Rechtsprechung
VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über das Bestehen eines dem Antritt zum Kreisrat entgegenstehenden Amtshindernisses; Leitende Position des Kreisratskandidaten in einem durch den Landkreis zu 50 Prozent gehaltenen gemeinnützigen Krankenhauses; Beachtung des Grundsatzes der Gleichheit der Wahl; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 24.10.2002 - AN 4 K 02.754
- VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 442
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77
Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985
Es lasse sich mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung nicht ohne weiteres vereinbaren, wenn dieselbe Person kommunaler Bediensteter sei und zugleich dem kommunalen Vertretungsorgan angehöre, denn gerade auf lokaler Ebene sei die Gefahr gewisser Verflechtungen nicht von der Hand zu weisen (BVerfGE 48, 64/82 f.).Die Abgrenzung zwischen "einfachen" und leitenden Angestellten einer Eigengesellschaft hat anhand der Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses, der Eigenart von Tätigkeit und Aufgabenbereich des Angestellten sowie der Organisation der Unternehmensspitze danach zu erfolgen, ob eine Distanz oder eine Nähe zur öffentlichen Hand besteht, die generell eine ernsthafte Gefahr von Interessen- und Entscheidungskonflikten besorgen lässt (vgl. BVerfGE 48, 64/84 f.).
Dieser ist nur gerechtfertigt, wenn der Gefahr von Interessenkollisionen anderweitig nicht wirksam zu begegnen ist (BVerfGE 48, 64/88 ff.).
Der Senat bejaht die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher offen gelassene Frage, ob ein bestimmender Einfluss im kommunalbeherrschten Unternehmen für eine Beschränkung der Wählbarkeit gem. Art. 137 Abs. 1 GG ausreicht (BVerfGE 48, 64/87; a.A. VGH Kassel vom 23.1.1997, DVBl. 1997, 1281 zu § 37 Nr. 2 HGO; VGH Mannheim vom 24.10.2000, NVwZ-RR 2001, 260 f. für § 29 Abs. 1 Nr. 3 BadWürttGO).
Im Hinblick auf den Normzweck der Inkompatibilitätsvorschrift erweist sich die Ausstattung mit rechtsgeschäftlicher Vertretungsmacht als hinreichende, nicht aber notwendige Voraussetzung für die Überbrückung der Distanz zur öffentlichen Hand (vgl. BVerfGE 48, 64/86 f.).
- VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 4561/96
Wählbarkeit eines Abteilungsleiters eines Unternehmens mit Gemeindebeteiligung in …
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985
Der Senat bejaht die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher offen gelassene Frage, ob ein bestimmender Einfluss im kommunalbeherrschten Unternehmen für eine Beschränkung der Wählbarkeit gem. Art. 137 Abs. 1 GG ausreicht (BVerfGE 48, 64/87; a.A. VGH Kassel vom 23.1.1997, DVBl. 1997, 1281 zu § 37 Nr. 2 HGO; VGH Mannheim vom 24.10.2000, NVwZ-RR 2001, 260 f. für § 29 Abs. 1 Nr. 3 BadWürttGO). - BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74
Inkompatibilität/Landtagsmandat
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985
Über den an der öffentlich-rechtlichen Organisationsform des Arbeitgebers anknüpfenden formellen Begriff des öffentlichen Dienstes hinaus hat es auch Bedienstete von Eigengesellschaften als in öffentlicher Hand befindlicher oder durch die öffentliche Hand beherrschter privater Unternehmen für einbeziehungsfähig erachtet (BVerfGE 38, 326 [BVerfG 21.01.1975 - 2 BvR 193/74]/339). - VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00
Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat
Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2003 - 4 BV 02.2985
Der Senat bejaht die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher offen gelassene Frage, ob ein bestimmender Einfluss im kommunalbeherrschten Unternehmen für eine Beschränkung der Wählbarkeit gem. Art. 137 Abs. 1 GG ausreicht (BVerfGE 48, 64/87; a.A. VGH Kassel vom 23.1.1997, DVBl. 1997, 1281 zu § 37 Nr. 2 HGO; VGH Mannheim vom 24.10.2000, NVwZ-RR 2001, 260 f. für § 29 Abs. 1 Nr. 3 BadWürttGO).
- VG Magdeburg, 11.02.2014 - 9 A 212/13
Inkompatibilität eines Technikers einer gemeindlichen Mehrzweckhalle bei der …
In einem anderen Fall hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 20.10.2003, 4 BV 02.2985; juris) entschieden, dass ein leitender ärztlicher Direktor einer landkreiseigenen gemeinnützigen Krankenhaus GmbH wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Unternehmensspitze eine herausgehobene Stellung mit erheblicher Verantwortlichkeit und über einen bestimmten Einfluss auf tragende Entscheidungen des Unternehmens ausübe. - VG Magdeburg, 10.06.2015 - 9 A 212/15
Abstimmungsverbot für gemeindebedienstete Mandatsträger
In einem anderen Fall hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 20.10.2003, 4 BV 02.2985; juris) entschieden, dass ein leitender ärztlicher Direktor einer landkreiseigenen gemeinnützigen Krankenhaus GmbH wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses zur Unternehmensspitze eine herausgehobene Stellung mit erheblicher Verantwortlichkeit und über einen bestimmten Einfluss auf tragende Entscheidungen des Unternehmens ausübe.