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   VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524   

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https://dejure.org/2016,42212
VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524 (https://dejure.org/2016,42212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2016 - 9 C 16.524 (https://dejure.org/2016,42212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 9 C 16.524 (https://dejure.org/2016,42212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Auskunftsbegehren im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524
    Im Rahmen der Prüfung hinreichender Erfolgsaussichten nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dürfen die eigentliche Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht aus dem Hauptsacheverfahren in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und die Anforderungen nicht überspannt werden (BVerfG, B. v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524
    Im Übrigen läuft die Erteilung der begehrten Auskünfte im Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, die nur zulässig wäre, wenn ein Abwarten der Hauptsache für die Antragstellerin schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BVerwG, B. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2001 - 11 S 2290/00

    Ersatzzustellung in JVA

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wurde der Antragstellerin mit Postzustellungsurkunde am 25. Februar 2016 zugestellt (vgl. VGH BW, B. v. 25.6.2001 - 11 S 2290/00 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 9 C 16.96

    Amtshandlung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2016 - 9 C 16.524
    Anders als das Prozesskostenhilfeverfahren erster Instanz ist das Beschwerdeverfahren in Prozesskostenhilfesachen im Fall der Zurückweisung der Beschwerde kostenpflichtig (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2016 - 9 C 16.96 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 9 ZB 18.273

    Unzulässiger Berufungszulassungantrag mangels hinreichender Darlegung

    Die Anträge der Klägerin auf einstweiligen Rechtsschutz und Bewilligung von Prozesskostenhilfe blieben in beiden Instanzen erfolglos (VG Regensburg, B.v. 23.2.2016 - RN 4 E 16.185; BayVGH, B.v. 21.10.2016 - 9 CE 16.523 und 9 C 16.524).
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