Rechtsprechung
VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1 u 3; AufenthG § 51 Abs. 1 Nrn. 6 u 7, Abs. 2 S. 1, Abs. 10 S. 2
Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten - rewis.io
Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Erlöschen des Aufenthaltstitels; Privilegierung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bei mindestens 15-jährigem recht; mäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet; Berechnung des 15-Jahres-Zeitraums; Lebensunterhalt; ...
- rechtsportal.de
Rechtmäßiges Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Unterbrechung des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten; Addition der rechtmäßigen Aufenthaltszeiten zur Erlangung des Privilegs nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 5 K 16.2139
- VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16
Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Nach der gesetzlichen Konzeption wird das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG verhindert; ein "Wiederaufleben" eines erloschenen Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgeblich für die Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt eines Ausländers im Fall seiner Wiedereinreise gesichert ist (§ 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG), der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und nicht der der Wiedereinreise; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Ausländers (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 juris m.w.N.).
Darüber hinaus spricht der Gedanke der Rechtssicherheit dafür, dass sich zu jedem Zeitpunkt eindeutig feststellen lassen muss, ob der Aufenthaltstitel fortbesteht oder erloschen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017, a.a.O., juris Rn. 19).
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15
Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris;… Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28;… Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75;… Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt. - VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 ZB 17.1343
Darlegung von Berufungszulassungsgründen
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Es ist dabei in Auseinandersetzung mit der vorhandenen Rechtsprechung und Literatur darzulegen, in welchem Sinne und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist, dass das angefochtene Urteil auf der falschen Beantwortung der Frage beruht und warum es folglich erforderlich ist, dass sich das Oberverwaltungsgericht klärend mit der aufgeworfenen Frage auseinandersetze (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 10 ZB 17.1343 - juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2011 - 2 S 32.11
Sri Lanka; Beschwerde; Niederlassungserlaubnis; Erlöschen; längerer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris;… Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28;… Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75;… Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt. - VGH Bayern, 05.04.2016 - 10 B 16.165
Erlöschen eine Niederlassungserlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris;… Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28;… Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75;… Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 18 A 126/11
Bedeutung des Zeitpunkts der Wiedereinreise für die Beurteilung des Vorliegens …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Die Rechtsfrage, ob hinsichtlich der Prognose auf den Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen oder der Wiedereinreise abzustellen ist, ist nunmehr - im Sinne der Nr. 5.1.2 Satz 2 AVwV AufenthG und der zuvor bereits überwiegend vertretenen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - OVG NRW, B.v. 18.3.2011 - 18 A 126/11 - OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.8.2011 - OVG 2 S 32.11 - sowie VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - jeweils juris;… Bauer/Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl. 2018, § 51 AufenthG Rn. 28;… Graßhof in: Kluth/Heusch, AuslR 2016, § 51 AufenthG Rn. 20b;… Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 75;… Hailbronner, AuslR, Stand März 2012, § 51 AufenthG Rn. 39 hat die Sicherung des Lebensunterhalts im Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen und zusätzlich im Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise gefordert) - höchstrichterlich geklärt. - BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Den Gesetzeszweck, die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.4.2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 17), sieht der Gesetzgeber in der spezifischen Situation von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis, die sich mindestens 15 Jahre lang rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, als gewährleistet an, wenn ihr Lebensunterhalt zu dem Zeitpunkt, zu dem ihr Aufenthaltstitel andernfalls nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 AufenthG erlöschen würde, prognostisch als gesichert angesehen werden kann. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2005 - 18 B 1017/05
Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Fortgelten Niederlassungserlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Daraus folgt, dass Abwesenheitszeiten, die den jeweils besessenen Aufenthaltstitel zum Erlöschen gebracht haben, insoweit schädlich sind, als sie einen einheitlichen Integrationszusammenhang unterbrechen und der Addition rechtmäßiger Aufenthaltszeiten mithin entgegenstehen (ebenso Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG, Rn. 72 sowie OVG NRW, B.v. 8.7.2005 - 18 B 1017/05, der in der angegriffenen Entscheidung zitiert, vom Kläger aber nicht thematisiert wird). - VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15
AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE …
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Der Zweck des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der eine Ausnahme von den Erlöschenstatbeständen des Absatz 1 für den Fall vorsieht, dass sich der Ausländer mindestens 15 Jahre lang rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat und sein Lebensunterhalt gesichert ist, besteht darin, Ausländern, die hier durch einen langen rechtmäßigen Aufenthalt sozial und wirtschaftlich integriert sind, ihr Daueraufenthaltsrecht trotz eines längeren Auslandsaufenthalts zu erhalten, weil ihre Rückkehr im Regelfall keine Reintegrationsprobleme aufwirft (vgl. HessVGH, B.v. 2.3.2016 - 9 B 1756/15 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149
Nach der gesetzlichen Konzeption wird das Erlöschen der Niederlassungserlaubnis unter den Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG verhindert; ein "Wiederaufleben" eines erloschenen Aufenthaltstitels ist nicht vorgesehen (…vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).
- VG Ansbach, 13.10.2022 - AN 11 K 21.01182
Zum Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei Ausreise aus einem seiner Natur …
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit der des Eintritts des Erlöschens (…vgl. BVerwG, U. v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13;… vgl. Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, AufenthG, § 51 Rn. 63 f. m.w.N.).Ein "Wiederaufleben" einer erloschenen Niederlassungserlaubnis ist nicht gesetzlich beabsichtigt (vgl. BayVGH, B. v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13).
- VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 11 K 18.01701
Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Erlöschens einer …
Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift ist schon aus Gründen der Rechtssicherheit der des Eintritts des Erlöschens (…vgl. BVerwG, U. v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13;… vgl. Fleuß in Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, AufenthG, § 51 Rn. 63 f. m.w.N.).Ein "Wiederaufleben" einer erloschenen Niederlassungserlaubnis ist nicht gesetzlich beabsichtigt (vgl. BayVGH, B. v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13).
- VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis
Maßgeblich für die Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt eines Ausländers im Fall seiner Wiedereinreise gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen, hier also der Ausreise i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, und nicht der der Wiedereinreise; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Ausländers (BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 13;… Hailbronner/Hailbronner, Stand Mai 2021, § 51 AufenthG Rn. 47). - VGH Bayern, 25.03.2020 - 10 ZB 19.834
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis - Überschreiten der 6-Monatsfrist
Die sich über einen Zeitraum von 2010 bis ins Jahr 2017 erstreckenden längerfristigen illegalen Aufenthalte zur Ausübung einer illegalen Beschäftigung in N. sind jedoch nach Auffassung des Senats nach Art und Umfang geeignet, eine im Sinne des § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG erhebliche Zäsur und Unterbrechung des Integrationszusammenhangs (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 19 ZB 17.1149 - juris Rn. 9;… zur "Schädlichkeit" von Auslandsaufenthalten im Hinblick auf § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG: BayVGH, U.v. 5.4.2016 - 10 B 16.165 - juris Rn. 22) der Klägerin im Bundesgebiet zu bewirken.