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   VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02   

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https://dejure.org/2002,7647
VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02 (https://dejure.org/2002,7647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.12.2002 - 5 UE 932/02 (https://dejure.org/2002,7647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 5 UE 932/02 (https://dejure.org/2002,7647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Abweichungen bei der Festsetzung der Bauaufsichtsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe der Festsetzungen der Bauaufsichtsgebühren anhand des Verwaltungsaufwandes; Zulässigkeit einer Abweichung von der Verwaltungskostenordnung

  • Judicialis

    HVwKostG § 1 Abs. 4; ; HVwKostG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; VwKostO für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung i.d.F. der Verordnung vom 23. Ja... nuar 1996; ; Bauaufsichtsgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 30. Juni 1996

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie hoch dürfen Bauaufsichtsgebühren sein?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie hoch dürfen Bauaufsichtsgebühren sein? (IBR 2004, 48)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 471
  • BauR 2004, 375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 28.04.1994 - 5 UE 379/92

    Befreiungsgebühr für die Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02
    Insbesondere setze sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zur zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. August 1994 (5 UE 379/92).

    Ihrer Auffassung nach weiche das Verwaltungsgericht von dieser Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil vom 24. August 1994 (5 UE 379/92) ab.

    Gegen diese enge Auslegung der Abweichungsbefugnis nach § 1 Abs. 4 HVwKostG spricht auch nicht - anders als die Beklagte vorgetragen hat - das Urteil des Senats vom 28. April 1994 (5 UE 379/92, NVwZ-RR 1995, 109 = ZKF 1995, 36 = GemHH 1995, 208).

  • BVerwG, 28.05.1990 - 4 B 56.90

    Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02
    So hat bereits das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer bauplanungsrechtlichen Befreiung keinen Antrag voraussetzte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1990, 4 B 56.90 -, NVwZ-RR 1990, 529).
  • VGH Hessen, 22.02.1994 - 5 TH 1189/92

    Bauaufsichtsgebühr: Erhebung einer Gebühr für die Befreiung von

    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02
    Im Übrigen musste sich die Bauaufsichtsbehörde an den - jedenfalls nicht offensichtlich unwirksamen - Bebauungsplan gebunden fühlen, so dass die den Kläger erteilte Befreiung keine überflüssige und wertlose Amtshandlung darstellte (vgl. bereits: Urteil des Senats vom 14. August 1975 - V OE 5/75 -, HessVGRspr. 1970, 17; Beschluss vom 22. Februar 1994 - 5 TH 1189/92 -, NVwZ-RR 1994, 691 = GemHH 1995, 189).
  • VGH Hessen, 14.08.1975 - V OE 5/75
    Auszug aus VGH Hessen, 03.12.2002 - 5 UE 932/02
    Im Übrigen musste sich die Bauaufsichtsbehörde an den - jedenfalls nicht offensichtlich unwirksamen - Bebauungsplan gebunden fühlen, so dass die den Kläger erteilte Befreiung keine überflüssige und wertlose Amtshandlung darstellte (vgl. bereits: Urteil des Senats vom 14. August 1975 - V OE 5/75 -, HessVGRspr. 1970, 17; Beschluss vom 22. Februar 1994 - 5 TH 1189/92 -, NVwZ-RR 1994, 691 = GemHH 1995, 189).
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