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   VGH Hessen, 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A   

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https://dejure.org/2018,36799
VGH Hessen, 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A (https://dejure.org/2018,36799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A (https://dejure.org/2018,36799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 7 A 1101/18.Z.A (https://dejure.org/2018,36799)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2018 - 7 A 1101/18
    Der gemäß Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verschafft den Prozessbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge stellen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 1980 - 2 BvR 920/79 -, juris, Rdnr. 11).
  • VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96

    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an

    Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2018 - 7 A 1101/18
    In dem speziellen Fall der Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten greift die Vorschrift des § 67 Abs. 6 Satz 5 VwGO nicht ein (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 13 UZ 3552/96.A -, juris, Rdnr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - A 11 S 1196/20

    Abschiebung nach Kabul (hier: Veränderung der Sachlage durch Ausbruch des

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert mit den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 4, und vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A. -, juris Rn. 6 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; Berlit, in: GK-AsylG, Stand: April 2016, § 78 Rn. 609 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2021 - A 11 S 123/20

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz in Asylverfahren unabhängig von der

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert mit den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats; vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4, vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 4, vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris Rn. 12, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 5 f.; HessVGH, Beschluss vom 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A. - juris Rn. 6 f.; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 214).
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