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   VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757   

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https://dejure.org/2011,66749
VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757 (https://dejure.org/2011,66749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.04.2011 - 12 B 10.1757 (https://dejure.org/2011,66749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. April 2011 - 12 B 10.1757 (https://dejure.org/2011,66749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausbildungs- und StudienförderungsrechtFörderung für eine Fortbildung zum Betriebswirt (HWK); Zweites Fortbildungsziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757
    Zu den abstrakten Anforderungen an die Förderungsfähigkeit einer bestimmten Fortbildungsmaßnahme siehe ergänzend BVerwG vom11.12.2008 NVwZ-RR 2009, 476.

    Ob das Vorqualifikationserfordernis in § 2 Abs. 2 FortbildungsprüfungsO Betriebswirt (HWK) "zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat" nach alledem allein der Förderungswürdigkeit einer Maßnahme entgegensteht, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner vom 11. Dezember 2008 (NVwZ-RR 2009, 476/480 - RdNr. 30) noch offen gelassen.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 10.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757
    Sie enthalten zwar ausdrücklich nur Bestimmungen über die Zulassung zur Prüfung, die aber zugleich als Voraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme zu verstehen sind (siehe dazu BVerwG a.a.O. und vom 11.12.2008 NVwZ-RR 2009, 482).

    Der Beklagte hat insbesondere nichts dafür vorgetragen, dass die durch die Auffangregelung in § 2 Abs. 2 FortbildungsprüfungsO Betriebswirt (HWK) begründete Anzahl der Zulassungen von Personen ohne eine im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 AFBG hinreichende Vorqualifikation an der Fortbildung eine Größenordnung erreicht, die auf eine solche Lage hinweisen könnte (vgl. dazu BVerwG vom 11.12.2008 NVwZ-RR 2009, 482, 485 - RdNr. 32).

  • VG Frankfurt/Main, 26.06.2008 - 3 E 2002/07

    Betriebswirt (HWK), Handwerksmeister, erste Fortbildungsmaßnahme, erstes

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757
    Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 26. Juni 2008 (Az. 3 E 2002/07) habe ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen.
  • Drs-Bund, 29.09.1995 - BT-Drs 13/2490
    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757
    Sowohl die ursprüngliche Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 13/2490, S. 16) als auch die Gesetzesbegründung zur Änderung des § 6 Abs. 3 AFBG durch das zweite Änderungsgesetz machten deutlich, dass es sich bei § 6 Abs. 3 AFBG um eine Ausnahme handele.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2005 - 12 ME 159/05

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.04.2011 - 12 B 10.1757
    Zutreffend sei, dass die angesprochene Fortbildung zum Betriebswirt des Handwerks (BdH) höherwertig sei, als die Fortbildung zum Meister (vgl. OVG Lüneburg vom 4.7.2005 Az. 12 ME 159/05).
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