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   VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737   

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https://dejure.org/2016,22490
VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737 (https://dejure.org/2016,22490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.06.2016 - 19 ZB 15.737 (https://dejure.org/2016,22490)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 19 ZB 15.737 (https://dejure.org/2016,22490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei kurzer Ehedauer unter Berücksichtigung einer tatsächlich gelebten ehelichen Verbundenheit

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei kurzer Ehedauer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltszweck; eheliche Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    Versagung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei kurzer Ehedauer unter Berücksichtigung einer tatsächlich gelebten ehelichen Verbundenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Dauernde Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn eine einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737
    Der Wille zur Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet muss, wie sich aus dem Wesen der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ergibt, bei beiden Eheleuten bestehen (Dienelt in Bergmann/Dienelt, a. a. O., Rn. 16 unter Verweis auf BVerwG, U. v. 30.3.2010 - 1 C 7.09 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn eine einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z. B. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin diese Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B. v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 08.1312

    Rechtmäßiger Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 ZB 15.737
    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass beim Kläger die Voraussetzungen für die Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts gemäß § 31 AufenthG vorgelegen haben (vgl. BayVGH, B. v. 6.6.2008 - 10 CS 08.1312 - juris Rn. 19).
  • VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung begründet keinen geduldeten Aufenthalt im

    Spätestens am 30.09.2013 bestand die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und seiner Ehefrau nicht mehr (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28.01.2015 - B 4 K 14.794 und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.06.2016 - 19 ZB 15.737).

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27.06.2016 (19 ZB 15.737) ab.

  • VG Bayreuth, 31.08.2016 - B 4 E 16.583

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung ist keinem geduldeten Aufenthalt

    Spätestens am 30.09.2013 bestand die eheliche Lebensgemeinschaft zwischen dem Antragsteller und seiner Ehefrau nicht mehr (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 28.01.2015 - B 4 K 14.794 und Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.06.2016 - 19 ZB 15.737).

    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 27.06.2016 (19 ZB 15.737) ab.

  • VG München, 01.07.2017 - M 25 K 15.5908

    Keine Verpflichtung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Dem genügt der Kläger nicht, da er sich nicht unmittelbar vor der Antragstellung am 10. Mai 2015 rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufgehalten hat (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2016 - 19 ZB 15.737 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 27.06.2016 - 19 CS 15.629

    Prozesskostenhilfe und vorläufiger Rechtsschutz bei rechtskräftiger

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom 27. Juni 2016 im Verfahren 19 ZB 15.737 Bezug genommen.
  • VG Bayreuth, 26.10.2016 - B 4 K 15.634

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei Wegfallen des Aufenthaltszwecks

    Ausnahmsweise kann das Vorbringen unter Berücksichtigung aller der Ausländerbehörde erkennbaren Umstände und der Mitwirkungspflichten des Ausländers objektiv betrachtet nicht als Antrag zu verstehen sein, weil die Erklärung kein Begehren nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem bestimmten Aufenthalt im Bundesgebiet erkennen lässt ( BayVGH, B. v. 07.06.2016 - 19 ZB 15.737 - juris Rn. 13; Sußmann in Bergmann/Dienelt, a.a.O., § 4 AufenthG Rn. 43).
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