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   VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359   

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VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359 (https://dejure.org/2015,18096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.05.2015 - 16a D 13.2359 (https://dejure.org/2015,18096)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 16a D 13.2359 (https://dejure.org/2015,18096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirklichung eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens durch einen Polizeibeamten wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst von zehn Wochen; Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Maßnahme; Innerdienstliche Beleidigung eines Kollegen und mannigfaltige ...

  • rewis.io

    Aberkennung des Ruhegehalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirklichung eines schweren innerdienstlichen Dienstvergehens durch einen Polizeibeamten wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst von zehn Wochen; Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Maßnahme; Innerdienstliche Beleidigung eines Kollegen und mannigfaltige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Bei einer ununterbrochenen Dauer von vier Monaten und länger wurde im Regelfall auf die Höchstmaßnahme erkannt (BVerwG, U.v. 22.4.1991 - 1 D 62.90 - Rn. 99 juris m.w.N.), bei einer ununterbrochenen Dauer von zwei bis drei Monaten hat die Rechtsprechung nicht einheitlich entschieden, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielten (vgl. Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, MatR II, Rn. 219 m.w.N.).

    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen sieben Wochen wurde die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung gesehen, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (BVerwG, U.v. 22.4.1991 - 1 D 62.90 - juris Rn. 99; U.v. 6.5.2003 - 1 D 26/02 - juris Rn. 55).

    Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (BVerwG, U.v. 22.04.1991 - 1 D 62/90 - juris Rn. 97).

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 16a D 09.2858

    Polizeibeamter; außerdienstlicher Betrugsversuch; Schadenshöhe mehr als 8.500

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Tatzeitraum, der sich hier von März 2007 bis November 2011 erstreckt, weil es auch mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB mit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetz und des Bayerischen Beamtengesetzes am 1. April 2009 insoweit kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33; BayVGH U.v. 15.10.2010 - 16a D 09.2858 - juris Rn. 28).

    Als Polizeibeamter ist der Beklagte grundsätzlich für die Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig (BayVGH, U.v.15.12.2010 - 16a D 09.2858 - juris).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Der Gesichtspunkt der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verlangt eine Würdigung des Verhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (BVerwG, U.v. 29.5.2008 - 2 C 59.07 - juris).
  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beklagten ist weder unverhältnismäßig noch verstößt es gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (vgl. BVerwG, B.v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 9).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit und ist dem späteren Ruhestandsbeamten daher als bei Begehung vorhersehbar zuzurechnen (vgl. BVerwG, U.v. 8.3.2005 - 1 D 15/04 - juris Rn. 49; BVerfG, B.v. 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen sieben Wochen wurde die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung gesehen, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (BVerwG, U.v. 22.4.1991 - 1 D 62.90 - juris Rn. 99; U.v. 6.5.2003 - 1 D 26/02 - juris Rn. 55).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10.10.1990 - 1 D 1.90; 7.11.1990 - 1 D 33.90 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst - Notwendigkeit der Entfernung aus dem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10.10.1990 - 1 D 1.90; 7.11.1990 - 1 D 33.90 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage im Tatzeitraum, der sich hier von März 2007 bis November 2011 erstreckt, weil es auch mit Blick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB mit Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetz und des Bayerischen Beamtengesetzes am 1. April 2009 insoweit kein für den Beamten materiell-rechtlich günstigeres neueres Recht gibt (vgl. BVerwG U.v. 25.8.2009 - 1 D 1/08 - juris Rn. 33; BayVGH U.v. 15.10.2010 - 16a D 09.2858 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 16a D 11.2657

    Unbefugtes Beschaffen polizeilicher Lagedaten

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Zu Recht weist die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Weigerung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, in der Rechtsprechung bereits als Dienstpflichtverletzung gewertet worden ist und zusammen mit anderen Disziplinarverfehlungen im Sinne eines einheitlichen Dienstvergehens zur Entfernung aus dem Dienst beziehungsweise zur Aberkennung des Ruhegehalts geführt hat (vgl. etwa Bayerischer VGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 16a D 13.2359 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 16a D 14.2483

    Kürzung der Dienstbezügen wegen Rückfalls in die "nasse Phase" einer

    3.3 Durch seine Weigerung, an der vom Polizeiarzt zur Überprüfung seiner Polizeidienstfähigkeit im Rahmen der Nachuntersuchung am 8. Dezember 2011 sowie am 30. Mai 2012 für erforderlich gehaltenen Haaranalyse mitzuwirken, hat der Beklagte ebenfalls gegen die Gehorsamspflicht aus § 35 Satz 2 BeamtStG verstoßen (BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 13.2359 - juris Rn. 100).
  • VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 485/14

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst

    Die Rechtsprechung zur Maßnahmeverhängung bei der Fallgruppe des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 20.5.2015 - 16a D 13.2359 - juris, Rdnr. 108) wie folgt zusammen:.
  • VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 13b D 18.01035

    Disziplinarbemessung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

    Ohne die Dienstleistung ihrer Mitarbeiter wäre die Verwaltung nicht imstande, die ihr gegenüber der Allgemeinheit obliegenden Aufgaben zu erfüllen, deshalb könne einem Beamten, der unentschuldigt nicht zum vorgeschriebenen Dienst erscheine, nicht mehr das Vertrauen entgegengebracht werden, das für eine gedeihliche Zusammenarbeit unerlässlich sei (BayVGH, U.v. 21.5.2015 - 16a D 13.2359, juris 108).

    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen sieben Wochen wurde die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung gesehen, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (BVerwG, U.v. 22.4.1991 - 1 D 62.90, juris Rn. 99; U.v. 6.5.2003 - 1 D 26/02, juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 20.5.2015 - 16a D 13.2359, Juris Rn. 108 f.).

  • OVG Sachsen, 09.06.2023 - 12 A 822/20

    Disziplinarklage; Aberkennung Ruhegehalt; Verweigerung ärztliche Untersuchung;

    Mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 20. Mai 2015 - 16a D 13.2359 -, juris Rn. 110 ff.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris Rn. 30) geht der Senat davon aus, dass die Weigerung eines Beamten, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit auf Weisung des Dienstherrn ärztlich untersuchen zu lassen, beim Vorliegen anderer Dienstverfehlungen zur disziplinarischen Höchstmaßnahme führen kann.
  • VG Berlin, 04.09.2020 - 80 K 29.19
    Die Rechtsprechung zur Maßnahmeverhängung bei der Fallgruppe des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 20. Mai 2015 - 16a D 13.2359 - juris Rn. 108) wie folgt zusammen:.
  • VG Berlin, 17.07.2019 - 80 K 20.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Vortäuschens einer

    Die Rechtsprechung zur Maßnahmeverhängung bei der Fallgruppe des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst fasst der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 20. Mai 2015 - 16a D 13.2359 - juris Rn. 108) wie folgt zusammen:.
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