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   VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z   

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https://dejure.org/2018,39495
VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z (https://dejure.org/2018,39495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z (https://dejure.org/2018,39495)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. November 2018 - 7 A 786/17.Z (https://dejure.org/2018,39495)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme der Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 73 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Ruhen | Nicht rechtskräftiges Strafurteil: Totschlag durch Unterlassen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 7 A 1688/15

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Nicht ausreichend ist es insbesondere, lediglich eine eigene von der vertretbaren Bewertung des erstinstanzlichen Gerichts abweichende Sachverhaltsbewertung vorzunehmen oder nur einen Antrag auf Beweisaufnahme in der zweiten Instanz zu stellen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Mai 2016 - 7 A 1688/15.Z -, S. 2 m. w. N.).

    Das zweitinstanzliche Gericht muss nur aufgrund der Antragsschrift und des angefochtenen Urteils ohne weitere Ermittlungen entscheiden können (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Mai 2016, a. a. O., m. w. N.).

  • VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1340/16

    Ruhen der Approbation

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 9. Januar 2017 - 4 K 1340/16.GI - wird abgelehnt.

    Mit Urteil vom 9. Januar 2017 - 4 K 1340/16.GI -, zugestellt am 23. Januar 2017, hat das Verwaltungsgericht Gießen die Klage abgewiesen.

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Soweit ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, besteht nicht die Notwendigkeit, dass eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, sondern es reicht eine nach den Ermittlungsergebnissen hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung, wobei auch die Schwere der Straftaten, die Gegenstand der Anschuldigung sind, in den Blick zu nehmen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. August 2018 - 13 B 826/18 -, juris, Rdnr. 9 ff.; OVG Nds., Urteil vom 15. Juli 2003 - 8 ME 96/03 -, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1993 - 5 B 1412/93

    Sofortige Vollziehung der Anordnung; Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren;

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Eine Unwürdigkeit im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO ist dann gegeben, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Vertrauen und das Ansehen besitzt, das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. September 1993 - 5 B 1412/93 -, juris, Rdnr. 28 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2010 - 13 B 226/10

    Rechtmäßigkeit der "präventiven" Abschaltung einer (0)900er-Rufnummer durch

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten infrage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 [OVG Nordrhein-Westfalen 25.03.2010 - 13 B 226/10] m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2018 - 13 B 826/18

    Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes als eine Präventivmaßnahme nach

    Auszug aus VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17
    Soweit ein Strafverfahren eingeleitet worden ist, besteht nicht die Notwendigkeit, dass eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, sondern es reicht eine nach den Ermittlungsergebnissen hinreichende Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung, wobei auch die Schwere der Straftaten, die Gegenstand der Anschuldigung sind, in den Blick zu nehmen ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. August 2018 - 13 B 826/18 -, juris, Rdnr. 9 ff.; OVG Nds., Urteil vom 15. Juli 2003 - 8 ME 96/03 -, juris, Rdnr. 6).
  • VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575

    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur

    Weiter ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen, wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen handelt (BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9; vgl. auch HessVGH, B.v. 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z - juris Rn 33; OVG NRW, B.v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - juris Rn. 6).
  • OVG Hamburg, 28.02.2019 - 3 Bs 257/18

    Arzt; Anordnung des Ruhens der Approbation aufgrund von Zweifeln an der

    Wie das Verwaltungsgericht bemisst das Beschwerdegericht das Ruhen der Approbation mit der Hälfte des für den Widerruf einer Approbation anzusetzenden Streitwerts (so auch VGH Kassel, Beschl. v. 13.11.2018, 7 A 786/17.Z, juris Rn. 36), hier die Hälfte des in Nr. 16.1 Streitwertkatalog genannten Mindestbetrags von 30.000,- Euro.
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