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VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 05.12.2018 - 8 L 5924/18
- VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im …
Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18
Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die dem Antragsteller hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen des Antragstellers reduziert ist (vgl. BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 33). - OVG Saarland, 05.04.2018 - 2 B 136/18
Überlassung einer gemeindlichen Einrichtung an eine Bürgerinitiative
Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18
Denn ungeachtet dessen, welche Angaben der Antragsteller bei Reservierung der Halle im August 2018 und bei Abschluss des Nutzungsvertrages am 22. November 2018 zum genauen Ablauf der Veranstaltung gemacht hat ist für die Frage, ob er einen Anspruch auf Überlassung der Halle hat, auf die tatsächlich geplante politische Vortragsveranstaltung mit musikalischem Rahmenprogramm abzustellen (vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. April 2018 - 2 B 136/18 -, juris Rdnr. 5).
- VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 02.01.2019 - 8 B 2660/18 -, juris, Rn. 21). - VG Minden, 03.05.2023 - 2 L 353/23 vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Januar 2019 - 8 B 2660/18 -, juris, Rn. 36.
- VG Gießen, 20.11.2020 - 8 L 3934/20
Beschränkung der Widmung einer städtischen Mehrzweckhalle aufgrund der …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2019 - 8 B 2660/18 -, juris, Rn. 21 ). - VG Gießen, 17.12.2020 - 8 L 4281/20
Beschränkung der Widmung einer städtischen Mehrzweckhalle aufgrund der …
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen des Antragstellers in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2019 - 8 B 2660/18 -, juris, Rn. 21 ).