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   VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18.Z   

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VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18.Z (https://dejure.org/2022,13941)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.04.2022 - 7 A 2210/18.Z (https://dejure.org/2022,13941)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. April 2022 - 7 A 2210/18.Z (https://dejure.org/2022,13941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 48 Abs 4 Satz 1, 49 Abs 2 Satz 2 VwVfg, § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 und Nr 3 BÄO, § 5 Abs 2 S 1 und 2 BÄO, § 6 Abs 1 BÄO
    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer schizophrenen Psychose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer schizophrenen Psychose

  • rechtsportal.de

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 -3
    Widerruf einer ärztlichen Approbation nach Erkrankung des Arztes an einer schizophrenen Psychose

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Der schriftliche Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen vom 7. Juni 1961 (BT-Drs 3/2810, Seite 2) lasse erkennen, dass "die Erteilung sowie die Zurücknahme der Bestallung" "abschließend in der Bundesärzteordnung geregelt werden" sollte (BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 -, juris Rn. 22, 23).

    Die Berufung kann auch nicht wegen der gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung des angegriffenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1997 (3 C 12.95 -, juris Rn. 22) zugelassen werden.

  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Bei Würdigung aller Umstände muss eine weitere Berufsausübung untragbar erscheinen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris Rn. 9 und vom 28. Januar 2003 - 3 B 149.02 -, juris Rn. 4).

    Sie dient der Abwehr einer Gefahr für das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie für das Ansehen der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 3 B 7.18 -, juris Rn. 15; Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019 § 8 Rn. 46).

  • VGH Bayern, 03.03.1992 - 21 B 91.1336

    Berufsrecht Ärzte: Widerruf der Approbation bei Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Das Verhalten des Berufsangehörigen darf bei objektiver Betrachtung nicht eklatant dem Berufsbild des Arztes zuwiderlaufen, welches von einer uneingeschränkten Verantwortungsbereitschaft und Verantwortungsfähigkeit in Bezug auf den Schutz menschlichen Lebens geprägt ist (vgl.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 1992 - 21 B 91.1336 -, beck-online).

    So hat etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 3. März 1992 (- 21 B 91.1336 -, beck-online) einen Arzt als berufsunwürdig erachtet, dessen Schuldfähigkeit in Bezug auf die fortgesetzte vorsätzliche unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln zuvor vom Strafgericht wegen einer krankhaften seelischen Störung verneint hatte (zum Begriff "schuldig gemacht" vgl. auch: OVG Saarland, Urteil vom 31. August 1989 - 1 R 118/87 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Hätte sich deshalb die Einholung eines weiteren Gutachtens aufdrängen müssen und ist dies unterblieben, liegt ein Verfahrensmangel vor (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 -, juris Rn. 37, Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 -, juris Rn. 18, 19 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 4.19 -, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2005 - A 3 S 358/05

    Keine Vorwirkung von EG-Richtlinien vor Ablauf der Umsetzungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Der Rechtsmittelführer muss in der Begründung seines Zulassungsantrages weiterhin aufzeigen, warum die aufgeworfene Frage für das Verwaltungsgericht erheblich war und warum sie sich auch in einem Berufungsverfahren als entscheidungserheblich stellen würde, so dass eine Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 2005 - A 3 S 358/05 -, juris Rn. 4; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 124a Rn. 103, 104).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 15 ZB 14.1542

    Voraussetzungen für die Annahme einer faktischen Baugrenze - Balkonerweiterung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz eines übergeordneten Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 15 ZB 14.1542 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Hätte sich deshalb die Einholung eines weiteren Gutachtens aufdrängen müssen und ist dies unterblieben, liegt ein Verfahrensmangel vor (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 -, juris Rn. 37, Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 -, juris Rn. 18, 19 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 4.19 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 4.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Hätte sich deshalb die Einholung eines weiteren Gutachtens aufdrängen müssen und ist dies unterblieben, liegt ein Verfahrensmangel vor (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 -, juris Rn. 37, Beschluss vom 6. November 2020 - 6 B 31.20 -, juris Rn. 18, 19 und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 7 BN 4.19 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.05.2010 - 4 BN 15.10

    Anforderungen an Verfahrensrüge bzgl. freier Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Im Übrigen kann eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung nicht als Verfahrensmangel gerügt werden (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 BN 15.10 -, juris Rn 8; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 190).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 11 UZ 3040/03

    Genehmigung von Tierversuchen

    Auszug aus VGH Hessen, 13.04.2022 - 7 A 2210/18
    Vielmehr müssen sich die besonderen Schwierigkeiten auf solche Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (Hessischer VGH, Beschluss vom 16. Juni 2004 - 11 UZ 3040/03 -, juris Rn. 13).
  • VGH Hessen, 10.12.1997 - 7 TZ 2126/97

    Aufenthaltserlaubnis für ausländischen Elternteil nach Ehescheidung - Vorliegen

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.1997 - 4 L 35/97
  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

  • BVerwG, 28.01.2003 - 3 B 149.02

    Beurteilung der Berufsunwürdigkeit eines Arztes; Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

  • VGH Hessen, 14.10.2005 - 7 UZ 2417/05

    Schulträgerwechsel; Übergang des Schulvermögens; Wegfall der Zweckbindung;

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

  • VG Köln, 25.10.2016 - 7 K 3024/15

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer zahnärztlichen Approbation

  • VGH Hessen, 27.03.2017 - 7 A 1526/16
  • VGH Hessen, 23.06.1993 - 8 UE 2040/86

    Rückforderung einer Zuwendung zur Förderung von Erstinnovationen und der hierzu

  • VG Hannover, 17.02.2016 - 5 A 890/15

    Approbation; Ruhen der Approbation; Zuständigkeit; Zuständigkeitswechsel

  • VG Gelsenkirchen, 07.07.2006 - 7 K 4060/05

    Approbation, Wiedererteilung, Ungeeignetheit, Gesundheit, Psychose

  • BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 43.81

    Nichtzulassung zur ärztlichen Prüfung wegen mangelnder ärztlicher Berufsfähigkeit

  • OVG Saarland, 31.08.1989 - 1 R 118/87

    Erteilung der Approbation zum Arzt; Unfähigkeit oder Ungeeignetheit zur Ausübung

  • OVG Hamburg, 09.11.2023 - 3 Bf 64/21

    Erteilung einer Approbation als Arzt; fehlende gesundheitliche Eignung zur

    Die im Tatbestand des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO normierte Voraussetzung "nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet" erfordert anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles eine Subsumtion unter den in dieser Norm enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.4.2022, 7 A 2210/18.Z, ESVGH 72, 212, juris Rn. 29; ähnlich VGH München, Beschl. v. 25.4.2018, 21 ZB 17.311, juris Rn. 11).

    Diese rechtliche Würdigung ist im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.4.2022, 7 A 2210/18.Z, ESVGH 72, 212, juris Rn. 29).

  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2022 - 18 K 3908/20

    Bottroper Apotheker: Widerruf der Approbation ist rechtmäßig

    Für den gefahrenabwehrrechtlichen Widerruf der Approbation als Apotheker bedarf es keines strafbaren, insbesondere keines im Sinne des Strafrechts schuldhaften Verhaltens (Anschluss an OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2018 - 13 A 1535/17 - und HessVGH, Beschluss vom 13. April 2022 - 7 A 2210/18.Z -).

    Vielmehr ist der Begriff "schuldig gemacht" ordnungsrechtlich dahin zu verstehen, dass dem Apotheker das Fehlverhalten im Sinne einer adäquaten Kausalität zugerechnet werden können muss, vgl. mit ausführlicher Begründung und mit weiteren Nachweisen Hessischer VGH, Beschluss vom 13. April 2022 - 7 A 2210/18.Z -, juris, Rn. 43 ff. (zum inhalts-gleichen § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO); vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, juris, Rn. 24 a.E.

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.2661

    Erfolgloser Zulassungsantrag: Überbrückungshilfe III

    Die Darlegung einer Abweichung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht von einem in der Rechtsprechung eines in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Divergenzgerichts aufgestellten entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz in Anwendung derselben oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift abweicht (HessVGH, B.v. 13.4.2022 - 7 A 2210/18.Z - juris Rn. 63).
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 22 ZB 23.1071

    Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung einer immissionsschutzrechtlichen

    Die Darlegung einer Abweichung nach dieser Vorschrift setzt voraus, dass der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz benennt, mit dem das Verwaltungsgericht von einem in der Rechtsprechung eines in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Divergenzgerichts aufgestellten entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz in Anwendung derselben oder einer inhaltsgleichen Rechtsvorschrift abweicht (BayVGH, B.v. 22.5.2023 - 22 ZB 22.2661 - juris Rn. 53; HessVGH, B.v. 13.4.2022 - 7 A 2210/18.Z - juris Rn. 63).
  • VG Köln, 30.08.2022 - 7 K 7180/18
    Zwar soll eine Ruhensanordnung dann nicht mehr in Betracht kommen, wenn eine endgültige Nichteignung anzunehmen ist, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. April 2022, 7 A 2210/18.Z, juris, Rn. 35.
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