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   VGH Bayern, 30.03.2022 - 24 ZB 22.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9193
VGH Bayern, 30.03.2022 - 24 ZB 22.62 (https://dejure.org/2022,9193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2022 - 24 ZB 22.62 (https://dejure.org/2022,9193)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2022 - 24 ZB 22.62 (https://dejure.org/2022,9193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 1
    Berufung des Ehemanns im eigenen Namen gegen Beihilfefestsetzung gegenüber beihilfeberechtigter Ehefrau unzulässig

  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsmittelberechtigung, Antragstellerin keine Beteiligte im erstinstanzlichen Verfahren, Keine versehentliche Falschbezeichnung, Keine Rubrumsberichtigung, Keine subjektive Klageänderung durch Parteiwechsel wegen ...

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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 599/23
    vgl. SächsOVG, Beschluss vom 27. November 2023 - 6 B 229/22 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 30.03.2022 - 24 ZB 22.62 -, juris Rn. 20; Baer, in: Schoch/Schneider, VwVfG § 41 Rn. 38 (Stand: August 2023).
  • VG Stuttgart, 22.09.2022 - 18 K 436/21

    Schornsteinfegerrechtlicher Zweitbescheid; Adressat; Auslegung;

    Im Fall einer gesetzlichen Vertretung eines Kindes durch die Eltern müsste die Bekanntgabe bei korrekter Bescheidung also an den Bekanntgabeadressaten mit Wirkung für den Inhaltsadressaten erfolgen, ergo wäre das Kind Inhaltsadressat, die Eltern Bekanntgabeadressaten (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.03.2022 - 24 ZB 22.62 -, juris Rn. 20; Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2021, § 41 VwVfG, Rn. 38 ff.).
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