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   VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21   

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https://dejure.org/2022,38781
VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21 (https://dejure.org/2022,38781)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.11.2022 - 8 B 806/21 (https://dejure.org/2022,38781)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. November 2022 - 8 B 806/21 (https://dejure.org/2022,38781)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Der Bay. VGH weist a. a. O. zu Recht darauf hin, dass das NiSG mit dem Ziel des Schutzes und der Vorsorge im Hinblick auf die schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlungen sektorspezifische Vorgaben macht, dabei aber die im Einzelnen konkret festzulegenden, stark technisch geprägten Grenzwerte und die Anforderungen an die fachliche Qualifikation dem Verordnungsgeber überlässt, was den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 19. September 2018 (- 2 BvF 1/15 -, juris - Zensus) entspricht.

    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 (13) = NJW 1981, 1311; BVerfGE 141, 143 (170) = NVwZ 2016, 675 Rn. 59; BVerfGE 147, 253 (309 f.) = NJW 2018, 361 Rn. 116; BVerfGE 150, 1 (99 ff.) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 199 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (BVerfGE 150, 1 (99) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 197; BVerfGE 157, 30 (172 f.) = NJW 2021, 1723 Rn. 260).

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (BVerfGE 150, 1 (99) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 197; BVerfGE 157, 30 (172 f.) = NJW 2021, 1723 Rn. 260).

    Insbesondere in Rechtsbereichen, die ständig neuen Entwicklungen und Erkenntnissen unterworfen sind und in denen es darum geht, zum Schutz der Grundrechte regulatorisch mit diesen Entwicklungen und Erkenntnissen Schritt zu halten, kann die gesetzliche Fixierung starrer Regelungen dem Grundrechtsschutz auch abträglich und damit kontraproduktiv sein; insoweit kann im Sinne eines "dynamischen Grundrechtsschutzes" das Gesetzeserfordernis zurücktreten (vgl. BVerfGE 49, 89 (137) = NJW 1979, 359; BVerfGE 157, 30 (174) = NJW 2021, 1723 Rn. 262).

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 (13) = NJW 1981, 1311; BVerfGE 141, 143 (170) = NVwZ 2016, 675 Rn. 59; BVerfGE 147, 253 (309 f.) = NJW 2018, 361 Rn. 116; BVerfGE 150, 1 (99 ff.) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 199 ff.).

    Sollen Regelungen ergehen, die Freiheits- und Gleichheitsrechte der Betroffenen wesentlich betreffen, ist daher die Einbindung des Verordnungsgebers in die Regelungsaufgabe nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 147, 253 (311 f.) = NJW 2028, 361 Rn. 120).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Insbesondere in Rechtsbereichen, die ständig neuen Entwicklungen und Erkenntnissen unterworfen sind und in denen es darum geht, zum Schutz der Grundrechte regulatorisch mit diesen Entwicklungen und Erkenntnissen Schritt zu halten, kann die gesetzliche Fixierung starrer Regelungen dem Grundrechtsschutz auch abträglich und damit kontraproduktiv sein; insoweit kann im Sinne eines "dynamischen Grundrechtsschutzes" das Gesetzeserfordernis zurücktreten (vgl. BVerfGE 49, 89 (137) = NJW 1979, 359; BVerfGE 157, 30 (174) = NJW 2021, 1723 Rn. 262).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Zum sachlichen Gehalt des Bestimmtheitsgebots gehört auch, dass für den Bürger bereits aus dem ermächtigenden Gesetz zu ersehen ist, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird und welchen Inhalt die auf Grundlage der Ermächtigung ergehende Rechtsverordnung haben wird (st. Rspr. des BVerfG seit seinem Urteil vom 23. Oktober 1951, - 2 BvG 1/51 -, juris; sog. Vorhersehbarkeitsformel), so dass für ihn vorhersehbar wird, mit welchen Regelungen er zu rechnen hat (BVerwG, Urteil vom 27. April 2000 - 1 C 7/99 -, juris).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Denn dem Gesetzgeber steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. März 2004, - 1 BvR 1778/01 -, juris) nicht nur bei der Festlegung der von ihm ins Auge gefassten Regelungsziele, sondern auch bei der Beurteilung dessen, was er zur Verwirklichung dieser Ziele für geeignet und erforderlich halten darf, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Der Gesetzgeber muss sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 (326); 13, 153 (161)).".
  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 (13) = NJW 1981, 1311; BVerfGE 141, 143 (170) = NVwZ 2016, 675 Rn. 59; BVerfGE 147, 253 (309 f.) = NJW 2018, 361 Rn. 116; BVerfGE 150, 1 (99 ff.) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 199 ff.).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 (13) = NJW 1981, 1311; BVerfGE 141, 143 (170) = NVwZ 2016, 675 Rn. 59; BVerfGE 147, 253 (309 f.) = NJW 2018, 361 Rn. 116; BVerfGE 150, 1 (99 ff.) = NVwZ 2018, 1703 Rn. 199 ff.).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
    Der Gesetzgeber muss sich abstrakter und unbestimmter Formulierungen bedienen können, um die Verwaltungsbehörden in die Lage zu versetzen, ihren Aufgaben, den besonderen Umständen des einzelnen Falles und den schnell wechselnden Situationen des Lebens gerecht zu werden (vgl. BVerfGE 8, 274 (326); 13, 153 (161)).".
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts;

  • BVerfG, 29.11.2023 - 1 BvR 2469/21

    Abgabenhoheit, Abgrenzung, Ausland, Erhebung, Gesetzgebungskompetenz,

  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796

    Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mit Strahlung

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