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   VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211   

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VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211 (https://dejure.org/2022,30201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211 (https://dejure.org/2022,30201)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - 19 ZB 22.1211 (https://dejure.org/2022,30201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 9; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a
    Rechtmäßige Ausweisung eines kubanischen Staatsangehörigen

  • rewis.io

    Ausweisung eines kubanischen Staatsangehörigen, Unerlaubte Einreise, Repatriierung, Generalpräventive Gründe, Spezialpräventive Gründe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 27.4.2020 - 10 C 20.51 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris; B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 17.5.2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 5).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine vorsätzlich begangene Straftat wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist oder, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 - juris Rn. 22 ff.).

  • OVG Sachsen, 17.02.2020 - 3 A 44/18

    Aufenthaltserlaubnis; schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; Geldstrafe; nicht nur

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Der Anwendungsbereich des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG ist - entgegen der klägerischen Auffassung - auch dann eröffnet, wenn das Strafmaß bei einem Verstoß gegen Strafvorschriften nicht das in § 54 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG genannte Mindestmaß erreicht (vgl. SächsOVG, B.v. 17.2.2020 - 3 A 44/18 - juris Rn. 10).

    18/4097, S. 52; vgl. OVG Sachsen, B.v. 17.2.2020 - 3 A 44/18 - juris Rn. 10; NdsOVG, U.v. 14.11.2018 - 13 LB 160/17 - juris Rn. 41; B.v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 - juris Rn. 11; OVG NRW, B.v. 11.1.2019 - 18 A 4750/18 - juris Rn. 6 ff.).

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    So schließt z.B. eine geringe strafrechtliche Schuld die Ausweisung eines Ausländers nicht ohne weiteres aus, denn einer Straftat kann ordnungsrechtlich größeres Gewicht als in strafrechtlicher Hinsicht zukommen (BVerwG, U.v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Den Verwaltungsbehörden und den Gerichten ist aber nicht verwehrt, die im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und im strafgerichtlichen Verfahren gewonnenen Erkenntnisse und Beweismittel einer eigenständigen Überprüfung zu unterziehen (BVerfG, B.v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - juris Rn. 21), etwa im Hinblick darauf, ob der Aufenthalt eines Ausländers die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 53 Abs. 1 AufenthG gefährdet.
  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Dieses Ausweisungsinteresse ist daher nicht vorrangig auf spezialpräventive Zwecke gerichtet, sondern zielt maßgeblich darauf ab, verhaltenslenkend auf andere Ausländer einzuwirken, indem ihnen aufenthaltsrechtliche Nachteile im Falle eines pflichtwidrigen Verhaltens aufgezeigt werden (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16/17 - BVerwGE 162, 349-363, Rn. 20).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Jedoch schlagen Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn die Klägerseite im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1211
    Eine vorsätzlich begangene Straftat ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (vgl. BVerwG, B.v. 18.11.2004 - 1 C 23/03 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 27.4.2020 - 10 C 20.51 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 14.2.2019 - 10 ZB 18.1967 - juris; B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6; B.v. 17.5.2017 - 19 CS 17.37 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2019 - 18 A 4750/18

    Begründen eines schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch Straftaten

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • VGH Bayern, 27.04.2020 - 10 C 20.51

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943

    Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels

  • VGH Bayern, 15.12.2003 - 10 B 03.1725

    Ausweisung einer kroatischen Staatsangehörigen mangels Erteilung einer

  • VGH Bayern, 24.06.2019 - 10 ZB 19.990

    Verkürzung des Einreise- und Aufenhaltsverbots

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