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VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.1269 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 24.04.2006 - AN 10 S 06.1126
- VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.1269
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.1269
Denn die Androhung unmittelbaren Zwangs hatte sich mit der Ablieferung des Führerscheins am 17. März 2006 (vgl. Behördenakte Bl. 149) erledigt (vgl. BayVGH vom 20.1.2006 Az. 11 CS 05.1584).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2016 - 1 S 44.16
Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Punkte; Tilgung; …
Dies ist jedoch nur bei den in § 29 Abs. 1 Satz 3 StVG a.F. ausdrücklich aufgeführten Maßnahmen der ersten und zweiten Eingriffsstufe und nicht bei einer vorherigen Maßnahme der dritten Eingriffsstufe (Fahrerlaubnisentziehung) der Fall (vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.1269 - juris Rn. 25). - OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 12 ME 110/13
Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von 18 Punkten im Verkehrszentralregister …
Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht auf einen Beschluss des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 27. Februar 2007 (- 11 CS 06.1269 -) verwiesen, in dem ausgeführt ist, dass die inhaltliche Reichweite des § 29 Abs. 1 Satz 3 StVG aus systematischen und teleologischen Gründen zumindest so weit zu reduzieren ist, dass sie eine auf § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG gestützte Fahrerlaubnisentziehung nicht erfasst. - VG München, 22.07.2008 - M 1 K 07.5468
Fortsetzungsfeststellungsklage
Das Gericht hat die Berufung zugelassen, weil die Frage, ob § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG entsprechend auf Verzichte anwendbar ist, bislang obergerichtlich nicht geklärt wurde (offen gelassen in BayVGH v. 27.2.2007 - 11 CS 06.1269 - Juris), aber von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung ist, § 124a Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO. - VG Bayreuth, 30.01.2012 - B 1 S 11.964 Die inhaltliche Reichweite der Vorschrift ist jedoch aus systematischen und teleologischen Gründen zumindest so weit zu reduzieren, dass sie eine auf § 4 Abs. 7 Satz 1 StVG gestützte Fahrerlaubnisentziehung - wie dies beim Antragsteller der Fall war - nicht erfasst (vgl. BayVGH vom 27.2.2007 Az. 11 CS 06.1269).