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   VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232   

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VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232 (https://dejure.org/2005,29220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232 (https://dejure.org/2005,29220)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 1 ZB 04.1232 (https://dejure.org/2005,29220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der Feststellung von Abstandsflächen für Störfallbetriebe

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 3 Abs. 3; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; 12. BImSchV § 1 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 21.02.2001 - 2 UE 2899/96

    Genehmigung für Flüssiggas-Tanklager - Einhaltung eines Sicherheitsabstandes

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232
    Im Berufungsverfahren stellen sich die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht einfach zu beantwortenden Fragen, ob schädliche Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG auch durch Störfälle verursacht werden können (vgl. hierzu Jarass, BImSchG, 6. Aufl., § 5 RdNr. 12 mit weiteren Nachweisen), ob und gegebenenfalls inwieweit der Betrieb der Klägerin als von der Störfall-Verordnung erfasster Betrieb zur umliegenden Wohnbebauung Sicherheitsabstände einhalten muss (vgl. HessVGH vom 23.1.2001 UPR 2001, 396; NdsOVG vom 6.4.1984 DVBl 1984, 890) und ob diese zum Grundstück des Beigeladenen zu 1 eingehalten sind.

    Falls ein erforderlicher Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, stellt sich weiterhin die Frage, ob sich hieraus für die Klägerin ein Abwehrrecht gegen das Vorhaben des Beigeladenen zu 1 ergibt, das im Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme zu berücksichtigen ist (vgl. Hansmann in Landmann/Röhmer, Umweltrecht, § 3 12. BImSchV RdNr. 33; NdsOVG vom 6.4.1984 a.a.O.; HessVGH vom 23.1.2001 a.a.O.), oder ob sie sich auch bei der Gefahr von Störfällen eine Vorbelastung durch eine schon vorhandene, näher zum Betrieb gelegene Wohnbebauung anrechnen lassen muss.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.04.1984 - 7 B 16/83
    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232
    Im Berufungsverfahren stellen sich die in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht einfach zu beantwortenden Fragen, ob schädliche Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1, Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG auch durch Störfälle verursacht werden können (vgl. hierzu Jarass, BImSchG, 6. Aufl., § 5 RdNr. 12 mit weiteren Nachweisen), ob und gegebenenfalls inwieweit der Betrieb der Klägerin als von der Störfall-Verordnung erfasster Betrieb zur umliegenden Wohnbebauung Sicherheitsabstände einhalten muss (vgl. HessVGH vom 23.1.2001 UPR 2001, 396; NdsOVG vom 6.4.1984 DVBl 1984, 890) und ob diese zum Grundstück des Beigeladenen zu 1 eingehalten sind.

    Falls ein erforderlicher Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, stellt sich weiterhin die Frage, ob sich hieraus für die Klägerin ein Abwehrrecht gegen das Vorhaben des Beigeladenen zu 1 ergibt, das im Baugenehmigungsverfahren im Hinblick auf das Gebot der Rücksichtnahme zu berücksichtigen ist (vgl. Hansmann in Landmann/Röhmer, Umweltrecht, § 3 12. BImSchV RdNr. 33; NdsOVG vom 6.4.1984 a.a.O.; HessVGH vom 23.1.2001 a.a.O.), oder ob sie sich auch bei der Gefahr von Störfällen eine Vorbelastung durch eine schon vorhandene, näher zum Betrieb gelegene Wohnbebauung anrechnen lassen muss.

  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 BV 03.2179

    Heranrückende Wohnbebauung an einen Betrieb, der der Störfall-Verordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2005 - 1 ZB 04.1232
    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung ist noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig (1 BV 03.2179).
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