Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24710
VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149 (https://dejure.org/2019,24710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149 (https://dejure.org/2019,24710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 19 ZB 17.1149 (https://dejure.org/2019,24710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 u 3; AufenthG § 51 Abs. 1 Nrn. 6 u 7, Abs. 2 S. 1, Abs. 10 S. 2
    Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten

  • rewis.io

    Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Erlöschen des Aufenthaltstitels; Privilegierung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei mindestens 15-jährigem recht; mäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet; Berechnung des 15-Jahres-Zeitraums; Lebensunterhalt; ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßiges Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Unterbrechung des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten; Addition der rechtmäßigen Aufenthaltszeiten zur Erlangung des Privilegs nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Nach der gesetzlichen Konzeption wird das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG verhindert; ein "Wiederaufleben" eines erloschenen Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgeblich für die Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt eines Ausländers im Fall seiner Wiedereinreise gesichert ist (§ 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG), der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und nicht der der Wiedereinreise; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Ausländers (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 juris m.w.N.).

    Darüber hinaus spricht der Gedanke der Rechtssicherheit dafür, dass sich zu jedem Zeitpunkt eindeutig feststellen lassen muss, ob der Aufenthaltstitel fortbesteht oder erloschen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017, a.a.O., juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris; Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28; Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt.
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Es ist dabei in Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur darzulegen, in welchem Sinne und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist, dass das angefochtene Urteil auf der falschen Beantwortung der Frage beruht und warum es folglich erforderlich ist, dass sich das Oberverwaltungsgericht klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetze (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 2 S 32.11

    Sri Lanka; Beschwerde; Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; längerer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris; Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28; Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt.
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165

    Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris; Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28; Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 18 A 126/11

    Bedeutung des Zeitpunkts der Wiedereinreise für die Beurteilung des Vorliegens

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris; Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28; Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75; Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt.
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Den Gesetzeszweck, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 17), sieht der Gesetzgeber in der spezifischen Situation von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis, die sich mindestens 15 Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, als gewährleistet an, wenn ihr Lebensunterhalt zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Aufenthaltstitel andernfalls nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 AufenthG erlöschen würde, prognostisch als gesichert angesehen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2005 - 18 B 1017/05

    Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Fortgelten Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Daraus folgt, dass Abwesenheitszeiten, die den jeweils besessenen Aufenthaltstitel zum Erlöschen gebracht haben, insoweit schädlich sind, als sie einen einheitlichen Integrationszusammenhang unterbrechen und der Addition rechtmäßiger Aufenthaltszeiten mithin entgegenstehen (ebenso Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG, Rn. 72 sowie OVG NRW, B.v. 8.7.2005 - 18 B 1017/05, der in der angegriffenen Entscheidung zitiert, vom Kläger aber nicht thematisiert wird).
  • VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15

    AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Der Zweck des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der eine Ausnahme von den Erlöschenstatbeständen des Absatz 1 für den Fall vorsieht, dass sich der Ausländer mindestens 15 Jahre lang rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und sein Lebensunterhalt gesichert ist, besteht darin, Ausländern, die hier durch einen langen rechtmäßigen Aufenthalt sozial und wirtschaftlich integriert sind, ihr Daueraufenthaltsrecht trotz eines längeren Auslandsaufenthalts zu erhalten, weil ihre Rückkehr im Regelfall keine Reintegrationsprobleme aufwirft (vgl. HessVGH, B.v. 2.3.2016 - 9 B 1756/15 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
    Nach der gesetzlichen Konzeption wird das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG verhindert; ein "Wiederaufleben" eines erloschenen Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).
  • VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182

    Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit der des Eintritts des Erlöschens (vgl. BVerwG, U. v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13; vgl. Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, AufenthG, § 51 Rn. 63 f. m.w.N.).

    Ein "Wiederaufleben" einer erloschenen Niederlassungserlaubnis ist nicht gesetzlich beabsichtigt (vgl. BayVGH, B. v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701

    Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit der des Eintritts des Erlöschens (vgl. BVerwG, U. v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13; vgl. Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, AufenthG, § 51 Rn. 63 f. m.w.N.).

    Ein "Wiederaufleben" einer erloschenen Niederlassungserlaubnis ist nicht gesetzlich beabsichtigt (vgl. BayVGH, B. v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13).

  • VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

    Maßgeblich für die Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt eines Ausländers im Fall seiner Wiedereinreise gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen, hier also der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, und nicht der der Wiedereinreise; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Ausländers (BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13; Hailbronner/Hailbronner, Stand Mai 2021, § 51 AufenthG Rn. 47).
  • VGH Bayern, 25.03.2020 - 10 ZB 19.834

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis - Überschreiten der 6-Monatsfrist

    Die sich über einen Zeitraum von 2010 bis ins Jahr 2017 erstreckenden längerfristigen illegalen Aufenthalte zur Ausübung einer illegalen Beschäftigung in N. sind jedoch nach Auffassung des Senats nach Art und Umfang geeignet, eine im Sinne des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erhebliche Zäsur und Unterbrechung des Integrationszusammenhangs (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 9; zur "Schädlichkeit" von Auslandsaufenthalten im Hinblick auf § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG: BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22) der Klägerin im Bundesgebiet zu bewirken.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht