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   VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94   

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VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94 (https://dejure.org/2000,9290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.09.2000 - F 2955/94 (https://dejure.org/2000,9290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. September 2000 - F 2955/94 (https://dejure.org/2000,9290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 188 Abs 2 S 1 BauGB, § 60 FlurbG, § 64 FlurbG, § 134 Abs 2 FlurbG, § 134 Abs 3 FlurbG
    Planvereinbarungen im Flurbereinigungsverfahren - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • Judicialis

    BauGB § 188 Abs. 2 S. 1; ; FlurbG § 60; ; FlurbG § 64; ; FlurbG § 134 Abs. 2; ; FlurbG § 134 Abs. 3; ; HVwVfG § 54 Abs. 2; ; HVwVfG § 60; ; WertV § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; WertV § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Agrarordnung, Vereinbaungen im Flurbereinigungsverfahren - Ausschluß, Baufläche, Flächennutzungsplan, Flurbereinigung, Geschäftsgrundlage, Planvereinbarung, Wegfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mit einem Flurbereinigungsplan verbundene Abfindung von Grundstückseigentümern; Flächennutzungsplan; Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Planvereinbarung; Maßgeblichkeit von § 54 Satz 2 HVwVfG für die Planvereinbarung; Nichtdarstellung von Grundstücken als ...

Papierfundstellen

  • ZfBR 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 24.07.1992 - F 1326/92
    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Die die Kläger betreffenden Widerspruchsakten Sp. 2/92 - WF 438 - Kelkheim (1 Hefter) sowie die Gerichtsakten F 1326/92 des erledigten Eilverfahrens wegen der vorzeitigen Ausführungsanordnung vom 16.06.1992 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 24.07.1992 - F 1326/92 - betreffend die Aussetzung der Vollziehung der vorzeitigen Ausführungen des Flurbereinigungsplans ausgeführt hat, hat die unterlassene Bauleitplanung keine Auswirkungen auf den Ablauf des Flurbereinigungsverfahrens oder die Wirksamkeit des Flurbereinigungsplans.

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 233/88

    "Salome"; Anpassung der urheberrechtlichen Vergütung für die Aufführung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut (BGH, Urteil vom 31.05.1990 - I ZR 233/88 -, NJW 1991, 147).
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 56.73

    Klage gegen eine in einem Zusammenlegungsplan ausgewiesene Abfindung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Derartige Veränderungen sind bei der Prüfung der Wertgleichheit der Abfindung zu berücksichtigen und liegen etwa dann vor, wenn ein als landwirtschaftlich genutzt bewertetes Grundstück im laufenden Verfahren Baulandqualität erlangt oder im Grundstücksverkehr als Bauerwartungsland angesehen wird (BVerwG, Urteil vom 15.10.1974 - V C 56.73 -, RdL 1975, 128 [129]).
  • BVerwG, 02.11.1988 - 5 B 28.87

    Ziehen der Grenzen der Abfindungsgrundstücke entlang mäandrierender Bäche durch

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Zwar handelt es sich bei der Planvereinbarung nicht um eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung, wie dies § 99 FlurbG im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren vorsieht, dennoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Flurbereinigungsverfahren über Ansprüche und Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten Vereinbarungen getroffen werden können (BVerwG, Urteil vom 04.11.1988 - 5 B 159.55 - [401] -, AgrarR 1990, 28 [29]; Urteil des Senats vom 07.09.1999 - 23 F 2386/98 -, Seehusen-Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., Vorb. § 44 Rn 4).
  • VGH Hessen, 13.09.1999 - 23 F 2386/98
    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Zwar handelt es sich bei der Planvereinbarung nicht um eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung, wie dies § 99 FlurbG im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren vorsieht, dennoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Flurbereinigungsverfahren über Ansprüche und Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten Vereinbarungen getroffen werden können (BVerwG, Urteil vom 04.11.1988 - 5 B 159.55 - [401] -, AgrarR 1990, 28 [29]; Urteil des Senats vom 07.09.1999 - 23 F 2386/98 -, Seehusen-Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., Vorb. § 44 Rn 4).
  • BVerwG, 15.05.1956 - V B 159.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Zwar handelt es sich bei der Planvereinbarung nicht um eine im Gesetz ausdrücklich vorgesehene Vereinbarung, wie dies § 99 FlurbG im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren vorsieht, dennoch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Flurbereinigungsverfahren über Ansprüche und Verpflichtungen der Verfahrensbeteiligten Vereinbarungen getroffen werden können (BVerwG, Urteil vom 04.11.1988 - 5 B 159.55 - [401] -, AgrarR 1990, 28 [29]; Urteil des Senats vom 07.09.1999 - 23 F 2386/98 -, Seehusen-Schwede, Flurbereinigungsgesetz, 7. Aufl., Vorb. § 44 Rn 4).
  • VGH Hessen, 31.03.1971 - III F 140/68
    Auszug aus VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
    Der Beklagte ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass eine Planvereinbarung im Hinblick auf erkennbare Umstände auch nicht mehr angefochten werden kann (Urteile des Senats vom 24.02.1969 - 11 III 255/65 -, RdL 1969, 217 und vom 31.03.1971 - III F 140/68 - RZF § 44 I S. 123).
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