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VGH Bayern, 20.04.2000 - 9 B 98.34535 |
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.04.2000 - 9 B 98.34535
- BVerwG, 08.12.2000 - 9 B 426.00
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Brandenburg, 14.04.2005 - 4 A 783/01
Äthiopien, Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe, …
Für einfache Mitglieder der Medhin-Partei bestand dagegen die Gefahr asylrechtlich relevanter Verfolgungsmaßnahmen seitens der äthiopischen Staatsorgane ebenso wenig wie für bloße Teilnehmer an Demonstrationen oder sonstigen Veranstaltungen dieser Gruppe sowie für Funktionäre auf untergeordneter (regionaler) Ebene, sofern diese nicht durch ihre Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen etc. eine gewisse Öffentlichkeitswirksamkeit entfaltet hatten, die sie allein deswegen derart aus ihrer Organisation heraushob, dass sie dadurch das besondere Interesse äthiopischer Stellen hervorgerufen haben konnten (ebenso: Hessischer VGH, Urteile vom 12. November 2002 - 9 UE 1652/98.A -, S. 30 ff. des Entscheidungsumdrucks; vom 12. November 2002 - 9 UE 1665/98.A -, S. 30 ff. des Entscheidungsumdrucks; vom 31. Mai 2002 - 9 UE 1444/98.A -, S. 26 ff., 37 f. des Entscheidungsumdrucks; vom 4. November 1999 - 3 UE 2717/95.A - Bayerischer VGH, Urteil vom 20. April 2000 - 9 B 98.34535 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2000 - 9 B 426/00 -). - VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653/98
Äthiopien: Verfolgungsgefahr für ehemalige Regierungsparteimitglieder oder …
Die veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Relevanz exilpolitischer Aktivitäten für die MEDHIN-Partei ist heute allenfalls nur noch eingeschränkt aussagekräftig, denn sie betrifft die Verhältnisse vor dem Ende des äthiopisch-eritreischen Krieges und berücksichtigt nicht die auch von dem Auswärtigen Amt (Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 15. August 2001) mitgeteilte Verschlechterung der Menschenrechtslage (vgl. BayVGH, Urteil vom 20. April 2000 - 9 B 98.34535 - zu einem Vorstandsmitglied der MEDHIN-Partei in Bayern). - VGH Hessen, 28.02.2002 - 9 UE 1653
Gefahr der politischen Verfolgung wegen Armee- oder Parteizugehörigkeit bei einer …
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