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   VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041   

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VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041 (https://dejure.org/2012,30530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041 (https://dejure.org/2012,30530)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. August 2012 - 14 ZB 11.3041 (https://dejure.org/2012,30530)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).

    Fragen, die sich ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lassen, haben keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642/3643).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Denn - hierauf weist das Verwaltungsgericht zu Recht hin - solche Regelungen in "Soll-Vorschriften", also in Rechtsvorschriften, wonach eine Behörde sich in bestimmter Weise verhalten soll, bedeuten eine strikte Bindung für den Regelfall und gestatten Abweichungen nur in atypischen Fällen, in denen konkrete, nicht von der Behörde selbst zu vertretende überwiegende Gründe für das Abgehen von der Norm sprechen (st. Rspr. und h. M.; vgl. etwa BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 275/280 m.w.N.; BayVGH vom 27.7.2010 Az. 3 BV 05.2876 RdNr. 86 m.w.N.; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 26 zu § 40 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, RdNr. 44 zu § 40 m.w.N.; Jan Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Eine Rechtssache hat dann grundsätzliche Bedeutung, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit und Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG vom 22.8.2011 NVwZ-RR 2011, 963 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2003 - 6 P 3.03

    Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten; Mitbestimmung des Personalrats bei

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Die Hinzufügung des Wortes "mindestens" bei der Festlegung eines Umfangs deutet darauf hin, dass eine Überschreitung der Tätigkeit eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht als eine Unterschreitung (vgl. BVerwG vom 22.7.2003 PersV 2004, 44/45 f.).
  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 3 BV 05.2876

    "Ermessensrichtlinien" 1987 und 2002 (BayVV - Versorgung)

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Denn - hierauf weist das Verwaltungsgericht zu Recht hin - solche Regelungen in "Soll-Vorschriften", also in Rechtsvorschriften, wonach eine Behörde sich in bestimmter Weise verhalten soll, bedeuten eine strikte Bindung für den Regelfall und gestatten Abweichungen nur in atypischen Fällen, in denen konkrete, nicht von der Behörde selbst zu vertretende überwiegende Gründe für das Abgehen von der Norm sprechen (st. Rspr. und h. M.; vgl. etwa BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 275/280 m.w.N.; BayVGH vom 27.7.2010 Az. 3 BV 05.2876 RdNr. 86 m.w.N.; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 26 zu § 40 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, RdNr. 44 zu § 40 m.w.N.; Jan Ziekow, VwVfG, 2. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 40 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 14 ZB 12.186

    Klage auf Einschreiten gegen Errichtung einer Grenzgarage auf dem

    Auszug aus VGH Bayern, 27.08.2012 - 14 ZB 11.3041
    Ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Frage besteht (vgl. BayVGH vom 4.7.2012 Az. 14 ZB 12.186 RdNr. 14 m.w.N.).
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