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   VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514   

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https://dejure.org/2014,44531
VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514 (https://dejure.org/2014,44531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.12.2014 - 22 B 14.1514 (https://dejure.org/2014,44531)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 22 B 14.1514 (https://dejure.org/2014,44531)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbund der Anordnung von Überwachungsmessungen mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in einer Bescheidsurkunde; Anordnung der kontinuierlichen Gesamtkohlenstoffmessung bei einer Asphaltmischanlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 6, § 29 Abs. 1 Satz 2 BImSchG, Nr. 2.15 Spalte c Anhang 1 zur 4. BImSchV, Nr. 5.3.3.1 Abs. 1 bis 4 der TA Luft
    Immissionsschutzrecht: Anordnung kontinuierlicher FID-Messung an Asphaltmischanlagen zulässig | Anordnung kontinuierlicher Gesamtkohlenstoffmessung bei Asphaltmischanlage; Verhältnismäßigkeit der Anordnung bei diskontinuierlichem Anlagenbetrieb; Stand der Technik

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 6, § 29 Abs. 1 Satz 2 BImSchG, Nr. 2.15 Spalte c Anhang 1 zur 4. BImSchV, Nr. 5.3.3.1 Abs. 1 bis 4 der TA Luft
    Immissionsschutzrecht: Anordnung kontinuierlicher FID-Messung an Asphaltmischanlagen zulässig | Anordnung kontinuierlicher Gesamtkohlenstoffmessung bei Asphaltmischanlage; Verhältnismäßigkeit der Anordnung bei diskontinuierlichem Anlagenbetrieb; Stand der Technik

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2015, 520
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 23.95

    Rechtmäßige Ablehnung von Beweisanträgen - Voraussetzungen für die grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann der (isolierten) Anfechtungsklage gegen eine belastende Nebenbestimmung zu einem begünstigenden Verwaltungsakt - wie vorliegend die immissionsschutzrechtliche Genehmigung - die Zulässigkeit nur dann abgesprochen werden, wenn die isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (vgl. BVerwG, B.v. 17.7.1995 - 1 B 23/95 - GewArch 1995, 473, juris Rn. 10; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, BImSchG, § 12 Rn. 118 m.w.N.).

    Sollte die gerichtliche Prüfung ergeben, dass im Fall der ersatzlosen Aufhebung der Nebenbestimmung die (verbleibende) immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit dem materiellen Recht nicht mehr vereinbar wäre und deshalb ohne die Nebenbestimmung nicht bestehen bleiben könnte, so wäre dies im Rahmen der Begründetheit zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 17.7.1995, a.a.O.; Feldhaus, a.a.O., BImSchG, § 12 Rn. 118).

  • BVerwG, 04.08.1992 - 4 B 150.92

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Baugenehmigung zum Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Diese Unterschiede sind aber nicht so groß, um annehmen zu können, dass - trotz der unter insoweit ähnlichen Betriebsbedingungen in anderen Anlagen gewonnenen Erfahrungen - die praktische Eignung der vorliegend von der Klägerin einzusetzenden Mess- und Auswertungsgeräte nicht soweit gesichert ist, dass ihre Anwendung auch zur kontinuierlichen Gesamtkohlenstoffmessung in einer Asphaltmischanlage "ohne unzumutbares Risiko möglich erscheint" (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4).

    Der erfolgreiche Einsatz einer vorgeschriebenen technischen Vorrichtung im konkreten Betrieb oder unter völlig identischen Bedingungen in einem andern Betrieb ist nicht erforderlich, um annehmen zu können, die Vorrichtung und ihre Verwendung in der verlangten Art und Weise entspreche dem "Stand der Technik" (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4; NdsOVG, U.v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Erweist sie sich aus anderen als den in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinn des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12/09 - GewArch 2010, 302, juris Rn. 16, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Ob an der Asphaltmischanlage der Klägerin "erhebliche Emissionsmassenströme luftverunreinigender Stoffe" im Sinn von § 29 Abs. 1 Satz 2 BImSchG auftreten, richtet sich nach der TA Luft; der Gesetzgeber hat mit der Formulierung "erhebliche Emissionsmassenströme luftverunreinigender Stoffe" bewusst an die Terminologie der TA Luft angeknüpft (vgl. BT-Drs. 14/8450, S. 11; BT-Drs. 10/1862, S. 12); die normkonkretisierenden Bestimmungen der TA Luft sind als solche von den Verwaltungsgerichten grundsätzlich zu beachten (vgl. BVerwG, U.v. 21.6.2001 - 7 C 21.00 - BVerwGE 114, 342, juris Rn. 11; vgl. Jarass, BlmSchG, 10. Aufl. 2013, § 29 Rn. 6; Lechelt in GK-BImSchG, § 29 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Dass vorliegend die Prognose deshalb fehlerhaft wäre, weil die Behörde von unzutreffenden Ausgangswerten ausgegangen wäre oder sich nicht einer wissenschaftlich vertretbaren Methode bedient hätte (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 26.3.1981 - 3 C 134/79 - BVerwGE 62, 86, juris Rn. 88), ist nicht erkennbar.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Der erfolgreiche Einsatz einer vorgeschriebenen technischen Vorrichtung im konkreten Betrieb oder unter völlig identischen Bedingungen in einem andern Betrieb ist nicht erforderlich, um annehmen zu können, die Vorrichtung und ihre Verwendung in der verlangten Art und Weise entspreche dem "Stand der Technik" (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.1992 - 4 B 150.92 - juris Rn. 4; NdsOVG, U.v. 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - juris Rn. 79).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 BV 08.1164

    Keine Anordnung regelmäßiger umfassender Eigenüberwachung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Durch einen Rückgriff auf § 12 BlmSchG könnten die differenzierenden Regelungen der §§ 26 ff. BlmSchG umgangen werden (vgl. Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Vor §§ 26-31 BImSchG Rn. 9; Lechelt in GK-BImSchG, Vor §§ 26 -31 Rn. 23; noch offen gelassen in BayVGH, U.v. 19.2.2009 - 22 BV 08.1164 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 10 S 2510/93

    Zulässigkeit eines Aussetzungsantrags eines Drittbetroffenen ohne vorgängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Insoweit weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass ein atypischer Ausnahmefall nur dort angenommen werden kann, wo der Vorschriftengeber einen Sachverhalt bei der von ihm notwendigerweise anzustellenden generellen Betrachtung nicht regeln konnte und wollte (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 28.2.1985 - 7 B 64/84 - DVBI. 1985, 1322; Jarass, BlmSchG, 10. Aufl. 2013, § 48 Rn. 52), und dass die normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften gemäß § 48 BlmSchG gerade typischerweise generelle Standards liefern wollen und daher auch Fälle erfassen, die etwas vom Durchschnitt abweichen (VGH BW, B.v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1985 - 7 B 64/84
    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Insoweit weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass ein atypischer Ausnahmefall nur dort angenommen werden kann, wo der Vorschriftengeber einen Sachverhalt bei der von ihm notwendigerweise anzustellenden generellen Betrachtung nicht regeln konnte und wollte (vgl. hierzu NdsOVG, B.v. 28.2.1985 - 7 B 64/84 - DVBI. 1985, 1322; Jarass, BlmSchG, 10. Aufl. 2013, § 48 Rn. 52), und dass die normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften gemäß § 48 BlmSchG gerade typischerweise generelle Standards liefern wollen und daher auch Fälle erfassen, die etwas vom Durchschnitt abweichen (VGH BW, B.v. 29.6.1994 - 10 S 2510/93 - juris Rn. 22).
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
    Auszug aus VGH Bayern, 19.12.2014 - 22 B 14.1514
    Er ist damit auch ein wichtiges Mittel der Vorsorge (Feldhaus, BImSchG, § 3 Rn. 15 unter Hinweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Schriftl. Bericht - BT-Drucks. 7/1513, S. 2).
  • VG München, 12.08.2014 - M 1 K 13.2932

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. Juli 2014 die Berufung gegen dieses Urteil zugelassen; eine Entscheidung im Berufungsverfahren (22 B 14.1514) liegt noch nicht vor.
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