: Keine Hemmung der Erlöschensfrist des Bauvorbescheids durch Nachbaranfechtungsklage | Vorbescheid; Geltungsdauer bei Einlegung eines Rechtsmittels; Keine Hemmung des Fristlaufs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 482
  • DÖV 2018, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2234

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Teilunwirksamkeit eines

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Behördenakten sowie auf die Entscheidungen des Senats vom 10. März 2015 in den vorausgegangenen Verfahren 15 ZB 13.2234 und 15 ZB 13.2248 Bezug genommen.

    d) Der Umstand, dass dem vormaligen Verfahren zwischen denselben Parteien, das mit der Entscheidung BayVGH, B.v. 10.3.2015 - 15 ZB 13.2234 - endete, ebenfalls auch ein Bauvorbescheid (vom 24. Februar 2011) zugrunde lag, dessen Geltungsfrist im Zeitpunkt der Entscheidung über den Zulassungsantrag wohl bereits abgelaufen war, ändert an der vorstehenden Bewertung nichts.

    Der Senat hatte seinerzeit den Antrag auf Zulassung der Berufung der Beigeladenen gegen das stattgebende (den Bauvorbescheid aufhebende) erstinstanzliche Urteil anhand der vorgebrachten Einwendungen mit jeweils denselben Erwägungen wie im Parallelverfahren 15 ZB 13.2234 (dort: Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen das die Baugenehmigung aufhebende erstinstanzliche Urteil) als unbegründet abgelehnt.

    Unabhängig davon, dass dies weder von den Beteiligten des damaligen Zulassungsverfahrens noch vom verfahrensbeendenden Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs thematisiert wurde (sodass hieraus im Übrigen nicht auf eine Abkehr des Senats von der Entscheidung vom 15. März 2010 geschlossen werden kann), ging es in dem Verfahren 15 ZB 13.2234 um einen anderen Vorbescheid und damit um einen anderen Streitgegenstand als vorliegend, sodass sich auch unter dem Blickwinkel der materiellen Rechtskraft (vgl. Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 121 Rn. 9 ff.) keine präjudizielle Bindung für die Entscheidung über den hier gegenständlichen Antrag auf Zulassung der Berufung ergeben kann.

  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Es kann dahinstehen, ob die Nachbarrechtsbehelfe gegen den Vorbescheid aufschiebende Wirkung hatten oder ob diese kraft Gesetzes ausgeschlossen war, weil § 212a Abs. 1 BauGB auch auf den Vorbescheid anzuwenden ist (Letzteres verneinend: BayVGH vom 1.4.1999 BayVBl 1999, 467 = NVwZ 1999, 1363; zum Meinungsstand vgl.: Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung 2008, Stand Oktober 2009, Art. 71 RdNr. 158).

    Der Senat folgt jedoch der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (vgl. BVerwG vom 21.6.1961 BVerwGE 13, 1/5 = NJW 1962, 602 = BayVBl 1962, 85; vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218/221 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71), in den zitierten Entscheidungen näher begründeten so genannten Vollziehbarkeitstheorie, der zufolge die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (vgl. Kopp/Schenke a.a.O.).

  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 1 BV 08.3157

    Keine Hemmung der Geltungsdauer eines (baurechtlichen) Vorbescheides durch

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Die Einlegung eines Nachbarrechtsbehelfs hemmt den Lauf der Geltungsfrist eines auf Basis der BayBO ergangenen Vorbescheids nicht (Forts. BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157).

    Der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat hierzu in einer grundlegenden Entscheidung (BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157) - noch zu Art. 75 BayBO 1998, allerdings bereits Bezug nehmend auf Art. 71 BayBO 2008 - eine Hemmung des Laufs der Geltungsfrist eines nach bayerischem Landesrecht ergangenen Bauvorbescheids im Fall einer Nachbaranfechtung verneint und hierzu Folgendes ausgeführt (Hervorhebung im Fettdruck nicht im Original):.

  • VGH Bayern, 19.05.1999 - 1 B 97.1548
    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Eine sog. Nachsichtgewährung sieht Art. 31 Abs. 7 Satz 2 BayVwVfG nur für Fristen vor, die "von einer Behörde gesetzt" sind (so für den Fall eines zweiten oder weiteren Verlängerungsantrags gem. Art. 71 Satz 3 BayBO vgl. Molodovsky a.a.O. Art. 71 Rn. 60; Decker a.a.O. Art. 71 Rn. 136; vgl. insofern auch BayVGH, B.v. 19.5.1999 - 1 B 97.1548 - BayVBl. 2000, 20).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Der Senat folgt jedoch der vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (vgl. BVerwG vom 21.6.1961 BVerwGE 13, 1/5 = NJW 1962, 602 = BayVBl 1962, 85; vom 27.10.1982 BVerwGE 66, 218/221 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 71), in den zitierten Entscheidungen näher begründeten so genannten Vollziehbarkeitstheorie, der zufolge die aufschiebende Wirkung lediglich die Vollziehbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts hemmt (vgl. Kopp/Schenke a.a.O.).
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 14.85

    Bauvorbescheid - Babauungsgenehmigung - Baugenehmigung - Bindungswirkung -

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Wenn die Wirksamkeit des Vorbescheids von einer aufschiebenden Wirkung nicht berührt wird, ist zwar der Bauherr nicht gehindert, einen an den Vorbescheid anknüpfenden Bauantrag zu stellen (vgl. Jäde, BayVBl 2000, 314/315, Anm. zu BayVGH vom 29.11.1999 BayVBl 2000, 314); ferner ist die für die Erteilung der Baugenehmigung zuständige Behörde auch an den noch nicht bestandskräftigen Vorbescheid gebunden, solange dessen Geltungsdauer nicht abgelaufen ist (BVerwG vom 17.3.1989 NVwZ 1989, 863; BayVGH vom 4.11.1996 BayVBl 1997, 314/342 = BRS 58 Nr. 151 [sog. relative Bestandskraft des Vorbescheids]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 8 S 218/99

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung - Unterbrechung aufgrund nachbarlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Angesichts der für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen, in aller Regel beträchtlichen Investitionen ist es darüber hinaus sachgerecht, dass der Bauherr erst dann durch den drohenden Ablauf der Geltungsdauer gezwungen sein soll, mit seinem Bauvorhaben zu beginnen, wenn die Genehmigung bestandskräftig ist und nicht schon dann, wenn er von der noch nicht bestandskräftigen Genehmigung mangels aufschiebender Wirkung des Rechtsbehelfs Gebrauch machen könnte (vgl. VGH BW vom 25.3.1999 NVwZ-RR 2000, 485 = BRS 62 Nr. 169).
  • VGH Bayern, 24.04.2017 - 12 ZB 13.2094

    Untersagung des Betriebs eines Altenheims

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Er ist unzulässig, weil dem Kläger wegen Wegfalls der Beschwer das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 9 ZB 11.1031 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 12 ZB 13.2094 - juris Rn. 24; OVG NRW, B.v. 27.6.2017 - 1 A 2292/16 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 1 A 2292/16

    Beschwer eines Beamten durch das Urteil i.R.e. Bescheidungsurteils im

    Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706
    Er ist unzulässig, weil dem Kläger wegen Wegfalls der Beschwer das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2012 - 9 ZB 11.1031 - juris Rn. 2; B.v. 24.4.2017 - 12 ZB 13.2094 - juris Rn. 24; OVG NRW, B.v. 27.6.2017 - 1 A 2292/16 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 15 ZB 13.2248

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nachbarklage; Teilunwirksamkeit eines

  • OVG Sachsen, 02.10.1997 - 1 S 639/96

    Bindungswirkung; Bauvorbescheid; Aufschiebende Wirkung; Anordnung der

  • VG Würzburg, 14.10.2010 - W 4 K 09.829

    Zur Hemmung der Geltungsdauer des Vorbescheids durch Einlegung eines

  • VGH Bayern, 30.01.2012 - 9 ZB 11.1031

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung; Rechtsschutzbedürfnis;

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

    Im Übrigen entfällt gem. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i.V. mit § 212a Abs. 1 BauGB die aufschiebende Wirkung einer Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung, sodass selbst bei Zugrundelegung der Mindermeinung (sog. "Wirksamkeitstheorie", zum Streitstand vgl. z.B. BayVGH U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 -BayVBl 2011, 439 = juris Rn. 25; B.v. 17.01.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 13) aufgrund der gesetzlichen Aufhebung des Suspensiveffekts des Rechtsmittels von der fortbestehenden Wirksamkeit der Baugenehmigung auszugehen ist.
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1980

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Darin war ausgeführt worden, ein anhängiges verwaltungsgerichtlichen Verfahren führe zur Suspendierung der Wirksamkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts (und nicht nur zur Suspendierung der Vollziehbarkeit, so aber BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.).

    Die darin enthaltene Fehleinschätzung der Rechtsfolgen eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, das nur zur Suspendierung der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts führt (BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.), kann den Beigeladenen nicht angelastet werden.

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 1 ZB 21.2603

    Planabweichend errichtetes Vorhaben im Außenbereich

    Der Lauf der Geltungsfrist des Vorbescheids wurde auch nicht durch eine Nachbarklage gegen den Vorbescheid gehemmt (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1977

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Ob dem eine Fehleinschätzung der Rechtsfolgen eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zugrunde lag, das nicht zur Suspendierung der Wirksamkeit, sondern nur der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts führt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.), wofür der Inhalt der E-Mail vom 1. Juli 2016 sprechen könnte, oder eine unzutreffende Prognose in Bezug auf drohende Anfechtungsklagen, spielt keine Rolle.
  • VGH Bayern, 17.05.2018 - 8 ZB 16.1979

    Rückwirkende Verlängerung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Zutageförderung

    Ob dem eine Fehleinschätzung der Rechtsfolgen eines anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zugrunde lag, das nicht zur Suspendierung der Wirksamkeit, sondern nur der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts führt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 ff. m.w.N.), wofür der Inhalt der E-Mail vom 1. Juli 2016 sprechen könnte, oder eine unzutreffende Prognose in Bezug auf drohende Anfechtungsklagen, spielt keine Rolle.
  • VG München, 09.01.2024 - M 9 SN 22.5301

    Nachbarantrag, Gesicherte Erschließung, Rücksichtnahmegebot, Notwendige/einfache

    Da Art. 71 Satz 3 BayBO nicht auf Art. 69 Abs. 1 Hs. 2 BayBO verweist, war der Lauf der Frist für die Geltungsdauer des Vorbescheides während des Nachbarrechtsbehelfs im Verfahren M 9 K 19.5605 nicht gehemmt (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris).
  • VG Berlin, 18.05.2020 - 19 K 520.17

    Charlottenburg: Bauvorbescheide für Großbordell bestätigt

    Dann wäre es aber dem Bauherrn bei z.B. mehreren zeitlich versetzt erhobenen Nachbarrechtsbehelfen faktisch unmöglich, seine Bauerlaubnis während ihrer Geltungsdauer von maximal vier Jahren ohne das Risiko wirtschaftlich schwerster Einbußen (die bis hin zum finanziellen Ruin reichen können) auszunutzen (vgl. zur Baugenehmigung Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - VGH 15 ZB 16.1706 - m.w.N., zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 16.12.2019 - 19 K 285.18

    Nachbarrechtsbehelf gegen einen Bauvorbescheid; Errichtung eines mehrstöckigen

    Dann wäre es aber, wie der hiesige Fall zeigt, dem Bauherrn bei mehreren zeitlich versetzt erhobenen Nachbarrechtsbehelfen faktisch unmöglich, seine Bauerlaubnis zeit ihrer Geltungsdauer ohne das Risiko wirtschaftlich schwerster Einbußen (die bis hin zum finanziellen Ruin reichen können) auszunutzen (vgl. zur Baugenehmigung Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - VGH 15 ZB 16.1706 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 15 ZB 15.780

    Anspruch eines Bauwerbers auf bauaufsichtliches Einschreiten

    Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung bestand die dreijährige Bindungswirkung des Vorbescheids gemäß Art. 71 Satz 2 BayBO fort (zum durch Rechtsmittel nicht beeinflussten Lauf dieser Frist im Übrigen: BayVGH, U.v. 15.3.2010 - 1 BV 08.3157 - VGHE 63, 151 = juris Ls und Rn. 23 bis 30; B.v. 17.1.2018 - 15 ZB 16.1706 - juris Rn. 10 bis 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht