Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7498
VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460 (https://dejure.org/2023,7498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460 (https://dejure.org/2023,7498)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2023 - 24 ZB 22.2460 (https://dejure.org/2023,7498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,7498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 03.01.2023 - 8 ZB 22.1862

    Wasserrechtliche Duldungsanordnung für Schutzstreifen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12).

    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).

    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 8 ZB 20.3120

    Höhe einer wasserrechtlichen Entschädigung - Anstieg des Grundwasserstandes

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 25.01.2023 - 24 ZB 22.2291

    Beihilfe für ein Hypoglykämie-Warnhund

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Der Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO setzt voraus, dass der Kläger eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig und klärungsbedürftig ist sowie weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2023 - 24 ZB 22.2291 - juris Rn. 24; Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 35 ff.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B.v. 16.1.2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Dabei kommt es grundsätzlich nicht auf einzelne Elemente der Urteilsbegründung an, sondern auf das Ergebnis der Entscheidung, also auf die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen nur, wenn einzelne tragende Rechtssätze oder einzelne erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts durch schlüssige Gegenargumente infrage gestellt werden (vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn der Antragsteller substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 3.1.2023 - 8 ZB 22.1862 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 5.9.2022 - 8 ZB 20.3120 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 22 B 16.2099

    Ermessensfehler bei Störerauswahl

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Geschieht dies nicht, liegt grundsätzlich ein Ermessensfehler vor (vgl. BayVGH, U.v. 30.1.2018 - 22 B 16.2099 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Ob die Ermessensentscheidung auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruht, prüft das Gericht im Rahmen der ihm nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht (vgl. BVerwG, U.v. 1.12.1987 - 1 C 29/85 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2023 - 24 ZB 22.2460
    Infolgedessen könnte zwar die Nichteinbeziehung der künftigen Kosten für die Störerauswahl als Rechtsirrtum einen Ermessensfehler begründen (in der Gestalt des Ermessensfehlgebrauchs, vgl. hierzu BVerwG, U.v. 24.9.1992 - 3 C 64.89 - juris Rn. 26; Riese in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand August 2022, § 114 VwGO Rn. 65 (Stand Februar 2019); Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, § 114 Rn. 162a), ihre Einbeziehung selbst unterliegt ihrerseits aber nicht der Ermessensausübung und ist nicht begründungsbedürftig.
  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 22 ZB 21.2495

    Keine Qualifizierung der Zeit für den Weg zum Arbeitsort und zurück ("Wegezeit")

  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 14 TH 1406/94

    Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher Haftungsnormen bei der Störerauswahl,

  • VGH Bayern, 13.02.2023 - 15 ZB 22.2620

    Baugenehmigung für Mobilfunkanlage - Standort außerhalb der Suchkreisanalyse

  • VG München, 22.07.2021 - M 2 S 21.2950

    Unbestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

  • VG München, 06.03.2001 - M 2 K 00.701

    Zum Detaillierungsgrad bei der Anordnung von Untergrunduntersuchungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht