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   VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047   

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https://dejure.org/2020,11913
VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047 (https://dejure.org/2020,11913)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2020 - 11 CS 19.2047 (https://dejure.org/2020,11913)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2020 - 11 CS 19.2047 (https://dejure.org/2020,11913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 48 Abs. 1, 3, 4; Art. 52; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, S. 2; PBZugV § 3 Abs. 2; § 4 Abs. 1, Abs. 6, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 4 S. 2
    Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

  • rewis.io

    Rücknahme einer Bescheinigung über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 8 LB 199/09

    Nichtbestehen des praktischen Teiles der staatlichen Abschlussprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
    Auch das OVG Niedersachsen verlange in seinem Urteil vom 8. Juni 2011 (8 LB 199/09) vom Prüfling nicht, dass er anlasslos Kenntnisse über die Besetzung der Prüfungskommission bzw. den Prüfer haben müsse.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
    Der Antragsteller hat hierbei einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und außer Acht gelassen, was in der konkreten Situation jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen, so dass zumindest von grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14 = juris Rn. 3; BGH, U.v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587 = juris Rn. 14 zur grob fahrlässigen Unkenntnis).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 B 10.09

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
    Der Antragsteller hat hierbei einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt und außer Acht gelassen, was in der konkreten Situation jedem ohne weiteres hätte einleuchten müssen, so dass zumindest von grob fahrlässiger Unkenntnis im Sinne von Art. 48 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2009 - 5 B 10.09 - Buchholz 435.12 § 45 SGB X Nr. 14 = juris Rn. 3; BGH, U.v. 23.9.2008 - XI ZR 395/07 - NJW 2009, 587 = juris Rn. 14 zur grob fahrlässigen Unkenntnis).
  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
    Jedenfalls aber kann er sich auf einen Vertrauenstatbestand nicht berufen, weil er die erforderliche Sorgfalt damit in besonders schwerem Maße verletzt hat, d.h. grob fahrlässig gehandelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 24.7.2000 - 10 B 4.99 - juris Rn. 17; Legaldefinition in § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X).
  • VGH Bayern, 06.11.2019 - 11 CS 19.1866

    Rücknahme einer Bescheinigung über die fachliche Eignung für den Taxen- und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2020 - 11 CS 19.2047
    Im öffentlichen Interesse, das nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs umfasst, sondern auch das Interesse an einer gesicherten Qualität der Dienstleistung des Taxiunternehmers und an einem gerechten Wettbewerb bzw. das Interesse der Mitbewerber an Chancengleichheit (vgl. BayVGH. B.v. 6.11.2019 - 11 CS 19.1866 - juris Rn. 28), genügt es nicht, wenn ausreichende Fachkunde nicht widerlegt ist oder angenommen werden kann.
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